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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wer auf einem Lage- / Straßenplan sich die Häuser der Zeugen mal anschaut und die Entfernungen zum Tathaus betrachtet, der kann sich selber mal vielleicht eine Vorstellung von der Lautstärke der beiden ersten Schüsse außerhalb des Tathauses und vor dem Eingang zum UG machen. Da werden die Schußgeräusche ja gut vom Tathaus reflektiert und diese Reflexionen außerdem dann wenig abgeschirmt vom direkt umgebenden Gelände durch eine relativ flache Geländeabsenkung vor der Eingangstüre zum UG. Bei den Nachbarn, die bei den Befragungen durch Polizisten keine Schußwahrnehmungen angegeben hatten, sind ja auch Unwahrheiten nicht auszuschließen, denn auch "Unterlassene Hilfeleistung" ist eine Straftat, die damals ja für diese Nachbarn dann schwebend als Verfahren gedroht hätte, wenn sie selber nach einer Wahrnehmung von Schüssen doch weiter untätig geblieben sind. Darum hatte ich auch früher schon auf diesen § 323c StGB hingewiesen gehabt, aber von einem mutmaßlichen Juristen wurde auch das leider nicht verstanden.
Und auch die sog. "Nothilfe" sollte m.E. jeder Staatsbürger doch kennen aus: § 32 des Strafgesetzbuches (StGB), § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 15 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Ebenso den sog. "Jedermannsparagraphen" aus § 127 Abs. 1 StPO.
Manche wenig informierte Zeitgenossen meinen jedoch noch , der sog. "Jedermannsparagraph" wäre lediglich der heutige § 21 StGB, "Jagdschein" auch manchmal umgangssprachlich so genannt.
Früher war das übrigens noch der alte § 51 aus dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871), mal auch belegt mit Zitat daraus:
"§. 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war."
Quelle: https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._51.
Auch das alte StGB von 1871 sollten doch m.E. junge Juristen heute noch etwas kennen, und auch noch die damaligen Zeiten bis heute, mit Verlaub.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Peppermint Patty, die Sachebene nun wieder zu erreichen nach den heutigen Posts, ist auch mein Anliegen, darum antworte ich Ihnen auch. Die ersten Postings in diesem langen Thread sind m.E. ja sehr kenntnisreich und es auch wert, aufmerksam gelesen zu werden. Ich vermeide es allerdings lieber, mich auf andere Strafverfahren, als das gerade diskutierte, übermäßig zu beziehen und anderen Kommentatoren unlautere Absichten zu unterstellen.
Zum Thema "Überschallknall / Geschoßknall" und "Machscher Kegel" allerdings halte ich eine Ergänzung für notwendig, unter Bezugnahme auf den bereits überholungsbedürftigen Artikel in der Wikipedia dazu (https://de.wikipedia.org/wiki/Machscher_Kegel) und auf ein Posting hier (gastleser kommentiert am Mo, 2018-06-18 12:55 Permanenter Link) mit Zitat kursiv: "Den Geschossknall (Überschallknall) hört prinzipiell nur derjenige, an dem das Geschoss vorbeifliegt."
So ist es, aber nur ohne Reflexionen dieser Stoßwellenfront / Stoßwellenschleppe bzw. ohne Echos von Wänden, Boden, Häusern, dem Gelände dabei, also noch von vielerlei örtlichen Gegebenheiten.
Dazu aber wird am besten vor Ort eben praktisch gemessen, statt nur zu theoretisieren, um dazu konkrete und "belastbare" Aussagen machen zu können.
Der Mündungsknall ist ein Expansionsgerausch, also abhängig hauptsächlich vom Druck der austretenden Verbrennungsgase aus der Laufmündung selber, dem Volumen der austretenden Verbrennungsgase, auch von der Dauer der Expansion der austretenden Verbrennungsgase und von möglichen Nachverbrennungen der austretenden Verbrennungsgase nach der Laufmündung. Ist auch noch ein Schalldämpfer an der Mündung angebaut, wird es naturgemäß noch viel komplizierter.
Bei den Varianten und Modellen der H&K MP5SD haben die Ingenieure und Techniker eben ganze Arbeit geleistet, eine so leise Waffe ohne Geschoßknall für die starke NATO-Patrone zu bauen, angegeben wird (Zitat aus Wikipedia kursiv [a]): "In der Patentschrift für diese Konstruktion wird darauf hingewiesen, dass die Lautstärke des Mündungsgeräusches auf etwa 70 Dezibel (dB) verringert wird.[12]" . Aber diese Angabe stammt aus der Patentschrift, die Modalitäten der Messungen dazu sind mir noch unbekannt, die Patentschrift ist nicht aufrufbar. Ob das mechanische Geräusch des Rollenverschlusses darin bereits enthalten ist, weiß ich auch nicht.
[a] Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/HK_MP5#Schalld%C3%A4mpfer
Nur zum (vorläufigen) Abschluß des Themas "Schuß-Geräusche" und für Sie, oder auch für andere daran Interessierte.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ganz einfach, ich gebe immer auch eine Quelle bei den Zitierungen selber an, auch bei allen Zitaten als Auszug eines längeren Artikels über copy&paste.
Damit spare ich doch Platz und es kann auch noch von jedem Leser überprüft werden, ob ich auch korrekt zitiere. Und dann beachte ich die Urheberrechte auch noch dabei, denn dann wird auch der Autor oder Rechte-Inhaber noch sichtbar.
Der Teil mit den Munitionen stammte doch aus dem Heft 3-1985 des "Schweizer Waffen-Magazins", als Autor ist da Thomas Hartl genannt.
So zitiere ich doch schon immer, meiner Erinnerung nach sogar ohne Ausnahme, auch in anderen Bereichen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Warum können die Damen und Herren Kommentatoren nicht endlich mal nun abwarten, wie ein dafür zuständiges Gericht in Kassel über den Antrag zur Wiederaufnahme entscheidet, denn bei dem liegt doch auch der inzwischen gestellte Antrag?
Niemand hier kann das doch antizipieren.
(Abwarten und Tee, oder auch etwas anderes dabei meinetwegen, langsam und in Ruhe trinken .....)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bitte immer bei der Wahrheit bleiben, auch bei allem Engagement für eine Wiederaufnahme. Die faktische Möglichkeit, bei der ja nur sog. "Überschallmunition" besteht auch bei einem Eigenbau-PET-SD weiter, und diese faktische Möglichkeit ist im Gutachten Winkelsdorf auch enthalten, seine Temperaturtabellen belegen das auch ganz eindeutig, wobei Winkelsdorf infolge eines Fehlschlusses eine Laufverkürzung folgerte, denn er schloß auch noch aus der Wundballistik auf Unterschall-Schüsse (das bedeutet relativ geringe Geschwindigkeit, Energie und Impuls des Projektils) auf Klaus Toll, wegen der Art der Schußwunden.
Auch wenn Sie (P.P.) damit auf der Linie des Herrn Steffler liegen, ob ein Schuß als Überschallschuß bezeichnet und dann auch von Zeugen wahrgenommen werden kann mit einem Geschoßknall, ist auch noch eine Temperaturfrage, nicht alleine eine Frage der Munition.
Die bekannte schwäbische Waffenfirma Heckler und Koch hatte außerdem ja sogar extra für die starke Nato-Patrone 9 x 19 mm Parabellum eine schallgedämpfte Machinenpistole entwickelt mit einer Lauflänge von sogar 146 mm, deren technische Daten sind auch schon bei Wikipedia zu finden (https://de.wikipedia.org/wiki/HK_MP5#Schalld%C3%A4mpfer). Das neueste Modell ist die H&K MP5SD6. Aber da ich auch diese silencer.ch-Website inzwischen m.W. vollkommen rekonstruieren konnte, ist auch dort übrigens mal diese besondere H&K MP erwähnt und auch andere schallgedämpfte Pistolen und andere Waffen und SD, ebenso Youtube-Filme mit diesen besonderen Waffen.
(Der Autor selber ist sogar mit seiner Vita und seinem Bild zu sehen unter anderem).
Auch andere Websites mit den Leistungen von verschiedenen Patronen 9 x 19 mm gibt es ja genug, wie diese: https://cernunninsel.wordpress.com/2014/02/05/ersatzpatronen-fur-9-mm-pa... . Auch die gemessenen Mündungsgeschwindigkeiten (V-Null) sind bei diversen Pistolen mit diesen Patronen dort noch angegeben.
Wer sich aber nicht an die Wahrheit selber akribisch hält, der jedoch sollte m.E. nicht anderen einen leichtfertigen Umgang damit vorwerfen. Für einen Zeugen wird das doch auch so verlangt von einem Richter bei der Zeugen-Belehrung, er selbst darf sich jedoch eine Überzeugung von der Wahrheit bilden. Auch das würde ich noch gerne mal ausprobieren als Zeuge vor Gericht, eine solche rein fiktive Aussage zu machen: "Nach meiner inzwischen festen Überzeugungsbildung hatte der Angeklagte mit der linken Hand zugestochen."
Auf die Reaktionen darauf von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern freue ich mich jetzt aber schon sehr real und auch absolut wahrheitsgemäß.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und noch eine notwendige Ergänzung:
Die Summe der Indizien aus den Schmauchspuren, ohne eine genaue Schmauchspurenanlyse mit Schüssen der echten Tatmunition und mit einer vermuteten Tatwaffe P 38, wie im vorliegenden Fall, kann ein guter Verteidiger ebenfalls erschüttern durch ein eigenes Gutachten. Im Urteil jedenfalls wird da von 1/6 der weltweiten Munitionen mit dieser Elementenkombination von Blei, Barium, Antimon, Aluminium doch nur geschrieben auf etlichen Seiten, z.B. auf der Seite 180 und 189. Auch das ist also nicht so stark, wenn dass nicht verifiziert wurde.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zur notwendigen Ergänzung noch: Jeder Gegenstand ist ein gesondertes Indiz nach meiner Einschätzung, Herr Beckhaus, die Hose, das Hemd, der Pulsmesser, jeder Gartenhandschuh eines gefundenen Paars.
Daher kann auch jedes Indiz einzeln erschüttert werden von einem guten Verteidiger.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Was heißt denn für Sie "verdünnisieren" bei einem Indiz, Herr Beckhaus? Für mich jedenfalls heißt das nicht, daß etwas völlig wegfällt, nur daß es dünner wird, als es bereits vorher war.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Schmauchspuren an 4 verschiedenen Gegenständen an 3 verschiedenen Orten sind Spuren an einer BW-Hose und an einem dazugehörigen Hemd, an einem Pulsmesser, und an Gartenhandschuhen.
Kennt Sie denn, Herr Beckhaus, die genauen Labor-Berichte im Original dazu, um das selber bewerten zu können?
Ich jedenfalls kenne die nicht und maße mir auch eine umfassende Bewertung nicht an. Sie können auch auf lediglich Schußversuche hindeuten, sind aber auch da nur ein schwaches Indiz für eine Tatausführung.
Besten Gruß
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch das kenne ich alles, hat auch eine Bedeutung, auf die BW-Hose hatte ich aber zuletzt abgehoben, ansonsten hauptsächlich auf die Kombination von Waffe + Schalldämpfer + Munition und deren akustische und Schmauch- und Partikel-Emissionen. Ihr Kollege "Logiker" war doch der Ansicht, nur der Bauschaum selber wäre da tragend gewesen für das Urteil, nicht die anderen Aspekte auch noch dabei, wie auch die Zahl der Versuche und der Versionen.
Das hat er selber zu verantworten, wenn er das damals bei einer eigenen Kenntnis nicht einbrachte.
Später fielen dann er und die Darsows und einige andere aus den Wolken nach dem Schuldspruch bei der Urteilsverkündung.
GR
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