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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Beckhaus, Sie sind derjenige, der hier einiges nicht versteht und dann explizit solchen Unsinn schreibt. Auch die anderen, mit Schmauch nur minimal "belasteten" Gegenstände kannte ich schon seit langer Zeit, auch wenn ich sie zuletzt nicht extra noch erwähnt hatte. Denn auch alle Kommentare, auch die anderer user und deren Links hatte ich schon einmal durchgesehen gehabt.
Zwischenzeitlich auch mal wieder etwas vergessen, das gab ich ja auch gerne zu, als es mir mal passierte.
Aber ich hatte es gerade nicht vor, alles das erschöpfend auseinanderzunehmen, was alles an Poesie im Urteil geschrieben wurde.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auf die "Verdichtung von Indizien" gehe ich nun auch mal ein. Wenn ich mir jedes Indiz einzeln anschaue, dann "verdünnisiert" sich so manches Indiz dabei nach eingehenderer Untersuchung. Als Beispiel dafür genommen die Bundeswehrhose mit Schmauchspuren: Ein Nachweis, ob sie bei der Tat selber, oder bei einem Versuch vorher getragen wurde, ist nicht vorhanden. Wenn sie dem damals in der HV lediglich Angeklagten längst nicht mehr gepaßt haben konnte, würde dieses Indiz doch keine Beweiskraft mehr haben können. Es wäre m.E. auch eine Aufgabe der Verteidigung gewesen, das herauszuarbeiten. In der Presse wird Verteidiger Lang zu diesem Indiz auch zitiert, dazu habe ich die Schlußpassage eines Artikels mit eigener Hervorhebung durch Fettung beispielhaft genommen:
Quelle für diese Passage ist: https://www.op-online.de/region/babenhausen/festnahme-einem-film-1200478...
Das "Ganzkörperkondom" aus dem Zitat steht ja allein im Widerspruch zum Tragen der Hose bei der Tat selber, nicht im Widerspruch zum Tragen der Hose bei einem der Schuß-Versuche vorher, ohne dieses "Ganzkörperkondom". Flankierend käme da aber eine inzwischen zu kleine Größe noch hinzu, wenn es dafür Belege gegeben hätte, auch mit Hilfe von Zeugenaussagen über eine Gewichtszunahme zur fraglichen Zeit, z.B. auch ein Arzt oder eine neutrale Person aus der Baufirma hätte dazu ja glaubhafte Angaben machen können.
Es wurde zwar metaphorisch ein Indiziennetz gesponnen vom Gericht, aber der Faden dazu war doch sehr dünn gewesen und solche Netze tragen eben nicht viel. Über das ganze Urteil selber muß ich aber ebenfalls den Kopf schütteln aus vielerlei Gründen.
Jedes vermeintliche Indiz war m.E. schwach in seiner Beweiskraft gewesen bei eingehenderer Betrachtung und ohne jeden Zeitdruck ........
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
So absolut kann das nicht ausgeschlossen werden, daß nicht doch eine PET-Flasche [a] mit Bauschaum [b] befüllt [c] auch wesentlich mehr als 10 Schüsse aushält.
Begründung: a, b, c sind Variable, nicht näher spezifiziert. In der Anleitung werden stärkere PET-Flaschen empfohlen unter der Überschrift "Welche PET-Flasche als Schalldämpfer", auch außerdem wird noch empfohlen durch Bandagen mit Gewebeklebeband außen zu verstärken und innen mit Kunstharzkleber auszugießen unter der Überschrift "Arbeiten"
Was steht alles noch im silencer.ch-PDF (Zitat in eckigen Klammern mit der Überschrift dazu "Adapter"):
["Als Adapter bietet B&T ein sehr geeignetes Produkt an.
Von den Reinigungsadaptern welche mit Klemmschrauben auf den Lauf geklemmt werden wird abgeraten.
Ich selbst verwende eine Eigenkonstruktion mit Rohverbindungsstück mit Verschlussstopfen."]
Das deutet für mich außerdem eine längerfristige Verwendung für ein Gewehr an, nicht für eine Pistole, auch wegen des Verschlußstopfens und des bunten Anstreichens, oder des Darüberstülpens eines alten Wollsockens.
Vorher wird eine Angabe zur Befüllung mit 2/3 Bauschaum gemacht, auf die Öffnung im Boden und das Entfernen von Bauschaum mit einem Metallrohr hatte ich bereits hingewiesen, auf eine Wasserbenetzung der Flasche innen für die Aushärtung von 1K-Bauschaum, der auch nicht näher spezifiziert wird in dieser Anleitung, wird ebenfalls nicht extra hingewiesen, also könnten theoretisch auch 2K-Bauschaum, Brunnenschaum usw. ja darunter subsumiert worden sein vom Autor der Anleitung selber. Möglicher Weise sollte dieser SD auch nur mal für ein Testschießen mit SD bestimmt sein, bevor jemand sich einen serienmäßigen SD kauft, der ja nicht gerade billig ist.
Damit es aber nicht wieder zu Mißverständnissen kommt, eine angeordnete Wiederaufnahme kann ja auch noch zum Ergebnis führen, daß die Heimtücke nicht mehr zu halten ist, oder daß der § 21 StGB bei der Tat zu berücksichtigen ist.
Mit so einem ganz einfachen Schalldämpfer jedenfalls ausgerüstet, wie ihn alle Videos zeigen, der nicht stark dämpft, und mit dieser Tatausführung, wie im Urteil beschrieben, wäre m.E. eine temporäre Bewußtseinseintrübung nicht mehr völlig auszuschließen, denn jeder vernünftige Mensch müßte da doch wissen, daß gerade ihm ein starkes Motiv hier unterstellt werden kann, diese ganze Familie auf einen Schlag auf diese Art auszulöschen, darf sich aber nach dieser Tat doch nichts anmerken lassen für sehr lange Zeiten, wie sehr er selber darin involviert war, auch durch seine eigenen Vorbereitungen dazu. Die Bilder in seinem Kopf bei der blutigen Erschießung von 3 Menschen, die er kannte, dann aus der nächsten Nähe bei dieser Tat wird er doch sein Leben lang nicht mehr los werden. Um die anfängliche Tötungshemmung zu überwinden, muß ein normaler Mensch sich für das Töten auch willentlich entscheiden, es sich in der Regel also quasi als "unabweisbar" einreden, als "Töten für eine gute Sache", was aber die Mehrheits-Gesellschaft als ein verwerfliches Morden hier ansieht. Dazu gehören dann hohe schauspielerische Qualitäten und eine antrainierte Abstumpfung als Unterdrückung der Tötungshemmung bei der Mehrzahl von Menschen. Ob das dann auf AD so zutrifft, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Die generierten akustischen Emissionen, die Schmauch-Emissionen, die Partikel-Emissionen als Spuren jedenfalls wären mit einer so einfachen Ausführung, wie sie auf sämtlichen Videos zu sehen ist, auch bei den Videos des BKA und der Polizei, m.E. nicht mit den Spuren am Tatort und mit den Zeugenaussagen überzeugend in Deckung zu bringen.
Die Entscheidung aber liegt bei den Richtern in Kassel, ob zuerst eine Wiederaufnahme überhaupt mal zugelassen wird, und die werden das nun auch prüfen müssen, weitere Rechtsmittel sind dann ja auch noch möglich bei einer Verwerfung des Antrags auf Wiederaufnahme.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch das sog. Höxter-Verfahren bestätigt das, siehe:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/vor-gericht-gericht-setzt-im-hoexter...
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/neues-forensisches-guta....
https://www.focus.de/regional/paderborn/kriminalitaet-dritter-experte-im...
Zwei psychiatrische Gutachten, drei rechtsmedizinische Gutachten wurden dort eingeholt.
Siehe aber auch noch das NSU-Verfahren und das gegen Anders Breivik bei den psychiatrischen Gutachten und so weiter.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das Bemühen dort sollte aber nicht so konterkariert werden, wie es im Eingangsbeitrag ja m.E. vollkommen zurecht kritisiert wurde.
Aber auch Thomas Fischer meinte dazu (Zitat):
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/strafprozess-just...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dieser Kommentar enthält doch eine starke politisch wertende Stellungnahme, falls er vom gleichen "Gast" stammt, wie einige andere Kommentare, die solche politische Stellungnahmen unterstellend bei anderen Kommentatoren insinuieren / suggerieren und kritisieren, wäre das doch zweierlei Maß.
Einige Fakten jedoch sind außerdem:
a) Das BVerfG hatte sich nicht dazu geäußert, ist auch nicht deswegen angerufen worden.
b) Der Kabinettsbeschluß der Bayerischen Staatsregierung erfolgte am 06.03.2018, also kurz nach den Koalitionsverhandlungen im Bund und kurz vor der Bildung der neuen Regierung im Bund als "GroKo" unter Beteiligung der CDU, SPD und CSU, auch mit Bundesministern, seit dem 14.03.2018 gehört Horst Seehofer ihr als Minister an.
c) Horst Seehofer war Ministerpräsident in Bayern bis zum 13.03.2018.
(Seit dem 16.03.2018 ist Markus Söder (CSU) Ministerpräsident des Freistaats Bayern. Das Kabinett Söder bildet seit dem 21.03.2018 die Bayerische Staatsregierung.)
Siehe zum Kabinettsbeschluß auch:
http://www.sueddeutsche.de/news/politik/kabinett---muenchen-bayern-klagt...
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Bayerns-Klage-gegen-die-Ehe-...
Zu den o.g. Fakten aber kein Kommentar von mir, die sprechen m.E. bereits ausreichend für sich ........
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Für einen anderen Fehler von Winkelsdorf aber halte ich diesen:
Er ging doch nach Lage der Dinge davon aus, daß eine P 38 mit der Munition PMC Bronze 124 grain und voller Lauflänge von 127 mm auch bei den üblichen Zimmertemperaturen noch zwingend einen Überschall-Geschoßknall ohne SD generiert und erst daraus folgerte er dann zwingend Laufverkürzungen bei der Waffe und ein Gewinde für eine sichere Montage eines SD. Da ist bei ihm m.E. etwas denklogisch durcheinandergeraten, für mich aber psychologisch erklärbar durch seine Bezüge zu anderen Patronen als den PMC-Patronen, nämlich auch noch zu einer Geco-Patrone mit 124 grain und zu einer Geco-Patrone mit 147 grain und zu einer Glock 17 Pistole bei Versuchen zu einem speziellen Dichtscheiben-SD mit PUR-Scheibe.
Also methodisch erinnert mich das schon etwas an ein "Leipziger Allerlei" oder an "Kraut und Rüben", aber das Tragende seiner Argumentation bleibt m.E. bestehen: Auch durch die Umgebungstemperaturen noch bedingt sind eine Kombination aus Spuren, Zeugenaussagen, der Waffe und der Munition nicht durchgehend mit einer gemeinsamen, einheitlichen Konstellation bei den 10 Schüssen so wie im Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit, also überzeugend erklärbar.
Dazu wäre doch eine anspruchsvolle Kombination von Waffe-Schalldämpfer-Bauschaum-Munition zu realisieren gewesen mit anspruchsvollen Versuchen und auch weiteren Schlußfolgerungen daraus bezüglich Andreas Darsow.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Eine Anmerkung aber noch:
Strate schreibt in seinem Wiederaufnahmeantrag auf Seite 28 unter der Ziffer 8 (Zitat):
".... bei jedem [unterstrichen] der abgefeuerten 10 Schüsse zwingend ein Geschossknall .......Einzig denkbare Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit der Geschosse auf maximal 343,7 m/s."
Zu dieser Geschwindigkeit gehört laut Gutachten Winkelsdorf eine Temperatur von 21°C der Luft bei einer Schußabgabe.
Eine verbürgte Messreihe mit der PMC-Munition mit 8 g Geschossmasse, die auch mal als Zahl auftauchte, umgerechnet 123,5 grain, vermutlich also mit der Munition von PMC mit 124 grain und mit einer P 38 mit 127 mm Lauflänge finde ich bei Winkelsdorf in seinem Gutachten nicht.
Im Internet finde ich zu diesen Munitionen von PMC Bronze die Werte:
Muzzle Velocity: 1157 fps, umgerechnet 352,7 m/s bei 115 grain
Muzzle Velocity: 1110 fps, umgerechnet 338,3 m/s bei 124 grain
Diese Werte sind aber nicht verifiziert.
Mit den Tabellen von Winkelsdorf gehört zu 338,3 m/s ein Temperaturwert von ganz knapp unter 12°C der Luft bei der Schußabgabe.
Dieser Temperaturwert war evtl. um ca. 04 Uhr in der Tatnacht aber unterschritten worden, so daß nicht bei jedem [unterstrichen] der 10 Schüsse ein Überschall-Geschoßknall zwingend aufgetreten sein muß.
Ein kleiner Fehler lediglich nach meiner eigenen Einschätzung nach.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Den "Basistyp P 38" kann ich nachvollziehen und akzeptieren.
"BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer" ist aber sehr unbestimmt, denn um eine dem im Urteil, den Spuren und den Zeugenaussagen entsprechende, aber so einfach nicht bewiesene, also m.E. noch unbewiesene Tatausführung durchführen zu können, wird doch zwingend eine ziemlich ausgeklügelte Konstruktion / Ausführung benötigt, die jedoch eine hohe Mindest-Dämpfungswirkung in Dezibel erreichen muß im Haus bei den 8 Schüssen und schlafenden 2 Personen im Stockwerken darüber, aber auch dann außer Haus bei 2 Schüssen erreicht hatte, da auch da der Schalldämpfer ja schon montiert war, nicht irgend eine, damit beliebige (unbestimmte) Dämpfungswirkung, denn das wäre dann die logische Folge von "BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer". Bisher wurden da Werte angegeben für Schüsse mit einer ungedämpften und gedämpften Waffe, und zwar die Werte 150,2 dB und 137,7 dB bei 2 m Abstand und der Kombination von P 38 mit voller Lauflänge, Munition ist angegeben mit PWC 9 mm Luger, 115 grain, Vollmantel-Flachkopf und PET-Flasche, mit einem Adapter auf dem Lauf, Messungen dafür waren am Tathaus vor dem Haus. Diese Werte der schallgedämpften Waffe mit 137,2 dB wären dann auch ja auch in etwa bei den 2 Schüssen auf Petra Toll im 1. OG aufgetreten. Dabei soll Astrid Toll dann im 2. OG direkt darüber auch noch geschlafen haben.
Weiter entfernte Zeugen jedoch sind aufgewacht bei 2 gleichartigen Schüssen laut Urteil und deren eigenen Aussagen, die viel näher daran Schlafende jedoch nicht.
Hat das Gericht denn a) diese beiden Werte gekannt bei seiner Urteilsfindung, oder sind das dann neue Tatsachen?
In den 10 Videoclips des BKA vom Mai 2011 sind 7 mit einer Flasche mit weißem Verschluß, 3 mit rotem Verschluß zu sehen, teilweise auch mit gröberem Bauschaum-Auswurf durch das Patronenlager und Auswurffenster und mit starkem, grobem Bauschaum-Auswurf durch die nicht schon vorher angebrachte Schuß-Öffnung im Flaschenboden, im Widerspruch aber zur Spurenlage und dem Urteil. Bei einem Videoclip ist zu sehen, wie die Pet-Flasche sich von der Schraubkappe trennt, 10 Schüsse hat das offensichtlich auch beim BKA nicht zusammengehalten. Bei einer Schussrekonstruktion vor Ort flog die PET-Flasche sogleich fort in einem Video. Hat das Gericht auch das alles gekannt bei seiner Urteilsfindung, oder sind das dann ebenfalls schon neue Tatsachen?
Aber es fehlen ja Zerstörungen / Absplitterungen der PET-Flaschen in allen 10 Videoclips des BKA, die bei Strate häufig zu sehen sind, das wäre auch ein Widerspruch zum Urteil bzw. zu der Spurenlage.
Die Videoclips beim Gutachten Cachèe jedoch zeigen deutliche Zerstörungen der PET-Flaschen, auch wenn bereits ja vorher ein Schußkanal angebracht wurde, der eine geringere Belastung von Flasche + Bauschaum bedeutet als beim BKA. Außerdem traten b) regelmäßige Ladehemmungen auf. Die Munition war da S&B 115 grain Vollmantel.
Eine etwas stärkere Laborierung zwar als bei der PMC-Munition und der Schußrekonstruktion vor Ort durch die Polizei.
115 grain ist jedoch nicht die Ladungsmasse, wie bei Cachèe angeben, sondern die Geschoßmasse, umgerechnet sind das 7,45 g.
Welche Bauschäume beim BKA jeweils verwendet wurden und welche Munitionen, konnte ich noch nicht erkennen.
Auch die bei der Polizei verwendeten Bauschäume sind mir auch noch unbekannt, von großen bzw. überhaupt relevanten Unterschieden dabei gehe ich aber nicht aus. Bei den Munitionen allerdings sind die Unterschiede durchaus relevant, besonders bei den Schußgeräuschen, falls c) Unterschall-Schüsse auftreten. Und das wäre doch sehr wahrscheinlich, um sowohl die Zeugenwahrnehmungen plausibler erscheinen zu lassen, als auch noch das Schlafen beider Frauen, während in ihrer Nähe geschossen wurde.
Eine allerdings so technisch dann anspruchsvolle Kombination von Waffe-Schalldämpfer-Bauschaum-Munition zu realisieren, um da auch alles an Spuren und Zeugenaussagen gemeinsam noch erfüllen zu können, erfordert schon höheres waffentechnisches Wissen und auch höhere waffentechnische und praktische Fähigkeiten und auch noch anspruchsvolle Versuche, die nicht mehr einen Täter AD wahrscheinlich werden lassen, der diese silencer.ch-Seite sich angeschaut / ausgedruckt hatte zur Information.
Insofern wäre die das Urteil tragende Argumentation, also Beweisführung, durchaus durchbrochen, neue Tatsachen (a, b, c), die das Gericht bei seiner Urteilsfindung nicht kannte, hätten das dann auch bewirkt.
Auch wer mal (überspitzt) sich über eine Atombombe und deren Bau informiert hatte, kann nicht schon damit nach kurzer Zeit mit "Bordmitteln" eine Stadt bombardieren, die zu laut für ihn ist. Auch ein noch so starkes Motiv reicht da nicht dafür aus.
(AD wurde planvolles Vorgehen im Urteil bescheinigt, daß er dann die Abklebung des Bewegungsmelders nicht wieder beseitigt hatte und evtl. auch nicht noch versucht hatte, einen Raubmord oder ähnliches vorzutäuschen, das paßt m.E. auch nicht so ganz dann zusammen, aber nebenbei von mir nur noch angemerkt, ohne daß ich dem dann eine große Bedeutung für eine Wiederaufnahme zumessen würde.)
Besten Gruß
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bei einem solchen Indizienprozeß haben die Sachverständigen und deren Gutachten eine ganz entscheidende Bedeutung, wer als Verteidiger da selber zu wenig davon versteht, der kann die Knackpunkte (Schwachpunkte) in den Gutachten doch auch nicht erkennen.
Der Vorsitzende Volker Wagner will aber m.E. immer die Sache aufklären, aber auch er weiß nicht alles, plausible Beweisanträge der Verteidigung schmettert er auch nicht ab, so wie ich ihn kennenlernte in seinen Verhandlungen.
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