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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Bezeichnung "Termok" als ein gedachtes Bindeglied zwischen einerseits politischen oder weltanschaulichen, inklusive religiösen Terrorattacken in einem organsierten Rahmen, siehe auch beim IS o.ä., und andrerseits solchen Attacken von reinen Einzelpersonen, erscheint mir nicht ganz schlüssig zu sein. Denn "Amok" selber im "heutigen Verständnis" bei z.B. Wiki hat schon eine solche Bindungsfunktion bereits ja dort erhalten.
Da ist von einer solchen "klare(n) Zweiteilung" bereits keine Rede mehr.
Ansonsten Gratulation zu Ihrem Beitrag.
(Eine Anmerkung aber noch zum Begriff des "Rassismus": Als jüngst eine Muslimin wegen ihres Kopftuchs verbal angegangen wurde, revanchierte sie sich gleich mit "rassistisch".
Dieser Zusammenhang zwischen einer offen gezeigten Religionszugehörigkeit und "rassistisch" im Sinne der Zugehörigkeit zu einer "Rasse" erschließt sich mir nicht bei Moslems, nur mal nebenbei erwähnt und bitte auch nicht als von mir gewünschte Themenabschweifung zu verstehen. Aber möglichst genaue Definitionen halte ich eben überall für sehr wichtig, und alleine darum habe ich das noch zur Erläuterung gebracht.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachgang: Wenn der Klägerin auch noch die PKH bewilligt worden wäre bis zum BGH, dann wäre das m.E. aber schon sehr interessant und "ein Stück aus dem juristischen Tollhaus" gewesen, um es mal noch deutlicher auszudrücken.
Besten Gruß
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Als vermuteter Jurist können Sie, werter Gast, doch vielleicht schon mal die reinen Gerichts-Kosten für die 3 Instanzen bis zum BGH hier nun angeben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hatte die Ex denn auch selber PKH beantragt gehabt bei ihrer eigenen Klage gegen das festgesetzte Zwangsgeld?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das sehr hohe Prozeßrisiko dabei mußte der Ex und ihrem Anwalt (oder ihren Anwälten) doch auch bewußt gewesen sein.
Die ganzen nun von ihr ja zu tragenden Kosten, auch die noch für ihre eigene anwaltliche Vertretung in 3 Instanzen, werden die vorherigen 500 Euro Zwangsgeld nun vermutlich noch übersteigen. Aber das ist nun ihr eigenes Problem geworden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nach meinem Dafürhalten ist es aber auch noch "eigenartig", ein doch von Anfang an aussichtsloses Verlangen gerichtlich durchsetzen zu wollen und damit dann noch vermutlich mindestens einen RA zu beauftragen, der das im vorliegenden Fall der Ex-Ehefrau auch nach einem ersten Gespräch nicht so zu verstehen gibt, und sie damit zur Mandantin und Klägerin bis zum BGH macht.
Daß der Ex-Ehemann auch den ja dadurch voraussichtlich weiteren finanziellen Schaden seiner Ex-Ehefrau noch selber vergrößern wollte, das ist zwar durchaus ebenfalls noch "interessant", aber m.E. nicht ungewöhnlich in solchen Fällen von "Rosenkriegen".
Besten Gruß
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wahrscheinlich auch aus vielen ähnlichen Reaktionen, wenn ja nur qualitativ, statt auch noch quantitativ argumentiert wird.
Wer mal nach "Leseverhalten männlich weiblich" im Internet sucht, der findet doch schon einiges dazu, auch:
oder dann mal richtige Statistiken bei diesem PDF:
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ausgehend von der m.E. inzwischen berechtigten Vermutung, daß auch noch andere Leser daran interessiert sind, das hier an dieser Stelle online auch nachlesen zu können, würde ich auch noch gerne bis zum zeitlich avisierten nächsten WE noch warten, bis Sie das dann für alle Leser wörtlich abzitieren, und auch den erwähnten Aufsatz ebenfalls online stellen, wo auch immer. Wenn es Ihr eigener Aufsatz ist, dann haben Sie doch auch vermutlich noch alle Urheberrechte daran und können auch frei darüber nun verfügen.
(Irgend etwas stimmt mit der Software hier aber nicht, nebenbei erwähnt, wegen des Kommentars ohne Text.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachgang: Sind denn alle Fristen im Art. 77 GG auch noch gewahrt worden? Denn das sehe ich bisher nicht, wegen "siehe Plenarprotokoll 18/243 vom 29.06.2017", das war ja vor ca. 11 Wochen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Korrektur: Zwar nicht explizit zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat als Gesetz, jedoch ein Einspruchsgesetz.
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