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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Jetzt mal angenommen, der prozeßunerfahrene G.M. wäre auf die große rechtliche Bedeutung seiner Aussage extra aufmerksam gemacht worden, sei es durch den Verteidiger selber oder auch durch das Gericht, so wie es in einem vorherigen Kommentar ja angemahnt wurde.
Dann allerdings hätte die Vorsitzende Richterin ihn doch mit Sicherheit gefragt, warum er nach dieser Autofahrt, bei der seine Frau in behaupteter selbstverletzender Weise aus dem fahrenden Auto gesprungen sei, er nicht unmittelbar zur nächsten Polizeidienststelle gefahren ist, um dort den Vorfall auch zu melden, oder auch um einen Krankenwagen zu rufen. Denn bei jedem anderen Mann hätten vermutlich sofort alle Alarmglocken geläutet, wenn die eigene Frau so gegen einen intrigiert, dann ist das ja reiner Selbstschutz, oder auch aus reiner Fürsorge für die eigene Frau heraus.
Diese, und auch andere Nachfragen aber wären doch unweigerlich gekommen und auf plausible Erklärungen auch dazu wären alle doch sehr gespannt gewesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wahrscheinlichkeitsdebatten sind m.E. nicht sonderlich hilfreich, denn auch die unwahrscheinlichsten Geschichten haben sich schon als wahr herausgestellt. Der Aussage-Psychologie mit der Beobachtung von (unbewußter) Mimik und Körpersprache gebe ich mehr Bedeutung, einer formelhaften Mathematisierung oder Technisierung (Lügendetektor usw.) sollte man mit sehr großer Vorsicht begegnen, aber in Zukunft könnten vielleicht Erkenntnisse der Hirnforschung noch Veränderungen bringen bei den Entscheidungen, ob eine Aussage der Wahrheit entspricht.
Das bewußte und dann konsistente Lügen über einen längeren Zeitraum hinweg (wenn sich vorher - oder situativ erst - eine Legende zurechtgelegt wird) erfordert ja auch noch größere Anstrengung als das wahrhaftige Berichten aus der eigenen Erinnerung heraus, das hinterläßt aber auch Spuren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist so aber nicht richtig.
Bei einer mit Hilfe von zufälligen Stichproben ermittelten Analyse Ihres eigenen Biertrinkverhaltens in einem ganzen Jahr für jeden Wochentag (oder alleine an Sonntag-Abenden) lassen sich sehr wohl Wahrscheinlichkeitsaussagen darüber treffen, ob Sie heute Abend noch ein Bier trinken werden.
Ebenso lassen sich bei einer repräsentativen stichprobenartigen Analyse des Biertrinkverhaltens der gesamten Bundesbevölkerung ebensolche Wahrscheinlichkeitsaussagen darüber treffen, ob ein(e) "Herr / Frau Mustermann" als fiktiver statistischer Durchschnittsbürger heute Abend noch ein Bier trinken wird.
Für einzelne Individuen wäre das vorherige Verfahren zielführend.
Das alles kann die mathematische Statistik schon leisten, aber man muß sie auch richtig anwenden und die richtigen Daten erheben und ganz wichtig, auch die Fehlergrenzen dabei noch abschätzen.
Aber das sind Binsen, sorry ........
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Mollath müßte sich aber nun beeilen, um noch an seine Patientenakten zu kommen (falls er die haben möchte), da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nur 10 Jahre beträgt. Das dürfte auch für die Forensik zutreffen, bin mir da aber nicht sicher dabei. Infrage kämen vermutlich die BGB §§ 630 a-h, vielleicht wissen die Experten hier das aber besser.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Neben den Strafverfahren gab es ja auch ein Betreuungsverfahren in 2006. Die Betreuungsakte dazu gibt es auch bei Dr. Strate zu lesen. Hochinteressant meines Erachtens und ein Exempel für den üblichen Ablauf in Psychiatrien (hier war es das BKH Bayreuth).
Das Betreuungsrecht wurde auch noch als "flankierende Maßnahme" zum Strafrecht eingesetzt, so dürfte das Betreuungsrecht aber nicht von den Psychiatern und der Justiz mißbraucht werden.
Was jetzt noch fehlt, wäre die vollständige Patientenakte aus dem BKH Bayreuth dazu, die aber auch nur die subjektive Sichtweise der Psychiater und des anderen dortigen Personals wiedergeben, von objektiven Laborwerten einmal abgesehen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das kann man/frau aber heutzutage auch als Teil eines einvernehmlichen intensiven Liebesspiels "verkaufen". Auch so haben sich die Zeitläufte geändert, nur das mit dem Herausspringen auch noch aus dem fahrenden Auto dabei wäre schon etwas bizarr gewesen .......
Alles eine Frage der Betrachtungsweise oder der Cleverness (auch seit "Kachelmann" btw.) .......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehe ich auch so, auch wenn halt nicht alles genau aufgeklärt werden konnte, nur ist das eben inzwischen irrelevant durch den Freispruch geworden und jetzt könnte man auch m.E. wieder zur normalen Tagesordnung übergehen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Da ist schon sehr viel dran nach der vorgelegten Chronologie.
Wenn ich mal davon ausgehe, daß G.M. zum damaligen Zeitpunkt psychisch angeschlagen war, ohne das jetzt näher spezifizieren zu wollen, dann kann jede Provokation, die einen impulsiven Menschen dazu bringen könnte, die reine Gewaltlosigkeit zu verlassen, Teil eines perfiden Spiels sein.
Denn wenn diesem dann die Hand ausrutscht (oder auch mehr), dann hat man/frau ihn genau da, wo man/frau ihn haben will.
Das wäre m.E. schon eine nähere Betrachtung wert gewesen. Allerdings haben Ehestreitigkeiten oft viele Wurzeln, die bei beiden Eheleuten in der Regel liegen, da ist sehr selten reines Schwarz-Weiß vorhanden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hier ist Hr. Sponsel recht zu geben, weil diese genannten Zeugen nicht voneinander isoliert agierten, zumindest muß man diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, daß Zeugen sich auch gegenseitig beeinflussen.
Aber dessen ungeachtet sprechen doch auch nach einer Korrektur der Wahrscheinlichkeiten auch die Lebenserfahrung noch gegen die Version von G.M., zumindest meine eigene.
Bei einer Verurteilung wegen einer KV und voller Schuldfähigkeit hätte G.M. nur eine geringe Strafe zu erwarten gehabt, allerdings hätte er dann auch nicht die "Ehre" gehabt, "Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient" zu sein, wie es in der Presse zu lesen war.
Auf jeden Fall wurden erhebliche Systemfehler in den Begutachtungen durch Psychiater im "Fall Mollath" aufgezeigt.
Psychiater sind Mediziner, keine Psychologen i.d.R., darin lag m.E. auch noch das Problem, denn für Mediziner ist Psychologie ein Randthema.
Bitte hier nachlesen:
Stichworte: Studienverlauf, Prüfungen
http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-weiter-fortbildung/ausbildun...
Danach: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapiehttp://www.kbap.de/ausbildung/psychotherapieweiterbildung-fuer-aerzte/fa...
Die Anteile der Psychologie sind da sehr gering.
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