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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nebenbei bemerkt bringt es der § 217 StGB fertig, nichts als Schaden anzurichten: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird zerstört, der Suizidtourismus in die Nachbarländer, die über eine vernünftige und rationale Rechtslage verfügen, befördert, den Patienten die christkatholische Mentalität aufgezwungen, jedwedes Leiden gefälligst bis zur letzten Minute auszukosten, um nur die Stichworte zu nennen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau schreibt heute:
BGH zu Lebenserhaltung: Der Bundesgerichtshof hat eine im Namen des Verstorbenen erhobene Schadensersatzklage seines Sohnes wegen der medizinisch unnötigen Verlängerung des Lebens des Vaters abgewiesen. Die Begründung fiel dabei sehr grundsätzlich aus, so lto.de (Maximilian Amos) über das Urteil. Als höchstrangiges Rechtsgut sei Leben "absolut erhaltungswürdig" und einem Werturteil nicht zugänglich. Selbst wenn Patienten ihre Situation als unwert empfänden, dürfe die staatliche Gewalt niemals zu einer derartigen Einschätzung gelangen. Insofern sei die Anerkennung von Leben als ersatzfähiger Schaden unmöglich. Darüber hinaus seien auch die Behandlungskosten nicht ersatzfähig, weil dieser Schadensposten nicht vom Schutzzweck der ärztlichen Behandlungspflichten umfasst sei. Diese verfolgten nicht den Zweck, mit dem Weiterleben verbundene wirtschaftliche Belastungen zu verhindern. Speziell der letzte Punkt habe das Unverständnis des Klägeranwalts Wolfgang Putz erregt. Zur Durchsetzung von Patientenrechten bliebe so nur eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Ärzte. Berichte zur Entscheidung finden sich auch in SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Constantin van Lijnden), bei taz (Christian Rath) und swr.de (Bernd Wolf) in Form von Überblicken sowie im letzten Fall auch einem Video zur Urteilsverkündung. Analysen des Urteils, einschließlich seiner Konsequenzen bringen zeit.de (Jakob Simmank) und spiegel.de (Dietmar Hipp).
In den Augen von Christian Gottschalk (StZ) ist das Urteil "konsequent, denn jede andere Entscheidung hätte dramatische Folgen gehabt". Es sei eine Erinnerung, beizeiten, solange man "noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" sei, "für all das zu sorgen, was später nicht mehr erklärt werden kann". Nach Christian Rath (taz) könne es nicht sein, dass die Versäumung einer entsprechenden Patientenverfügung dazu führe, "am Lebensende weitgehend rechtlos … Ärzten und Betreuern ausgeliefert" zu sein. Es sei befremdlich, dass die bekanntgegebene Urteilsbegründung die Menschenwürde, "den eigentlich 'absoluten' Wert unserer Verfassungsordnung" nicht einmal erwähne. Das Leben unter bestimmten, außergewöhnlichen Umständen nicht als Schaden betrachtet werden könne, wird auch von Constantin van Lijnden (FAZ) kritisch eingeschätzt. Die Argumentation stelle "womöglich ein hehres Prinzip über eine mehrdeutige Realität".
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Meine NJW schreibt mir gerade eben: "An den beiden Tagen darauf geht es vor denselben Richtern um den neuen Straftatbestand der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Wie heikel das Thema ist, zeigt auch eine Entscheidung des BGH von gestern: Im Gegensatz zur Vorinstanz entschied er, dass ein Arzt kein Schmerzensgeld zahlen muss, weil er einen Schwerkranken „zu lange“ behandelt hatte (und ihn damit aus Sicht seines Sohnes unnötig hatte leiden lassen). Das Urteil zu dem hoch umstrittenen § 217 StGB dürfte monatelang auf sich warten lassen."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das Urteil des BGH ist purer Zynismus. Der beklagte Arzt hat ganz einfach einen Willen des Patienten unterstellt, der Patient hätte auf Teufel komm raus und unter allen Umständen alle irgendwie erdenklichen Apparate, die die moderne Medizin zu bieten hat - der beklagte Arzt hat an der "Behandlung" auch ganz sicher selbst überhaupt kein Geld verdient, sondern ganz sicher aus rein altruistischen Motiven gehandelt - bis zur letzten Minute ausschöpfen wollen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Was lehrt uns der Fall? Der Fall lehrt uns, dass einem Staat und seiner Justiz "Gerechtigkeit" oder Ähnliches eigentlich schon immer reichlich egal ist und war. Das gilt übrigens für die Schweiz genauso wie für die BRD oder für jeden beliebigen anderen Staat und seine Justiz. Dem Staat und seiner Justiz geht es immer nur um das eigene (wirtschaftliche) Interesse, das es, koste es, was es wolle, durchzusetzen gilt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das Urteil ist einfach nur übel.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nur eine sprachliche Anmerkung: Statt "beeinhalten" bitte "zum Inhalt haben".
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Schlusssatz, dem ich mich anschließe, lautet: "Rosinenpickerei dagegen ist im Recht aus guten Gründen verpönt. Deshalb: wenn der Staat aus Sorge um das Vertrauen in die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Professionalität der Justiz Richtern die Kippa und Richterinnen das Kopftuch verbietet, kann er nicht zugleich anordnen, Kreuze im Gerichtssaal aufzuhängen."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das schreibt der Verfassungsblog zum Thema:
https://verfassungsblog.de/17-thesen-zum-kopftuch-urteil-des-bayerischen...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie können sich die betreffenden Beschlüsse ganz einfach vom BayVerfGH kommen lassen. Dann werden Sie feststellen, dass der Präsident des BayVerfGH in seiner eigenen Sache Entscheidungen gefällt hat und damit das für einen funktionierenden Rechtsstaat grundlegende Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, mit Füßen getreten hat.
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