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Meine Kommentare
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, der EGMR lässt die in der Türkei Inhaftierten erstmal jahrelang gegen die Erdogan-"Justiz" anrennen, ohne dass irgendeine reale Aussicht bestünde, zu einem juristischen Erfolg zu gelangen. Gleichzeitig verleiht der EGMR der Türkei auf diese Weise das Prädikat "Rechtsstaat", ein Prädikat, das auf die Erdogan-"Justiz" ganz sicher nicht zutrifft.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Münchner OStAHAL Ken Heidenreich hat sich nämlich durch seine Weigerung, das Ermittlungsverfahren förmlich einzuleiten, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung im Amt gem. §§ 339, 258a II StGB strafbar gemacht. Angesichts dessen wüsste ich nicht, warum ich mich bei dieser Sachlage noch lange mit einer "Vorschaltbeschwerde" aufhalten sollte.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau schreibt heute morgen:
Türkei – bedrohte Rechtsanwälte: lto.de (Markus Sehl) berichtet über eine Veranstaltung des Berliner Anwaltvereins, die sich der Situation der Anwaltschaft in der Türkei widmete. Beklagt wurde dabei u.a., dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bisher entsprechende Beschwerden unter Verweis auf den nationalen Rechtsweg ablehne.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Weil ich Sie für hinreichend intelligent halte, nachlesen zu können, was ich bereits im April 2016 geschrieben habe. Im übrigen hätte ich meine Antwort an Herrn Prof. Müller auch kürzer fassen können: Ich bin kein so großer Fan von Hagiografie (Hagiographie), das gilt auch für Anwaltskollegen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller,
Sie fragen nach "konkreten Argumenten". Gut. Um nur ein Beispiel zu nennen: Scrollen Sie mal in meinem Profil (in dem Kasten mit den auf beck-blog publizierten Kommentaren) gleich zu meinen allerersten Kommentaren in der Sache "Loveparade-Verfahren" aus dem April 2016. Was finden Sie dort? Meinen Sie nicht auch, dass ich bereits im April 2016 im einzelnen vorgetragen habe, was (insbesondere Herr Kollege Prof. Reiter) zu diesem Zeitpunkt seinerseits längst hätte tun sollen, anstatt immer nur schöne Fernsehinterviews zu geben? Und ja, ich bin es leid, mich ständig wiederholen zu sollen. Im übrigen ist die ganze Debatte leider ziemlich müßig, nachdem der Karren tief im Morast steckengeblieben ist.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Andere in der Sache an sich erfolgversprechende Einreichungen mussten zurückgezogen werden, weil der Beschwerdeführer das falsche Formular, das ihm auch noch vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellt worden war, verwendet hatte.[23]
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Eine ständige Rechtsprechung seit 1980, die es ermöglicht, in dem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO vor dem OLG Ermittlungen zu erzwingen, kann man schwerlich als "unausgereift" bezeichnen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, dann schauen Sie mal noch weiter oben im Text, dort lege ich ausführlich dar, dass die anwaltlichen Vertreter der Nebenklage auch an sich naheliegende prozessuale Möglichkeiten ausgelassen haben, schon sehr viel früher z.B. die Bestellung eines zweiten Gutachters zu erzwingen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Diskussion verläuft so, dass der "Vergleichsabschluss" schon als "ausgemachte Sache" behandelt wird und eigentlich nur noch um die "Schuldigen" an dem Desaster - m.E. nicht ganz unerheblich die Vertreter der Nebenklage - gestritten wird.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das Subsidiaritätsprinzip ist tatsächlich das Vehikel, das der EGMR nutzt, um sich der bei ihm anhängigen Beschwerden zu entledigen.
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