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F. Grohmann kommentierte zu Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
Waldemar R. Kolos kommentierte zu Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BVerfG – EZB-Anleihekauf: An diesem Dienstag will das Bundesverfassungsgericht bekanntgeben, ob es gegen die Bundesbank eine Vollstreckungsanordnung erlässt, wonach diese sich aus dem Anleiheankaufprogramm der Europäischen Zentralbank zurückziehen müsste. Die Kläger Peter Gauweiler und Bernd Lucke hatten dies beantragt, um das EZB-Urteil des BVerfG aus dem Mai 2020 durchzusetzen. Die EZB geht jedoch davon aus, dass sie die Verhältnismäßigkeit des Anleihe-Ankaufprogrammes nachgewiesen habe. Es berichten die Welt und handelsblatt.com.
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Der Mordfall Oury Jalloh in Deutschland und der Mordfall George Floyd in den USA weisen bekanntlich eine Vielzahl von Parallelen auf. Während der Mordfall George Floyd in den USA aufgeklärt ist, harrt der Mordfall Oury Jalloh in Deutschland nach wie vor der Aufklärung. Zum Mordfall George Floyd in den USA steht heute in der LTO-Presseschau zu lesen:
"USA – Floyd-Prozess: Der wegen Mordes an George Floyd verurteilte frühere Polizist Derek Chauvin kann sich laut zeit.de auf eine langjährige Haftstrafe einstellen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe der zuständige Richter erschwerende Umstände festgestellt. Dies bedeute etwa, dass bei der im nächsten Monat geplanten Strafmaßbemessung fehlende Vorstrafen Chauvins unberücksichtigt bleiben würden. Der Strafprozess gegen frühere Kollegen des Verurteilten werde nicht wie geplant im August beginnen. Die Verschiebung solle ein faires Verfahren gewährleisten, berichtet spiegel.de. Neben dem Vorwurf der Beihilfe könnte den drei Polizisten aber weiterhin eine Anklage auf Bundesebene wegen der Missachtung verfassungsmäßiger Rechte Floyds drohen."
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Die LTO-Presseschau:
WhatsApp/Facebook und Datenschutz: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat eine Anordnung gegen Facebook erlassen, in welcher der Plattform untersagt wird, Daten von WhatsApp für eigene Zwecke zu nutzen, berichten FAZ (Corinna Budras), spiegel.de (Markus Böhm) und LTO. Hintergrund ist eine ab dem 15. Mai geltende Änderung der Nutzungsbedingungen. Nutzerinnen und Nutzer, die dem Update nicht zugestimmt haben, sollen zwar zunächst weiter ohne Einschränkungen auf den Chatdienst zugreifen können, einige Wochen später wird der Funktionsumfang für sie aber schrittweise schrumpfen. Eigentlich ist für Facebook nicht der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zuständig, sondern die irische Datenschutzbehörde. Aufgrund von deren Untätigkeit habe er sein Handeln jedoch auf ein Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 66 Datenschutz-Grundverordnung gestützt, das ihm den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer in Deutschland ermögliche, erläutert Rechtsprofessorin Katrin Blasek auf beck-community.
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Die LTO-Presseschau:
StA Bremen – "Bamf-Skandal": Heribert Prantl (Sa-SZ) widmet sich dem angeblichen Bamf-Skandal vor drei Jahren, den die Staatsanwaltschaft Bremen mit "irrwitzigem Aufwand" und bis zu vier Dutzend Sonderermittlern aufzuklären versuchte. Nichts von den massiven Vorwürfen habe sich bestätigt, der angebliche Blick in die Abgründe des Asylmissbrauchs sei ein Fake gewesen. Dennoch sei die Asyldebatte um Jahre zurückgeworfen worden und auch Fragen zur Wiedergutmachung seien noch offen.
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Die LTO-Presseschau:
Homeoffice: Auf LTO diskutieren die Rechtsanwälte Michael Winkelmüller und Ira Gallasch die Kernstreitpunkte zum Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der Entwurf sieht unter anderem einen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten vor, welchen der Arbeitgeber nicht einfach ablehnen darf. Laut CDU und CSU sei ein solcher Anspruch im Koalitionsvertrag allerdings nicht vereinbart.
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Die LTO-Presseschau:
BVerfG – Triage: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Frage, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, Regelungen zu medizinischen Priorisierungsentscheidungen bei der Behandlung von Corona-Patienten zu erlassen. Wie die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, klagten mehrere zur Corona-Risikogruppe gehörende Menschen auf Erlass solcher Regelungen, da sie befürchten im Falle knapper medizinischer Ressourcen schlechter behandelt zu werden als weniger gefährdete Patienten.
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Die LTO-Presseschau:
EuGH zu Privacy Shield: Der Europäische Gerichtshof kippte im Juli diesen Jahres den Beschluss der EU-Kommission, welcher die Übertragung personenbezogener Daten aus einem EU-Mitgliedstaat in die USA erlaubt hätte, da das Datenschutzniveau in den USA nicht dem der Europäischen Union entspreche. In der FAZ diskutiert Rechtsprofessor Moritz Hennemann das Urteil und die globale Vorbildfunktion des europäischen Datenschutzrechts, mahnt aber auch etwas mehr Zurückhaltung beim Verbreiten solch spezieller Datenschutzstandards.
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Die LTO-Presseschau:
BGH – Abgase Daimler: Da der klagende Pkw-Käufer seine Revision kurzfristig zurücknahm, wird der Bundesgerichtshof vorerst keine Grundsatzentscheidung zu den sogenannten Thermofenstern von Daimler treffen. Allerdings soll laut BGH im Dezember in einem ähnlichen Fall verhandelt werden, berichtet LTO weiter. Die klagenden Diesel-Pkw Käufer sehen in den Thermofenstern eine unzulässige Abschalteinrichtung und fordern deshalb Schadensersatz von Daimler.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Vorratsdatenspeicherung: Die CDU/CSU drängt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes darauf, zur Bekämpfung von Kinderpornografie die Speicherung von Internetadressen für mehrere Monate zu ermöglichen, meldet der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt). Der Vize-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei schlägt vor, dies im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verankern, das demnächst im Bundestag beraten werden soll.
Reiner Burger (FAS) meint, dass die Bundesregierung jetzt umgehend prüfen müsse, wie der durch den EuGH eingeräumte Spielraum ausgeschöpft werden könne.
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