Veröffentlicht am 07.12.2016 von Michael Else
„Auch ein Sekt mit "fremder" Kohlensäure darf noch als Sekt bezeichnet werden, weil der Gesetzgeber einen Gasaustausch bei der Sektherstellung als technisch unvermeidlich erachtet.“, so mein Statement für einen Beitrag des WDR-Verbrauchermagazins Markt in der Sendung vom 7.12.2016 ( Link zu Video ) . Das Magazin befasst sich in diesem Beitrag mit dem deutschen Sektmarkt und wirft hierbei auch einen Blick auf Herstellung und Qualität des Erzeugnisses Sekt. "Sekt" ist die deutsche Bezeichnung für "Qualitätsschaumwein", in dem die enthaltene Kohlensäure nur aus der eigenen Gärung stammen soll - so will es das EU-Recht. Das Magazin Markt fand heraus, dass Sekte mitunter auch "fremde" Kohlensäure enthalten können, die auf anderem Wege als durch Vergärung in den Sekt hineingelangt sein muss. Warum ein solcher Sekt dennoch Sekt heißen darf, welche Unterschiede es gibt und wie man Qualität erkennen kann, hierüber handelt dieser Blog-Artikel. Zugleich erläutert dieser Beitrag meine Aussagen im Fernsehen. Ein O-Ton von ein paar Sekunden sind für einen Juristen ja keine Zeit, schon gar nicht im komplexen Weinrecht.Weiterlesen
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