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Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Noch als Nachtrag:
The USA haben mit 57 Ländern MLATs abgeschlossen, die für den Bereich des CLOUD Acts obsolet werden könnten, wenn deren Regierungen sich auf Executive Agreements mit den USA einlassen. Mit GB ist ein solches Executive Agreement angeblich schon ausgehandelt. Die anderen „5 Eyes“ (Australien, Kanada, Neuseeland) könnten bald folgen. Wann andere EU-Staaten zum Zuge kommen, weiß keiner. Es ist auch offen, ob sich die USA auf reziproke Kontrollen und rechtliche Voraussetzungen einlassen, wie die der CLOUD Act für die Bestimmung einer “qualifizierten ausländischen Regierung“ vorsieht (vgl. ZD Aktuell 2017, 05829).
Trotz der Kritik von EU-Kommissarin Jourová am CLOUD Act wird in Washington erwartet, dass die EU-Kommission im nächsten Monat einen ähnlichen Vorschlag zur Regelung des Datenzugriffs über die Grenze weg veröffentlicht. Das DOJ in Washington begrüßt jedenfalls die neuen rechtlichen Möglichkeiten, um bei US-Verfahren weltweit auf Daten zugreifen zu können.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Mittlerweile hat Microsoft mit einem eigenen Schriftsatz geantwortet: https://www.supremecourt.gov/DocketPDF/17/17-2/42149/20180403145952967_180401%20for%20E-Filing.pdf
Microsoft argumentiert, dass sich die Sache erledigt habe, weil die Regierung ihren ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss zurückgezogen habe. Zitat:
"Microsoft agrees the current case is moot and there is no reason for this Court to resolve a legal issue that is now of only historical interest. The Government’s unilateral decision to return the old warrant means that warrant is a dead letter. So there is no longer any live dispute between the parties with respect to Microsoft’s challenge to that warrant issued under a now-superseded version of the Stored Communications Act."
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Es scheint wohl noch einen weiteren Unfall mit einem automatisierten Fahrzeug gegeben zu haben (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-Crash-setzt-Tech-Aktien-unter-Druck-article20358428.html ), aber die Untersuchungen hierzu laufen noch....
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Arizona hat die Tests vorerst eingestellt: https://www.usatoday.com/story/tech/nation-now/2018/03/26/arizona-suspends-uber-self-driving-car-tests-after-volvo-fatal-accident/460976002/
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Für diejenigen, die sich mit dem Thema rechtlich näher beschäftigen: Lesenswert sind u.a die Ergebnisse des Joint Workshop der Federal Trade Commission und der Highway-Bundesbehörde NHTSA vom Januar zu Connected Cars:
https://www.ftc.gov/system/files/documents/reports/connected-cars-workshop-federal-trade-commission-staff-perspective/staff_perspective_connected_cars_0.pdf
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Guter Punkt. Dazu sehe ich nichts in den mir bekannten Artikel.
Nur so als Gedankenspiel: Müßte der Fahrer nach dem neuen §1b StVG haften, wenn er die Fußgängerin hätte sehen können?
§1b StVG lautet:
(1) Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen gemäß § 1a vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden; dabei muss er derart wahrnehmungsbereit bleiben, dass er seiner Pflicht nach Absatz 2 jederzeit nachkommen kann.
(2) Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen,
1. wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder
2. wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke Ihnen. Hab ich gerade geändert im Text. Gut mitgedacht.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Hier eine Zusammenfassung des Oral Argument:
https://www.reuters.com/article/us-usa-court-microsoft/u-s-supreme-court-wrestles-with-microsoft-data-privacy-fight-idUSKCN1GB0GY
Schwer vorherzusagen, wie die Sache vor dem Supreme Court ausgeht. Vielleicht rafft sich der Kongress bis Juni doch noch zu einem Gesetz auf.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Hier die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstages 2018, Arbeitsgruppe II.
Was halten Sie von dem Vorschlägen?
https://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/pdf/2AK_empfehlungen_56_vgt.pdf
Arbeitskreis II
Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen)
- Risiken der neuen Technik
- Wer haftet, wenn die Technik versagt?
- Brauchen wir ein neues Haftungssystem?
1. Der Gesetzgeber sollte klar zwischen hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahrfunktionen unterscheiden. Er sollte die Regelungen in § 1a und b StVG auf hochautomatisierte Fahrfunktionen beschränken.
2. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass das Verbot der Nutzung der in § 23 Abs. 1a StVO genannten elektronischen Geräte (Handy etc.) im hochautomatisierten Fahrbetrieb nicht gilt.
3. Es besteht keine Veranlassung, das geltende Haftungssystem (Halter-, Fahrer- und Herstellerhaftung) für den Betrieb hochautomatisierter und vollautomatisierter Fahrzeuge zu verändern.
4. Der Gesetzgeber sollte die Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung von derzeit 7,5 Millionen auf 10 Millionen Euro erhöhen und damit einen Gleichklang mit den Haftungshöchstbeträgen des § 12 StVG herstellen.
5. Die Speicherung der in § 63a Abs. 1 StVG genannten Daten sollte sowohl im Fahrzeug selbst als auch bei einem unabhängigen Dritten erfolgen. Auch im letztgenannten Fall bleibt Adressat der Übermittlungsverpflichtung gemäß § 63a Abs. 3 StVG allein der Halter. Die Einzelheiten sollte der Gesetzgeber unverzüglich regeln.
§ 63a
Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
(1) Kraftfahrzeuge gemäß § 1a speichern die durch ein Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführer und dem hoch- oder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartige Speicherung erfolgt auch, wenn der Fahrzeugführer durch das System aufgefordert wird, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen oder eine technische Störung des Systems auftritt.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Noch etwas aus der "Zeit" heute zu dem Thema: http://www.zeit.de/mobilitaet/2018-01/johann-jungwirth-volkswagen-digitalchef-autonome-autos/seite-2
Seiten