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Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
im Bundesgesetzblatt (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0416.pdf)
steht :
Art. 5
Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommenzu berücksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.
Eine ausdrückliche Anrechnungsvorschrift auf den Barunterhalt besteht also nicht.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Ein aus meiner Sicht durchaus berechtigter Einwand.
In der amtlichen Begründung heisst es dazu:
"Dass damit auch Verfahren zum Familiengericht gelangen, in denen es aneiner besonderen Nähebeziehung zwischen den Hauptbeteilgten fehlt, steht der Neuregelung nicht entgegen. Auch in anderen familiengerichtlichen Verfahren kann es an einer solchen Nähebeziehung fehlen, etwa wenn nach § 1632 II BGB ein Verbot gegen einen Dritten ausgesprochen wird, Kontakt mit dem Kind aufzunehmen."
Ein m.E. schwacher Vergleich, denn in den Fällen des § 1632 II BGB besteht ja eine wie auch immer geartete Nähebeziehung zwischen Drittem und Kind.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Meines Wissens hat die Gesellschaft für Deutsche Sprache an der Entstehung des FamFG und des Versorgungsausgleichsgesetzes bereits mitgewirkt.
Vergleicht man die §§ 1587 ff BGB mit dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz kann sich das Ergebnis - zumindest sprachlich - durchaus sehen lasen.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
was ich bei 6.245 im Jahr 2008 eingegangenen Verfassungsbeschwerden durchaus verstehen kann
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Dass sich ein an einem Verfahren vor dem BVerfG Beteiligter in einem blog zu Wort meldet, dürfte sehr selten sein.
Ihrer Tochter alles erdenklich Gute !
Ihnen und (aus Neutralitätsgründen) dem Vater auch.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ Mutter
Ich kenne den Fall in seinen Einzelheiten nicht.
Ich habe (nur) den an der genannten Stelle veröffentlichten Beschluss des BVerfG wiedergegeben.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Leider lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen, ob Herr M. anwaltlich vertreten war.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Na ja, zumindest bei den Familienstreitsachen kann ich kein "schön, dass wir mal drüber geredet haben" erkennen
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
siehe auch bei Ballmann
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
oder der OLG-Senat ....
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