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Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
Neulich habe ich einen interessanten Beitrag im TV gesehen: Wie kommen die Daten (z. B. Anzahl der Ballkontakte) eigentlich in die Datenbanken hinein? Ich hätte nicht gedacht, dass tatsächlich jeder einzelne Ballkontakt per Telefon durchgegeben werden und dann im Systems eingearbeitet werden mus. Ganz schön aufwendige Geschichte - aber wenn die Statistiken dem Zuschauer dann helfen...
Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
Im Interview mit der NJW (NJW-aktuell 16/2009, S. XIV) hatte Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern ausführlich zu dieser Thematik Stellung bezogen.
Er hat insbesondere auf einige Entscheidungen hingewiesen, die dazu ergangen sind:
Das AG München (Urt. v. 16. 1. 2007 – 161 C 23695/06; BeckRS 2007, 03246) hat eine Zahlungspflicht des Verbrauchers verneint. Das OLG Frankfurt (Urt. v. 4. 12. 2008 – 6 U 187/07, BeckRS 2009, 04881 und Urt. v. 4. 12. 2008 – 6 U 186/07, BeckRS 2009, 04882) hat sich zur Wettbewerbswidrigkeit der Angebote geäußert.
Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
Auch in der Tagespresse sorgt der Rieble-Beitrag für Gesprächsstoff:
Riebles Beitrag habe "inzwischen die Staatsanwaltschaft Berlin auf den Plan gerufen, die derzeit prüft, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Barbara Emme aufnimmt "(FAZ v. 28. 7. 2009)
In der NJW "haute der Münchener Professor dermaßen auf den Putz, dass es noch ins hinterletzte Anwaltsstübchen der Republik zu spüren war" (Financial Times Deutschland v. 4. 8. 2009, S. 20)
Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
In der FAZ von heute auf S. 6 bekräftigt Prof. Dr. Christian Calliess seine Äußerungen zum BVerfG-Urteil, die er in unserem Interview bereits getätigt hatte:
"An den deutschen Demokratievorstellungen soll offenbar Europa genesen." Karlsruhe erwecke den Eindruck, als stehe die Europäische Union "unter der Aufsicht des Bundesverfassungsgerichts".
Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
Rechtsanwalt Dr. Horst Rieth, Kernen schreibt:
Kollege Burgmer stellt sich der Begeisterung über den rasanten Rundumschlag in den Weg - m.E. zu Recht: das sprachliche „Holzen“ Riebles gegen manche Akteure überschreitet nicht nur Geschmacksgrenzen. Anders als Burgmer meine ich aber, dass auch ohne Akteneinsicht und persönliche Präsenz in der Verhandlung allein die Lektüre des erst- und des zweitinstanzlichen Urteils Fragen aufwirft, die zu öffentlicher Diskussion wie im „Forum“ auffordern. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Rolle anwaltlicher Unterstützung:
Mandanten dürfen und müssen „geführt“ werden. Wenn eine durch den Anwalt vertretene Klägerin im Ergebnis verschiedenste Versionen des Geschehenen in Anhörungen, erster und zweiter Instanz präsentiert, und der Anwalt dies nicht nur geschehen lässt, sondern in Schriftsätzen aufgreift, dann leistet er einen Beitrag zur Demontage der Glaubwürdigkeit seiner eigenen Mandantin.
Es ist möglich und legitim, Rechtsprechung ändern zu wollen. Da die Rechtsprechung im Arbeitsrecht bekanntlich Recht gestaltet, ist es naheliegend und möglich, rechtspolitische Ziele vor Gericht zu verfolgen und politisch zu agieren - wenn eine Mandantin dies so will. Auch dann ist es aber Aufgabe des Anwalts, seine rechtspolitischen Ziele so zu verfolgen, dass seine Mandantin dabei nicht unter die Räder gerät - selbst wenn ihr der flüchtige Helden- oder Märtyrerstatus zusagt. Gerade dann ist der Überblick und die Souveränität des Anwalts gefragt. Das Agieren zwischen Politik und optimalem Prozessausgang ist schwer, wenn ich die Anwaltsaufgabe zutiefst politisch begreife (siehe die von Rieble zitierten Positionierungen) und zumindest Gefahr laufe, mich auf die juristische Dimension nicht mehr professionell einzulassen.
Dieser Fall ist sicher ein „Lehrstück“ über den Umgang mit der Justiz, aber auch geeignet als materiell-rechtlicher Lehrfall - angefangen bei den basics: Kündigungsgrund und Interessenabwägung! Und man kann und sollte über (verpasste) Alternativen für alle Beteiligten in verschiedenen Stadien dieses Dramas nachdenken.
Und es ist ein Lehrstück darüber, wie öffentliche Meinung entsteht und gestaltet werden kann.
Das nächste Kapitel im Lehrstück ist aufgeschlagen: Das Bundesarbeitsgericht hat heute die Revision zugelassen!
Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
Das BAG in Erfurt hat wegen grundsätzlicher Bedeutung das Revisionsverfahren zugelassen (Az.: 3 AZN 224/09).
Dass der Kommentar von Rieble stark polarisiert hat, zeigen zwei weitere Einsendungen an die Redaktion:
Der Artikel stellt juristisch sicher die herrschende Rechtslage dar. Damit habe ich keine Probleme, wenn man die Rechtslage als ein unveränderliches Diktat versteht. Alle Personen, selbst der „fragwürdige“ Rechtsanwalt, die sich mit dieser Frage auseinander setzen, werden nun durch Frau Prof. diszipliniert. Warum? Es geht um die Hauptfrage „Vertrauensverstoß“ im Arbeitsrecht und wie kann auf diesen reagiert werden? Nur mit der Kündigung? Das ist ihr Fazit. Das ist zu kurz gefasst. Der Staat wendet hohe Summen auf, um straffällige Personen zu resozialisieren. Eine Abmahnung in kleinen Bereich wird abgelehnt. Ein zu spät kommen, Alkohol am Arbeitsplatz und anderes mehr bedürfen zwingend der Abmahnung. Im, ich nenne es auch Bagatellbereich der kleinen Kriminalität, gibt es keine Toleranz. Warum nicht? Und übrigens, die Konfliktkommissionen in den Betrieben und Einrichtungen der DDR waren keine „Volksgerichte“ nicht zu verwechseln und gleichzusetzen mit dem Volksgerichtshof in der Nazizeit. Hier sprachen aber tatsächlich die Kollegen von Straftätern und Personen die bestimmte Normen des gesellschaftlichen Lebens missachteten, wie z.B. Diebstahl aber auch Beschädigung des Eigentums von Kollegen oder dem des Betriebes (nicht nur in staatlichen Betrieben), auf der Grundlage des Arbeitsgesetzes, der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, der Ordnung für das Handeln der Konfliktkommissionen und eigenen Lebenserfahrungen, Recht. Ziel war es die Personen für den Arbeitsprozess zu erhalten, zu erziehen und zu helfen. Das Pendant waren die Schiedskommissionen in den Wohngebieten. Also wo liegt unser Problem? Unantastbarkeit der Rechtsprechung? Nach den Fakten, war dieser Fall wahrscheinlich ungeeignet, eine grundsätzliche Diskussion zu diesen Arten von Kündigungen. in Gang zu setzen. Grundsätzlich aber ist solch eine Diskussion notwendig. Die Gesetze und die Rechtsprechung dienen dem Volk und nicht starren Dogmen (Rechtsanwalt Dr. Andreas Henselmann, Berlin).
Bei der verspäteten Lektüre des Rieble-Aufsatzes war ich bestürzt: Leider gelangen gelegentlich ins „Forum“ Texte, die vielleicht eher in die ZRP oder aber ins Feuilleton gehören.
Unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit zieht Rieble in einer unerträglichen Weise über Kritiker der Entscheidung her, dass es einem graust. Schade auch, dass der Professor im Elfenbeinturm die Mandanteninteressen vertretende Rolle des Anwalts nicht begriffen hat und sich – wie gelegentlich eine ungebärdige Gegenpartei – am Prozessvertreter persönlich festbeißt.
Einen solchen emotionsgeladenen Verteidiger haben die Richter des LAG Berlin, das sich korrekt an die herrschende Rechtsprechung gehalten hat, auch wieder nicht verdient!
Dem Kollegen Willy Burgmer, Erkelenz, sei Dank für seine nüchterne Analyse des Rieble-Aufsatzes (NJW-aktuell 31/2009, S. XXII); die Kollegen Oliver Weihrauch, Köln, und Michael Aßmann, Hamburg, sollten doch noch einmal kühl darüber nachdenken, ob sie die unsäglichen Angriffe Riebles auf den Prozessvertreter von Barbara Emme ernsthaft so bejubeln können (Rechtsanwalt Klaus Winkler, Karlsruhe).
Tim Nesemann kommentiert am Permanenter Link
Ob die Pflicht zum Tragen von Roben damit tatsächlich abgeschafft ist, muss auf Grund der aktuellen Gesetzeslage wohl stark bezweifelt werden. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte schreibt nämlich in § 20 eine Robe vor, "soweit dies üblich ist". Die Geltung der Berufsordnung wird auch ein Justizstaatssekretär nicht außer Kraft setzen können.