Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Mimu Thor kommentierte zu Erste Entscheidung des BGH zur nicht geringen Menge im KCanG
F. Grohmann kommentierte zu Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
Waldemar R. Kolos kommentierte zu Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Ein Polizist:
Das mag so sein (leider konnten wir ja diesen Einleitungsvermerk noch nicht lesen), würde aber trotzdem nicht grds. daran hindern, diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen. Der Blog vertritt hier ja sozusagen die kritische Öffentlichkeit, für die auch behördliche Entscheidungen etwa der Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt sind.
@Dr. Frank Eikmeier:
Genau dies halte ich durchaus für eine Frage, die wir hier, mit begrenzten Mitteln, aber immerhin mit den mittlerweile bekannten Fakten und den vielen Videoaufnahmen, diskutieren können. Die Sperre in der Mitte der Rampe hat, wenn ich mir die Aufnahmen anschaue, dazu geführt, dass die Menschen, die nach unten gehen wollten, bis zur Sperre gingen und sich dort aufstauten. Dasselbe geschah dann mit denjenigen, die nach 16.15 h aus den Tunneln kamen. Es ergab sich damit ein Pfropf an dieser gefährlichen Stelle, ich meine, eine gefährlichere Stelle als die am oberen Ende, weil dort jedenfalls mehr Platz nach außen hin gegeben war. Hier unten gab es keine Böschungen, sondern nur die schmale Treppe, den Mast, den Container als sichtbare "Auswege". Dadurch, dass die Sperre den "Fluss" nach oben effektiv gestoppt hat, erkannten die Menschen auch nicht, dass dies, nachdem die mittlere Sperre um 16.24 h aufgelöst worden war und der Gegenverkehr schon weiter oben abgefangen wurde, wieder möglich gewesen wäre. Daraus ergibt sich doch m. E. die Frage: War die Sperre in der Rampenmitte nicht ein Fehler? Hätte die Sperre für die Heimgänger nicht schon früher oben an der Rampe installiert werden können? Ich habe bisher noch keine tragfähigen Gegenargumente gehört. Insbesondere auch nicht die der Staatsanwaltschaft. Nicht der generelle Stau und daraus entstehende gefährliche Situationen insgesamt waren bei dieser Lopavent-Wahnsinnsplanung noch vermeidbar, aber das konkrete tödliche Gedränge schon.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Ein Polizist, @Dr. Eikmeier,
noch einmal zur Zuständigkeitsfrage, denn auch ich rede/schreibe mir den Mund fusselig. Ich glaube, dass bei Ihnen eine leider auch bei Juristen nicht unübliche Verwechslung von Sollen und Sein eingetreten ist. Sollen, das ist die Normebene, und da haben Sie völlig Recht: die Polizei war auf dem Veranstaltunsgegände nicht primär für die Sicherheit verantwortlich, sondern wurde erst bei gegegnwärtiger Gefahr zuständig. Wann diese eingetreten ist bzw. wann sie erkennbar war, das wird sicherlich auch Gegenstand der Ermittlungen sein und ich bin ganz bei Ihnen, dass dies keineswegs so einfach zu bestimmen ist.
Aber Sie vergessen bei Ihren Erörterungen die Seinsebene bzw. blenden diese aus: Bei der Frage der strafrechtlcihen Verantwortlichkeit für die Folgen des eigenen aktiven Tuns geht es nämlich nicht um die Zuständigkeit, wie ich hier oft wiederholt habe. Und deshalb ist es auch richtig und wichtig zu schauen, was die Polizei denn "getan" hat und ob dieses Tun den Tod der Menschen mitverursacht hat. Dabei geht es um den "tatbestandsmäßigen Erfolg in seiner konkreten Gestalt" Wenn Dr. Eikmeier nun schreibt:
dann mag dies einerseits richtig sein und entspricht der hier wohl längst herrschenden Meinung: Das Ein/Ausgangskonzept war vorhersehbar so angelegt, dass es irgendwo zum Stau kommen musste. Sogar der primäre Ort dieses Staus war vorhersehbar, nämlich am oberen Rampenkopf, weil es dort nämlich am engsten war. Aber, und jetzt kommt ein großes ABER: Der Stau am Rampenkopf hat eben nicht notwendig ebenfalls diese tödliche Konsequenz wie derjenige im unteren Rampendrittel, denn dort herrschten ganz besondere Bedingungen (enge Begrenzung durch die Wände und die Bauzäune, Treppe als vermeintlicher Ausweg, Gullideckel/Bauzaun-Komplex). Und nun ist die Frage des "tatbestandsmäßigen Erfolgs in seiner konkreten Gestalt" wichtig. Herr Dr. Eikmeier, Sie definieren praktisch den "Stau" als Erfolg und meinen, dieser habe sich eben nicht vermeiden lassen, weshalb die Polizei auch nicht mitursächlich dafür sei. Aber der tatbestandsmäßige Erfolg ist der eingetretene Tod dieser konkreten 21 Menschen an dieser Stelle. Und für diesen konkreten Erfolg halte ich nach wie vor die Polizei-Sperren-Situation (Rampe und Tunnel) für mitursächlich. Das heißt noch nicht, dass führende Polizeibeamte auch anzuklagen oder zu verurteilen sind. Vielleicht war die Sachlage so unübersichtlich, dass man bei dem Versuch zu retten irrtümlich alles noch schlimmer machte (so meine derzeitige Tendenz, die aber eien Fahrlässigkeitsschuld nicht ausschließt) und dass daher nur geringfügige Schuld gegeben ist (das ist die Auffassung von Ein Polizist, der eine Einstellung nach § 153 StPO erwartet). Aber die Ursächlichkeit steht für mich nicht ernsthaft in Frage.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Evers,
zur Öffnung der Vereinzelungsanlage West/ Westeingang/Westschleuse ab 16.02 Uhr:
Warum nehmen Sie den Hinweis aus dem vorl. Abschlussbericht des PP Essen nicht ernst ? Dort steht wörtlich, dass "auf Anregung der Polizei" die westliche Rampe als Eingang geöffnet wurde und die Polizeikette im Tunnel entsprechned zurückgezogen wurde, um den Besuchern den Zutritt zum Gelände über die kleinere westliche Rampe zu ermöglichen (vorl. Abschlussbericht S. 32 f.). Das macht aber doch nur Sinn, wenn der Eingang West geöffnet ist und auch geöffnet bleibt. Trotz dieses eindeutigen Hinweises gehen Sie davon aus, die Polizei habe nicht gewusst oder geahnt, dass der westliche Eingang geöffnet sei und es sei maßgeblich das Verschulden des Veranstalters bzw. seiner Ordner, dass sie diesen Eingang nicht geschlossen haben. Ehrlich gesagt, mir mangelt es an der "Phantasie" zu der Annahme, es sei der Polizei - selbst wenn sie es nicht selbst angeordnet hat - über so lange Zeit verborgen geblieben, dass der Eingang West geöffnet war. Ich halte es deshalb auch keineseswegs für fernliegend, dass ein Polizeibeamter die Öffnung der Westschleuse angeordnet haben soll. Unter der Annahme, dass man diese Besucher dann über die kleine Rampe leitet, wäre dies doch "vernünftig". Meine Hypothese geht so: Zum Zeitpunkt der Einrichtung der Sperre auf der Hauptrampe ging man davon aus, dass die Besucher von der Westseite auf die westliche Rampe geleitet werden könnten/würden und insofern nichts passieren würde. Dass dies dann nicht funktionieren würde, konnte man um 16.02 Uhr ja nicht ahnen und man hat es noch eine ganze Weile versucht - auch dafür spricht der Texte im vorläufigen Abschlussbericht zu 16.20 h (vorl. Abschlussbericht, S.33)
Als man dann die Polizeikette West öffnen musste, war die Situation auf der Rampe schon so, dass die Blockade durch die Besucher, die die Veranstaltung verlassen wollten, eingetreten war.
Für mich ist allerdings bislang ein Rätsel, was im Osten zur dauerhaften Öffnung der Schleusen führte, so dass die dortige Polizeikette im Tunnel nur bis 16.16 h hielt.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Lothar Evers,
Im vorl. Abschlussbericht PP Essen auf S. 32 heißt es:
15.50 h Polizeikette Tunnel West eingerichtet
15.54 h Schließung Eingang Ost
15.55 h Schließung Eingang West
15.57 h Polizeikette Tunnel Ost eingerichtet
15.57 h Öffnung Eingang Ost
16.01 h Öffnung Eingang West
16.02 h Öffnung kleine westliche Rampe, Zurückziehen der Polizeikette Tunnel West hinter die Rampenabzweigung
Also: Im Westen wurde geschlossen, 6 Minuten später wieder geöffnet und eine weitere Minute später wurde "auf Anregung der Polizei" (steht da wörtlich, bitte nochmal nachlesen!) die westliche Rampe als Eingang freigemacht. Ich halte das auch erstmal für keine schlechte Idee. Das Vorgehen (im Westen) ist lt. Bericht zwischen Veranstalter und Polizei abgesprochen. Dass "speziell im Westen" "ca. 40 Minuten lang" "erst gar nicht versucht" wurde, den Eingang zu schließen, wird man dann doch nicht behaupten können. Oder haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei im Abschlussbericht unzutreffende Auisführungen macht? Das wäre allerdings wirklich bitter.
Leider macht der Bericht keine Angaben dazu, warum die Eingänge so kurz nach dem Schließen wieder geöffnet wurden. Ich halte das für eine der noch aufzuklärenden Lücken (und auch eines der Probleme, das ich mit dem Bericht habe). Wenn es um 16.02 h zu einer Absprache zwischen Veranstalter-Verantwortlichen und Polizei kam, die westliche Rampe zu öffnen, dann ist doch anzunehmen, dass auch darüber gesprochen wurde, warum man den Eingang und den im Osten nicht noch länger geschlossen gehalten hat/halten konnte oder wollte - oder eben "sollte" (zB weil dies die Polizei "angeregt" hat).
Sie schreiben:
Nun kommt es darauf an, wie man "Schließung" auffasst. Sollten die Ketten nur eine Schließung der Eingänge unterstützen, dann wären sie in der Tat keine intendierte "Schließung". Aber faktisch war sie es (ob intendiert oder nicht) natürlich, und zwar - lt. vorl. AB des PP Essen (S. 32 f.) im Osten von 15.57 bis 16.16. Alle Besucher stauten sich hinter der Polizeikette, nachdem der Eingang wieder geöffnet war. Also war dies eine Schließung über fast 20 Minuten. Dies hatte wesentlichen Einfluss auf die Entstehung des Gedränges auf der Rampe, nämlich als all diese aufgestauten Menschen nun auf die (nach wie vor durch die Polizei noch 8 Minuten lang gesperrte) Rampe strömten. Im Westen war es zwar "eigentlich" keine Schließung, weil die Besucher ja über die kleine Rampe hochgehen sollten. Da sie sich dazu leider nicht bewegen ließen (vielleicht weil sie dachten, die Polizei schicke sie nun nach stundenlanger Wartezeit wieder zurück zum Bahnhof), entstand dort eben dieselbe faktische Lage wie im Osten.
Ganz abgesehen von den Planungs- und Ausführungsfehlern, die man Lopavent und Stadt Duisburg anlasten kann, kann man m.E. doch kaum in Frage stellen, dass diese Sperren mit dem konkreten Erfolg (Massenturbulenz am unteren Ende der Rampe) in einem kausalen Konnex stehen.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Blue:
Als das Knäuel entstanden war, war sicherlich eine Gefahr gegeben, die eine Zuständigkeit der Polizei begründete - auch unabghängig von der Ordnunsgbehörde. Jedoch müsste man dann aufzeigen, was genau die Polizei (mit den dort verfügbaren Kräften) hätte tun können, um das Knäuel sofort aufzulösen. Ich weiß, dass es hier Vorwürfe an einzelne Polizeibeamte gibt, und das Schicksal dieser Strafanzeigen ist unbekannt. Ehrlich gesagt kann ich auch nach Anschauen der Videos nicht eindeutig sagen, was man hier (ohne Lautsprecher) hätte tun können. Eine Hundertschaft auf die Rampe zu verlegen, um das Knäuel mit Körpereinsatz aufzulösen, das dauert lange und verschärft möglicherweise sogar das Gedränge.
@Die Leserin:
Das halte ich für wahrscheinlich, ja. Der Krisenstab war keine Geheimoperation. Dass Sauerlands/Rabes Anwälte ihn einfach unterschlagen, halte ich für ein deutliches Indiz dafür, dass sie selbst so etwas wie ein "schlechtes Gewissen" haben. Was genau die StA dort herausfinden kann/konnte, steht allerdings in den Sternen.
@Dr. Eikmeier:
Da wissen Sie mehr als wir. M.E. hat die Polizeisperre auf der mittleren Rampe einen entscheidenden Einfluss darauf, wo die Massenturbulenz entstand (er wäre wohl nicht insgesamt vermeidbar gewesen), also für den "konkreten Erfolg". Zudem gibt es den möglichen Zusammenhang, den Die Leserin oben vermutet, nämlich dass auch die - mangelhaften - Tunnelsperren zum konkreten Erfolg beigetragen haben, nämlich zur Verdichtung auf dem unteren Rampendrittel.
Allerdings ist natürlich zu berücksichtigen, dass es beim Handeln der Polizei möglicherweise an der Vorhersehbarkeit fehlte.
Zur fehlenden Akteneinsicht: Ja, das ist natürlich die Problematik jeder solchen Diskussion zu einem laufenden Verfahren. Allerdings: als wir hier begonnen haben zu diskutieren, gab es noch gar keine staatsanwaltlichen Akten, aber es gab hunderte Videos und viele Dokumente. Weitere Tatsachen sind hinzugekommen bzw. wurden zB von Herrn Evers ermittelt. Ich denke, wir sind insgesamt so weit ausgestattet mit Informationen, dass eine vorläufige und immer wieder zu ergänzende/korrigierende Bewertung (ohne sie auf konkrete Beschuldigte beziehen zu wollen) durchaus nicht so abwegig ist.
Beste Grüße allerseits
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Dr. Eikmeier, (und @Lothar Evers)
Sie schreiben:
Zu den Zuständigkeiten haben wir hier schon lange und ausgiebig diskutiert. Natürlich trifft grds. zu, was Sie schreiben. Aber auf gesetzliche Zuständigkeiten kommt es nicht an, wenn jemand aktiv sorgfaltswidrig handelt. WER AKTIV HANDELT, und dabei sorgfaltswidrig den Tod eiens Menschen mitverursacht, der muss nicht zuständig sein bzw. er ist automatisch zuständig. Wenn es so war - und darauf deutet der vorl. Abschlussbericht des PP Essen hin -, dass die Polizei nicht mit dem Veranstalter verabredete, sondern andere Sperren errichtet hat, dann hat sie dies auf eigene Verantwortung getan. Ob sie zuständig war, ist dann unerheblich. Seit der PK am 25.07.2010 wollen uns Stadt und Innminister bzw.Polizei (teilweise sogar der Veranstalter!) Sand in die Augen streuen, indem von fehlender Zuständigkeit gesprochen wird. Aber wenn festgestellt wird, dass die Polizei durch ihr aktives Handeln beigetragen hat zur Katastrophe, ist es völlig unerheblich, ob sie für den Eingreifen zuständig war oder nicht. Nur insofern man der Polizei Unterlassungen vorwirft, ist ihre Zuständigkeit Voraussetzung.
Das ist zutreffend und von meinem ersten Beitrag an das Ziel dieser Blog-Diskussionen: Nämlich diejenigen sorgfaltswidrigen Verhaltensweisen zu identifizieren, die mit dem tödlichen Ereignis im Ursachen- und Zurechnungszusammenhang stehen. Nun ist ein Ergebnis der Diskussion hier, dass die Planung und Genehmigung dieser Veranstaltung mit dieser Ein-/Ausgangssituation eine wesentliche Ursache darstellt, ebenso das Nicht-Einhalten bestimmter Auflagen (Barrierefreiheit, ELA) und das Nicht-Überwachen der Einhaltung der Auflagen. Gestritten wird hier weiterhin, ob das Einrichten der Sperren durch die Polizei eine Miturscahe gesetzt hat. Des Weiteren (und dann kommt die Zuständigkeitsfrage ins Spiel), ob die Polizei, der Veranstalter oder die Stadt Duisburg (am Ort durch einen Krisenstab vertreten, den die gekauften Juristen bezeichnenderwesie in ihrem Gutachten verschwiegen haben) es sorgfaltswidrig unterlassen haben, die Veranstaltung früher zu beenden. Letztere Frage ist sehr schwierig zu beantworten.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Klaus M,
dass die von TraffGo ausgerechnete "Entfluchtung" über 4 Stunden dauerte, war für mich gar nicht das Entscheidende. Es ging hier ja nicht um eine Katastrophen-Entfluchtung, sondern um das normale Nach Hause gehen am Ende der Veranstaltung. Ich denke, mit Musik und Trunk hätte man die Techno-Liebhaber schon auch noch ein paar Stunden vertrösten können. Oft genug tanzen viele ja die ganze Nacht durch. Mir war das Entfluchtungsgutachten nur Anlass zu folgender Überlegung: Wenn es 4 Stunden dauert, um Menschen IN EINER RICHTUNG vom Gelände runter zu bekommen (ohne Floats!), dann dauert es umso länger während der Veranstaltung, mit Floats (also mit größerer Enge am Rampenkopf) die Menschen BEI GEGENVERKEHR aufs Gelände drauf zu schleusen. Es waren also stundenlange Wartezeiten und Staus auf den Zugangswegen schon eingeplant. Dass dies zu Unmut oder schlimmerem führen würde, war voraussehbar. Duisburg lud den ganzen Pott (und die halbe Jugend Europas) ein und hatte vor allem stundenlanges Gedränge zu bieten. Und der Stau am Flaschenhals (Rampenkopf) musste jedem ins Auge stechen, der die Pläne anschaute. Die Märchen vom Rattenfänger und von den sieben Pushern, die Lopavent auftischte in dem Papier, das sie "Sicherheitskonzept" nannten, waren sehr durchschaubar.
Sie haben auch insofern Recht: die Polizei hat hierbei kaum einen Anteil. Sie wurde erst aktiv, als man gravierende Staus nicht mehr vermeiden konnte. Aber ob sie durch ihre Aktivitäten nicht doch (auch) beigetragen hat zu der tödlichen Masenturbulenz?
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Hier soll niemand vertrieben werden! Ob jemand hier mitschreibt und -diskutiert oder nicht, bleibt ihm selbst überlassen; ich habe keine Anhaltspunkte dafür, warum "Ein Polizist" hier in letzter Zeit schweigt. Persönliche Angriffe werden (nach meinem Ermessen und nach Ermessen der Co-Moderatoren) gelöscht - auch dies sind keine Vertreibungsversuche, sondern nur Versuche, die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu halten. Sachliche Argumente und Beiträge aller Kommentatoren werden geschätzt.
Für Metadiskussionen noch einmal meine E-Mail-Adresse, manchmal lässt sich etwas so einfacher klären als in der Öffentlichkeit des Forums:
henning.mueller(at)jura.uni-regensburg.de
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Die Leserin, @Lothar Evers:
Außer Herrn Evers und mir diskutieren ja die allermeisten hier mit geschlossenem Visier (was völlig in Ordnung ist). Dass jemand ein FH-Diplom hat, schließt nicht aus, dass er bei der Polizei ist. Unabhängig davon habe ich mir angewöhnt, die Antworten nach ihrem Inhalt zu bewerten, nicht nach dem (ja völlig frei wählbaren) Pseudo. Insofern kamen mir die Antworten schon so vor, als schreibe jemand mit polizeilichem Hintergrund. Ob und warum "Ein Polizist" hier (endgültig?) aus der Diskussion ausgestiegen ist, weiß ich nicht. Zuletzt befand er sich ja in Diskussion mit mir, nicht mit der Leserin.
Gruß
Henning Ernst Müller
@Lothar Evers (20.50 Uhr)
zur Interpration der Nr. 5
5. Gänzlich unterlassene sowie unzureichende Überwachung der Einhaltung der mit den beiden oben angesprochenen Genehmigungen verbundenen Vorgaben und Auflagen aus dem Sicherheits- und Brandschutzkonzept durch Mitarbeiter bestimmter städtischer Ämter am Veranstaltungstag (Lopavent, Stadt Duisburg)
Sie schreiben:
Sie haben natürlich Recht, denn Bezug genommen wird ja ausdrücklich auf die Mitarbeiter städtischer Ämter. Aber dann frage ich mich, wo denn die mangelnde Einhaltung der Vorgaben und Auflagen (neben der in Nr.4 enthaltenen Würdigung der fehlendne ELA) durch den Veranstalter selbst thematisiert wird. Das ist eine deutliche Lücke. Vorgaben/Auflagen - etwa Hindernisfreiheit der Rampe also zB der "Gully/Bauzaun-Komplex" musste der Veranstalter doch primär selbst einhalten.
zu Nr.7: Einverstanden!
Ich fasse nochmal zusammen:
1. Erstellung eines mangelhaften Sicherheitskonzepts (Lopavent)
2. Erteilung einer formell und materiell rechtswidrigen Nutzungsänderungsgenehmigung für das Veranstaltungsgelände (Stadt Duisburg)
3. Erteilung einer materiell rechtswidrigen straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für den Tunnelbereich der Karl-Lehr-Straße (Stadt Duisburg)
4. fehlende Installation einer nach dem Brandschutzkonzept zwingend erforderlichen Alarmierungs- und Lautsprecheranlage mit Vorrangschaltung für die Polizei (Lopavent)
5. Gänzlich unterlassene sowie unzureichende Überwachung der Einhaltung der mit den beiden oben angesprochenen Genehmigungen verbundenen Vorgaben und Auflagen aus dem Sicherheits- und Brandschutzkonzept durch Mitarbeiter bestimmter städtischer Ämter am Veranstaltungstag (Stadt Duisburg)
6. fehlerhafter Einsatz von Ordnungskräften zur Besucherstromlenkung, der sogenannten Pusher (Lopavent)
7. unterlassene bzw. nicht rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen nach krisenhafter Zuspitzung der Situation – insbesondere im Tunnel- und Rampenbereich (Lopavent/Stadt Duisburg/Polizei)
Es fehlt aber
4a. Fehlende oder unzureichende Einhaltung weiterer mit den Genehmigungen verbundenen Vorgaben und Auflagen aus dem Sicherheits- und Brandschutzkonzept durch Mitarbeiter des Veranstalters(Lopavent), es erscheint mir unlogisch, die mangelnde Überwachung der Einhaltung, nicht aber die mangelnde Einhaltung selbst als vorwerfbar aufzuführen.
Mir persönlich fehlt auch noch
7a. Sorgfaltswidrige Maßnahmen nach krisenhafter Zuspitzung der Situation (Lopavent/Polizei), Nr.7 stellt nur auf Unterlassungen und unzureichende Maßnahmen ab, nicht auf die aktiv ergriffenen Maßnahmen (Sperren, Öffnen und Schließen der Eingänge) aber hier hat die Staatsanwaltschaft möglicherweise eine andere Sichtweise bzw. weitere Erkenntnis.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Die Leserin, @Lothar Evers,
zu dem hier stattfindenden Konflikt ein paar Anmerkungen:
1. Die Polizei ist nach allem auch hier diskutierten Einzelheiten sicherlich nicht hauptverantwortlich für die Katastrophe, aber es gibt doch berechtigte Fragen sowohl was die Mitwirkung in der Vorbereitung ("Einvernehmen", "Laufen lassen" oder "Verweigerung des Einvernehmens"?) als auch was die Tätigkeit am Veranstaltungstag (Einrichtung der Sperren, insb. warum und warum dann und so?) betrifft, soweit eben beides eine Mitursache für die Katatstrophe gesetzt haben könnte.
2. Ich vertraue zwar den Angaben von Lothar Evers, dass die Polizei die noch relativ ehrlichste und auskunftsfreudigste Quelle von den drei betroffenen Institutionen war/ist, das ist aber kein schlüssiges Indiz für "Unschuld". Leider war/ist aber auch bei der Polizei eine Tendenz (wenn auch geringer als bei den anderen) festzustellen, die eigene Verantwortung von sich zu weisen und die anderen nach vorn zu schieben (Sperren? "Ich kann nicht bestätigen, dass die Polizei Sperren eingerichtet hat." Zuständig? Wir waren überhaupt nicht zuständig, haben praktisch nichts damit zu tun! Sicherheitskonzept? Kannten wir nicht, waren wir nicht involviert.) Deshalb ist meines Erachtens auch bei den Angaben der Polizei eine gewisse Skepsis durchaus angebracht.
3. Selbst unter den Voraussetzungen, die ja dort auch geschildert werden (Abschluss Ende Oktober, keine Akten der StA), ist der vAb des PP Essen für mich enttäuschend, weil bei einigen Fragen, die sozusagen "auf der Hand liegen", die Antworten fehlen. Ich halte es für möglich, dass dieser Bericht in dem Wissen erstellt wurde, dass er veröffentlicht wird und schon deshalb etliche Erkenntnisse herausgelassen wurden.
4. Ich finde daher die Frage durchaus berechtigt und würde gern mit eigenen Augen sehen, ob denn die polizeiliche Darstellung ("Zeitstrahl mit Bildern"), die als objektive Unterlage dem britischen Sachverständigen gereicht wird, wirklich objektiv und lückenlos ist. Das hat nichts mit einer vermuteten "Verschwörung" bei der Polizei zu tun, sondern damit, dass wir alle wissen, welche Motive einen (jeden!) Menschen bewegen können, wenn es um die Verantwortung der eigenen Institution für so ein dramatisches Ereignis geht.
5. Wenn man - was ja durchaus auch zutreffen mag - gegenüber den politischen Gegnern des Ministers Jäger den Verdacht hegt, sie wollten durch ihr Auskunftsanliegen (gegenüber den Obleuten) den Sturz des Ministers vorbereiten, dann ist es (strukturell übereinstimmend) doch genauso richtig, gegenüber dem möglichen Eigeninteresse der Polizei (sei es Essen, sei es Köln) ein bisschen skeptisch zu sein.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Seiten