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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Flusspferd,
ich habe oben schon einmal ausgeführt, warum die von Ihnen verlinkte Wegführung, die sich irgendjemand ausgedacht hat, von vornherin nicht in Frage kam, nämlich weil man eine Trennung der Wege schon ab dem Bahnhof berücksichtigen musste, damit nicht Hundertausende quer durch den Bahnhof müssen, sondern gleich dort auf zwei verschiedenen Wegen zum Gelände (und zurück vom Gelände) gelotst werden können. Dies berücksichtigt die Wegführung auf der von Ihnen verlinkten Skizze nicht.
Ob künftig noch solche Veranstaltungen (Hunderttausende auf eingezäuntem Gelände bei einem Ein/Ausgang) vorkommen, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass sich da noch viele Leute ranwagen werden, insbesondere, wenn hier jemand von den Planern/Genehmigern angeklagt wird.
Andererseits: In Mekka passiert fast jährlich so eine Katastrophe, obwohl es die Pilgerfahrten schon ewig gibt und sich TraffGo u.a. schon lange Gedanken dazu machen.
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ergänzend zu meinen posts # 7 und #12:
Was wäre, wenn die USA einen Auslieferungsantrag an GB stellten, bevor Assange nach Schweden ausgeliefert worden ist?
Der Extradition Act 2003 von GB enthält dazu folgende Konkurrenzregel (Section 179):
Zur Erläuterung: Part 1 warrant bezieht sich v.a. auf den Europ. Haftbefehl. Section 70 betrifft Auslieferungsanträge von Categ. 2 Staaten, wozu die USA gehören.
Bei einer Konkurrenz beider Begehren entscheidet nach Absatz 2 der Secretary of State. Für sein Ermessen werden ihm in Absatz 3 ein paar Maßstäbe an die Hand gegeben:
a) die Schwere der vorgeworfenen Tat
b) der Tatort
c) ob die Person nur beschuldigt/angeklagt wird oder bereits verurteilt ist
Von diesen Maßstäben scheint nur der erste überhaupt in Betracht zu kommen, wobei die Frage ob eine "minderschwere Vergewaltigung" nach schwed. Recht schwerer wiegt als eine Verschwörung zum Geheimnisverrat in den USA, nicht leicht zu beantworten ist.
Im Kern wird es eine relativ freie Ermessensfrage sein, d.h. entgegen einer von mir zunächst gehegten Vermutung hat der Europ. Haftbefehl nach diesem Statut keinen besonderen Vorrang.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Felix Licht:
Polizeipräsidenten müssen keine Polizeilaufbahn durchlaufen haben, es handelt sich um eine Führungsposition in der Verwaltung, es ist nicht erforderlich und auch gar nicht in allen Fällen nützlich, dass ein PolPräs zuvor Polizeibeamter war.
Es gab ja übrigens durchaus viele Befürworter der LoPa in Duisburg, es mussten dazu nicht unbedingt welche mit Geld gelockt werden. So hat sich etwa Dr. Klüpfel ja schon im Februar 2009 positiv über die LoPa geäußert und gleich ein bisschen Werbung für die TraffGo gemacht (hier).
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für den Link, Herr Licht.
Zitat daraus:
Auch auf die hier diskutierte Frage des 20.000 Euro-Gutachtens geht der Artikel ein:
Ich halte es für ein gutes Zeichen, dass die Staatsanwaltschaft ganz ähnliche Überlegungen anstellt wie sie hier im Blog (von mir und anderen) auch vertreten wurden: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auf allen drei Ebenen, Veranstalter, Stadtverwaltung und Polizei Fahrlässigkeiten begangen wurden, die zu den Todesfällen geführt haben. Ob sich diese Anhaltspunkte im Verlauf des Ermittlungsverfahrens gegen die jetzt beschuldigten Personen verdichten und ob daraus eine Anklage und Verurteilungen resultieren, sind Fragen, die die StA (und Gerichte) noch eine längere Zeit beschäftigen werden. Zu beachten: natürlich gelten auch diese Personen bis zu einer evtl. rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Ich möchte Sie also bitten, in den Kommentaren diesbezüglich eine gewisse Vorsicht walten zu lassen und sachlich zu bleiben.
Dass die strafrechtliche Aufklärung, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, für die Opfer und Angehörigen eine große Rolle spielt, wird auch in diesem einfühlsamen Artikel deutlich.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Flusspferd,
selbst wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Trennung der Ströme geplant gewesen wäre (bisher fehlen mir außer der gelb markierten Bemerkung in der Tabelle dafür Anhaltspunkte, aber wenn Sie noch etwas entdecken, dann her damit), dann ändert das nichts daran, dass dann während der Veranstaltung jedenfalls nur halb so viel Platz für jeweils Zustrom und Abstrom gewesen wäre wie bei der Berechnung der "Entfluchtung". Dann wäre es vielleicht nicht zur vollständigen Blockade auf Rampe und Tunnel gekommen, aber dennoch hätten Dr. Klüpfel und Prof. Schreckenberg bemerken können, dass es für 100.000 Personen pro Stunde einfach nicht reicht, dass erhebliche Rückstaus zu erwarten sind und diese Planung deshalb nicht durchführbar ist. Abgesehen davon: Ihre verlinkte Trennmöglichkeit Rampe/Tunnel berücksichtigt nicht die Lage am Bahnhof, die es nötig machte, den Zu- und Abstrom jeweils von zwei Richtungen gleich vom Bahnhof an bzw. auf diesen zu zu organisieren, um eine gegenseitige Blockade der Ströme gleich am Bahnhof zu vermeiden. Der Plan einer solchen Trennung (rot vom Bahnhof, blau/grün zum Bahnhof) wäre also nicht aufgegangen.
@julius,
ich glaube die verlinkte Äußerung von Prof. Schreckenberg nach der Katastrophe bezieht sich nur auf den Tunnel bzw. die Tunnel direkt. Es hieß ja unmittelbar nach der Veranstaltung (und bis heute immer noch), "Massenpanik im Tunnel". Im Tunnel selbst ist es aber nicht zu Todesfällen gekommen, zu einer Massenpanik kam es gar nicht. Und insofern hat Prof. Schreckenberg ja auch nicht ganz unrecht: Die Tunnel waren nicht DIE Engstelle. Die Engstelle war der Rampenkopf (Rampenende/Floatstrecke), was übrigens sehr gut schon bei den screenshots von Traffgo sichtbar ist, sowie der Bereich, in dem die Besucher (ohne entspr. akustische und visuelle Hinweise) von den Tunneln auf die Rampe abbiegen mussten und dabei auf die Gegenströme von gegenüber und von oben stießen. Ich wiederhole es: Genau diese Gegenstromsituation wurde vorab nicht geklärt und - obwohl aufgrund der Planung voraussehbar - haben weder Dr. Klüpfel noch Prof. Schreckenberg davor gewarnt.
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nun hat das schwedische Strafverfahren ein Leck, am ausführlichsten berichtet der Guardian.
Spiegel Online berichtet hier.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Flusspferd, Sie haben Recht, ob sie wussten, dass Gegenverkehr herrscht, kann man dem Gutachten nicht entnehmen. Nur dass mit einer Gesamtzahl von 485000 gerechnet wurde, die über den Tag verteilt kommen und gehen würden bei maximal 250000 auf dem Gelände, das steht im Giutachten drin. Ich war davon ausgegangen, dass sie wussten, dass alle irgendwie durch dieselbe "Tür" müssen.
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
ich habe wieder Kommentare moderiert. Bitte denken Sie daran, dass Tatsachenbehauptungen, insbesondere solche, die einzelne Personen betreffen, eindeutig belegt sein müssen. Wenn Sie Vermutungen äußern, bitte ebenfalls deutlich als solche kennzeichnen. Wilde Spekulationen werde ich ohnehin moderieren, da ich diese für unsere hiesige Diskussion für kontraproduktiv halte.
Besten Dank
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Phil, Lothar Evers, Felix Licht,
vielleicht muss ich meine oben geäußerte Meinung etwas ändern. In der Tat könnte man denken, dass Schreckenberg eine ähnliche Rolle spielt wie der Sachverständige im Fall der Bad Reichenhaller Eishalle, der nun möglicherweise als einziger verurteilt wird: Er hatte 3 Jahre vor dem Einsturz ein (allerdings nicht umfassendes) Gutachten erstattet und die Mängel der Dachkonstruktion nicht hinreichend beachtet. Parallel dazu könnte man hier bei dem "Drüberschauen" von Schreckenberg annehmen, er habe nicht genügend gewarnt. Allerdings war er nur beauftragt, die Entfluchtungsanalyse der TraffGo zu bewerten, und diese wiederum bezog sich nach dem Auftrag im Kern nur auf die Entfluchtung (die nicht Unglücksursache war). Immerhin: Ebenso wie Dr. Klüpfel hätte auch Prof. Schreckenberg auffallen müssen, dass Lopavent über den Tag verteilt mit großem Gegenverkehr beim Ein- und Ausgang rechnete. Und ist ihm das aufgefallen, dann hätte er das nicht gutheißen dürfen, sondern warnen. Diese Warnung hätte sich dann nicht pauschal auf "die besondere Rolle" des Tunnels Karl-Lehr-Straße beziehen sollen, sondern darauf, dass die Besuchermassen, mit denen man rechnet, einfach nicht durch den einzigen Ein- und Ausgang passen. Wie gesagt, diese Frage lag nicht im Auftrag von TraffGo und Schreckenberg, aber es hätte auffallen können.
Ich b in gespannt, wie die Staatsanwaltschaft dies bewertet.
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Spiegel Online (Quelle) schreibt heute über die Verteidigungsschrift von Prof. Schreckenberg, der offenbar befürchtet, zu den demnächst von der StA benannten Beschuldigten in dem Verfahren zu gehören: Er bzw. sein Anwalt führt aus, der Veranstalter habe ihn über wichtige Dinge im Unklaren gelassen und man habe ihn bzw. seinen Professorentitel missbraucht, um sich damit zu schmücken. Das ist wohl wahr. Aber es ändert nichts daran, dass zu dieser Art "Missbrauch" regelmäßig zwei Seiten gehören. Hätte er nicht ahnen können, dass man ihn nur für einige Aspekte befragt, und ihn absichtlich nur Fragmenet der Planung anschauen lässt? Durfte er sich dann überhaupt positiv äußern? Und geäußert hat er sich, wie wir alle noch im Ohr haben, auch noch nach dem Unglück. Ob er allerdings strafrechtlich für den Tod oder die Verletzung der Besucher verantwortlich gemacht werden kann, erscheint mir auch fraglich. Seine Rolle war, nach allem was bis jetzt bekannt ist, wohl recht untergeordnet.
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