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Meine Kommentare
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Die Diskussion über das Buch habe ich gerade im Forum "Völkerstrafrecht" eröffnet.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Wie lange dürfen der Piraterieverdächtige an Bord festgehalten werden?
Die FDP fordert klarere Aussagen der Bundesregierung zu der Frage, wie lange deutsche Soldaten auf hoher See aufgegriffene Piraterieverdächtige festhalten dürfen.
Die vom Innenministerium verfasste Antwort verweist auf die Rechtsgrundlagen für die EU-Operation "Atalanta": das UN-Seerechtsübereinkommen, die Anti-Piraterie-Resolutionen der UN und den EU-Ratsbeschluss: "Die Freilassung oder die Übergabe an die nationalen oder an die Strafverfolgungsorgane eines anderen Staates hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen." Ob mit diesem Hinweis den verantwortlichen Offizieren geholfen ist, wenn diese Fragen in einem Strafprozess problematisiert werden, scheint mir fraglich.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Nur am Rande der laufenden sehr interessanten Diskussion, weil mein erster Beitrag dies angesprochen hat:
Bei SPIEGEL ONLINE findet sich eine interaktive Karte zum Amoklauf.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Hier zum Gesetzesentwurf der Link
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612143.pdf
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
Sie haben recht, ein Angeklagter ist nicht verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, selbst wenn er erklärt, voll geständig zu sein.
Die Öffentlichkeit registriert bei prominenten Angeklagten aber sehr genau, wenn man es mit der Wahrheit dann wiederum doch nicht so genau nimmt und dabei ertappt wird. Auch die Justiz wird künftighin genauer hinsehen, zumal die Angaben zu den Einkommens- ind Vermögensverhältnissen bei der verhängten Bewährungsauflage eine Rolle gespielt haben dürften - und gerade hat mit einer Serie von Razzien die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom vorangetrieben. Wiederum wurde bei Zumwinkel durchsucht (Quelle: FAZ vom 14.3.2009 Nr. 62 S.13). Es ist also nicht auszuschließen, dass zu einem weiteren Strafverfahren kommen könnte.
Aropos Aufklärungspflicht des Gerichts, ja, aber wir sollten die Staatsanwaltschaft dabei nicht völlig außen vor lassen. Zunächst einmal trifft die Staatsanwaltschaft die Pflicht den Tatvorwurf "auszuermitteln" und dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände festzustellen, § 160 Abs. 2 StPO. In der Hauptverhandlung soll der Sitzungsstaatsanwalt durch geeignete Anträge, Fragen oder Anregungen dafür sorgen, dass neben den persönlichen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und alle Umstände erörtert werden, die u.a. für die Strafbemessung und Strafaussetzung zur Bewährung bedeutsam sein können, Nr. 127 Abs. 1 S.2 RiStBV.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Besten Dank für den mir bislang noch nicht bekannten Link, der eingegangen ist, als ich noch stufenweise an meinem Beitrag arbeitete (wohl durch die Verwendung des Spracherkennungssystems kippte die Seite mir immer wieder weg; aber auch dieses Problem wird Herr Zosel alsbald lösen).
Vollständigkeitshalber will ich noch das Sondervotum des Richters Gerhardt nachtragen, der zwar der Entscheidung im Ergebnis zustimmt, jedoch meint, der Senat habe mit seinen Erwägungen zur Wahrung der Grenzen richterlicher Rechtsfindung die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts überschritten. Also jede Menge Diskussionsstoff!
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Besten Dank für die Antwort! Die Frage habe ich in der ersten internen (Übungs-)Testphase schnell hingeschrieben, damit überhaupt ein Bezug zum Forum besteht und jetzt nicht mehr rechtzeitig gelöscht, bevor es losging. Hätten sie freundlicherweise nicht geantwortet, hätte ich heute die Frage rausgenommen. Aber vielleicht ist es gar nicht verkehrt, diese zentrale Frage einmal abzuklopfen. Persönlich würde ich mich halten an Louise Richardson "Was Terroristen wollen. Die Ursachen der Gewalt und wir wir sie bekämpfen könenn", 2007, erstes Kapitel.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Lies mal in der neuesten JuS den Beitrag von Mosbacher! So einfach ist das!
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