Bleibt dabei: Blitzer-App = OWi!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.04.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht5|3200 Aufrufe

Das Handy als "Radarwarner". Wir alle wissen, dass das funktioniert. Natürlich nicht als Radarwarner im eigentlichen Sinne, aber als Warner vor Geschwindigkeitsmessungen. Und das ist eine OWi. Hatte schon das OLG Celle entschieden. Und das OLG Rostock macht es nicht anders, vgl. nachfolgender amtlicher Leitsatz:

 Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte "Blitzer-App" installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.

OLG Rostock Beschl. v. 22.2.2017 – 21 Ss OWi 38/17, BeckRS 2017, 103960

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5 Kommentare

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Auch wenn es zwei OLGe machen, ist es grottenfalsch. Es ist keine OWi.

Ermächtigungsgrundlage für § 23 Abs.1b StVO ist § 6 Abs.1 Nr.3 Buchst.i StVG: " Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über "…" die sonstigen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen, für Zwecke der Verteidigung, zur Verhütung einer über das verkehrsübliche Maß hinausgehenden Abnutzung der Straßen oder zur Verhütung von Belästigungen erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr, und zwar hierzu unter anderem"…" über das Verbot zur Verwendung technischer Einrichtungen am oder im Kraftfahrzeug, die dafür bestimmt sind, die Verkehrsüberwachung zu beeinträchtigen".

Bei Verwendung von Blitzer-Apps gibt es keinen Hauch von Beeinträchtigung der Überwachung. Man kann § 23 Abs.1b StVO nur unter Außerachtlassung der Ermächtigungsgrundlage (also falsch) so wie die Oberlandesgerichte auslegen.

 

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Bei einer auf dem Smartphone des Fahrers laufenden Blitzer-App während der Fahrt stellt sich die Sache doch m.E. so dar:

Benützung des Smartphones während einer Autofahrt durch den Fahrer. Da käme es auf die genauen Umstände dabei doch vermutlich auch noch an, ob und wie das Smartphone während der Fahrt bedient wurde, ob es in einer Halterung angebracht war, ob es auch in die Hand während der Fahrt genommen wurde, und so weiter.

Da ginge es dann dabei nicht um eine Beeinträchtigung der Verkehrsüberwachung.

Die Blitzer App aktiviert man üblicherweise vor der Fahrt, dass Smartphone muss man dann während der Fahrt nicht bedienen.

Lösung ist: Wenn ein Beifahrer da ist, dann hält der  das Smartphone mit aktiver Blitzer App in der Hand, denn dann wird die App nicht beim Führen eines Fahrzeugs usw.

Ansonsten wird das Handy eben den Uniformierten nicht gezeigt und Blitzerapp auf Lauf im Hintergrund gestellt. Die Sprachwarnung sollte dann vielleicht nicht gerade ertönen, wenn man neben den Polizeibeamten steht...

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Dass Verkehrsteilnehmer deshalb eine Geldbuße verwirkt haben sollen, weil sie (a) eine Verkehrsordnungswidrigkeit nicht begangen haben und (b) das Nichtbegehen der Verkehrsordnungswidrigkeit auf dem Einholen digitaler Informationen über Erkenntnisse über frühere Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beruht, erscheint absurd.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist immer die Verbesserung der objektiven Verkehrssicherheitslage. Wenn Blitzer-Apps an Gefahrenstellen zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen, dann dienen sie gerade diesem Ziel.

 

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Gast schrieb:

Ziel der Verkehrsüberwachung ist immer die Verbesserung der objektiven Verkehrssicherheitslage. Wenn Blitzer-Apps an Gefahrenstellen zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen, dann dienen sie gerade diesem Ziel.

Blitzer-Apps tragen ohne Zweifel zur Verbesserung der objektiven Verkehrssicherheitslage an exakt den Stellen bei, an denen sie vor Blitzern warnen. Aber ob sie die objektive Verkehrssicherheitslage insgesamt verbessern oder sogar verschlechtern ist eine ganz andere Frage. Ohne Blitzer-App muss man immer damit rechnen, irgendwo in einen unbekannten Blitzer reinzufahren. Mit Blitzer-App fährt man halt an bestimmten Stellen in zulässiger Geschwindigkeit und danach kann man wieder rasen, weil man sich - zu einem gewissen Grad - darauf verlassen kann, dort nicht geblitzt zu werden.

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