USA: Trump-Konversationen als Beifang der US-Auslandsspionage?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.03.2017

Hier in Washington wird heute heftig darüber diskutiert, ob Unterhaltungen oder Emailverkehr, an denen Trump (bzw. seine Berater) vor seinem Amtseintritt beteiligt waren, sozusagen als Beifang der US-Auslandsspionage gesammelt und unbefugt verwertet wurden. In der heutigen Ausgabe von POLITICO findet sich eine gute Zusammenfassung der Rechtsproblematik.

Ohne in die Details gehen zu wollen (mehr dazu u.a. bei Spies in MMR 2007, Heft 10, XV):

Die Datensammlungen im Rahmen der US-Auslandsspionage beruhen auf Section 702 Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der zum Ende dieses Jahres ausläuft und Executive Order (EO) 12333 des US-Präsidenten. Der große Unterschied zwischen beiden Rechtsgrundlagen ist, dass FISA von einem Sondergericht (dem FISA Court) überwacht wird - EO 12333, auf der die meiste Auslandsspionage beruht, nicht. Allein 2015 hat der FISA Court 1500 Genehmigungen der Regierung auf Datensammlungen gebilligt.  Wenig ist bekannt darüber, welche „Werkzeuge“ die Regierung unter EO 12333 verwendet und welche Daten sie sammelt. Aber zahlreiche US-Dokumente, die Snowden weitergegeben hat, haben gezeigt, dass ein Überwachungssystem nach EO 12333 durchaus in der Lage ist, „100 Prozent“ des Telefonverkehrs eines fremden Landes aufzunehmen.

Insofern ist durchaus möglich (und naheliegend), dass Unterhaltungen und der Emailverkehr von Trump und seinen Beratern mitgesammelt wurden. NSA-Analysten, die durch diese Datenbanken durchkämmen, können jeden Namen sehen, aber dürfen in der Regel die Namen von US-Amerikanern in ihren Berichten nicht nennen. Stattdessen wird der Name eines Amerikaners "maskiert" - z.B. ersetzt durch  "U.S. Person 1. " Laut POLITICO kann aber eine ausgewählte Gruppe von NSA-Beamten leicht an die Identität der Person gelangen, wenn dies wichtig ist, um anderen Behörden zu helfen, die Bedeutung der Nachricht zu verstehen. Dies könnte, so POLITICO, erklären  wie der Name von National Security Adviser Flynn in einem Transkript eines Anrufs zwischen ihm und einem russischen Diplomaten enthüllt wurde. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Repräsentantenhauses Nunes hat gestern behauptet, dass diese Regeln nicht auf die Mitarbeiter von Trump angewandt wurden. Stattdessen sagte er, die Namen wären unerlaubt in weit verbreiteten Geheimdienstberichten erwähnt worden, die „wenig oder keinen offensichtlichen Spionagewert“ enthielten. Diese Berichte sind bislang nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

Man darf gespannt sein, wie diese Debatte weitergeht und ob herauskommt, welche Daten von Ausländern der NSA auch nach „Snowden“ zu Geheimdienstzwecken sammelt.

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