Umsetzung der EU-Datenschutz-GVO: DSAnpUG-EU vom Bundestag beschlossen, aber Kritik regt sich weiter

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 28.04.2017
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtDatenschutzrecht|3677 Aufrufe

Der BT hat gestern den von der Bundesregierung am 01.02.17 eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“  (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.

Wir haben über das DSAnpUG-EU im Blog bereits vor Wochen diskutiert. Lesenswert ist auch das ZD-Editorial von Prof. Helfrich (ZD 2017, 97) zu dem Gesetzesentwurf.

Kritiker (u.a. der DVD) werfen dem Gesetz mit der sperrigen Abkürzung vor, dass es die von der DS-GVO gesetzten Grenzen mit ihren „Öffnungsklauseln“ teilweise weit überschreitet. Wenn also nicht der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.05.17 nicht doch noch den Vermittlungsausschuss anruft, ist damit zu rechnen, dass wesentliche Regelungen des BDSG-neu in der vom Bundestag beschlossenen Fassung vor Gericht angefochten werden. Wenn die Kritiker recht behalten, bedeutet dass: Mitte Mai 2017 – also etwa ein Jahr bevor die DS-GVO gültig wird–  gibt es trotz dem beschlossenem BDSG-neu  immer noch keine Rechtssicherheit für Unternehmen, Behörden und Betroffene.

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