Ist Methamphetamin eine harte Droge – Teil 2

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 05.06.2017

Ich habe in meinem Blog-Beitrag vom 23.10.2016 darüber berichtet, dass der 1. Strafsenat des BGH der Auffassung ist, Methamphetamin sei hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nicht ohne weiteres mit „harten“ Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack, gleichzusetzen.

Es ist nicht überraschend, dass dem nicht alle Strafsenate des BGH folgen. So hat nun der 5. Strafsenat - anders als der 1. Strafsenat - eine strafschärfende Würdigung des Handels mit Methamphetamin (Crystal) durch ein Landgericht ausdrücklich bestätigt (BGH, Beschl. v. 26.4.2017, 5 StR 87/17 = BeckRS 2017, 111478):

„Das Landgericht hat das durch die Angeklagten gehandelte Methamphetamin (Crystal) als ,harte Droge‘ eingestuft und diesen Umstand im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend gewichtet. Damit hält es sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Gefährdungspotential von Crystal mit dem der „harten“ Droge ,Crack‘ im Wesentlichen gleich bewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89, 94, 96; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 212; Weber, BtMG, 4. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 896; Patzak/Wittlich/Dahlenburg, NStZ 2016,615, 618). Der Senat versteht die Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Juni 2016 (1 StR 72/16, NStZ 2016, 614,615) und vom 8. Dezember 2016 (1 StR 499/16), in denen die strafschärfende Erwägung beanstandet wurde, es handle sich bei Methamphetamin „gerichtsbekannterweise um eine extrem gefährliche und gesundheitsschädigende Droge mit hohem Suchtpotential“, nicht in dem Sinne, dass hiermit von dieser Rechtsprechung abgerückt werden sollte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39, wonach Methamphetamin und Fentanyl ,sehr gefährliche Drogen mit hohem Suchtpotential‘ sind; Patzak/Wittlich/Dahlenburg, aaO).“

Man darf gespannt sein, wie sich die übrigen Senate dazu äußern werden…

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen