Fluggastdatenspeicherung (PNR): Neue Niederlage vor dem EuGH

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 26.07.2017

Auch dieses Thema hatten wir schon im Blog für die USA. Nun war das Abkommen mit Kanada zum Austausch von Fluggastdaten (Passenger Name Records = PNR) an der Reihe, das der EuGH mit einen Rechtsgutachten für das Parlament gestoppt hat.

Das EU Parlament hatte den Gerichtshof zu Klärung angerufen, das PNR-Abkommen von 2014 mit dem Unionsrecht, insbesondere mit den Vorschriften über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten, vereinbar ist. Das Abkommen legt fest, dass die EU bis zu 60 Einzeldaten jedes einreisenden Passagiers – darunter Abflug- und Zielort, Reiseroute, Angaben zum Reisebüro, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Sitzplatz, Nummer des Gepäckanhängers sowie Essenswünsche – an die kanadischen Behörden übermittelt. Diese Behörden sollten dann diese Daten dann bis zu fünf Jahre lang speichern dürfen.

Der EuGH entschied, dass dieses Abkommen  nicht in dieser Form in Kraft treten darf. Wie schon im Fall der Vorratsdaten-RiLi hat das Gericht zwar die Übermittlung und Speicherung der Daten nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings sei die Einschränkung von Grundrechten nicht auf das absolut Notwendige beschränkt wird.  Die Richter entschieden zudem, dass eine fünfjährige Aufbewahrung sämtlicher Daten über das eigentliche Ziel des Abkommens hinausgehe, nämlich die Bekämpfung von Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität.

Dies ist das erste Mal, dass der Gerichtshof über die Vereinbarkeit einer geplanten internationalen Übereinkunft mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union zu befinden hat.

War die Niederlage absehbar? Was sind die Folgen für andere Länder? Und wie muss man das Gutachten werten? Als ein Erfolg für die Datenschützer oder als eine Niederlage für die internationale Terrorismusbekämpfung? 

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