Auswahl und Ausbildung der Familienrichter

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 01.08.2017
Rechtsgebiete: Familienrecht8|10104 Aufrufe

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen folgende Entschließung verabschiedet (BT-Drs 18/9092, S. 8):

 Zwar findet sich in der Praxis eine Vielzahl qualifizierter und sehr engagierter Familienrichter und Familienrichterinnen. Desgleichen wird teilweise aber auch Personal mit geringen richterlichen Erfahrungen, insbesondere auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts in Familiengerichten eingesetzt. Den Familienrichterinnen und - richtem wird gleichwohl die Verantwortung für Entscheidungen in komplexen Kinderschutzverfahren und hochkonflikthaften Sorge-und Umgangsstreitigkeiten übertragen. Es ist dann ihre Aufgabe, zum Teil hochemotionale Verfahren in der gebotenen Weise vorrangig und beschleunigt durchzuführen, teilweise traumatisierte Kinder anzuhören und unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Einholung eines Gutachtens überhaupt geboten ist. Sie müssen Sachverständige sorgfältig auswählen, die richtigen Fragen stellen und das Gutachten auf seine Verwertbarkeit hin überprüfen. Richterliches Problembewusstsein ist vor diesem Hintergrund insbesondere für die betroffenen Kinder, aber auch für die übrigen Beteiligten von herausragender Bedeutung.

Die Präsidien der Gerichte sollten daher sensibilisiert werden, möglichst nur solchen Richterinnen und Richtern ein familienrechtliches Dezernat zu zuweisen, die über belegbare Kenntnisse des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts sowie der damit verbundenen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich verfügen oder diese zumindest alsbald erwerben. Zumindest sollte für Familienrichterinnen und-richter eine längere Zeit der Berufserfahrung vorgegeben werden.

Angemessene Qualifikationsanforderungen sollten nach dem Vorbild der Regelung für Insolvenzrichter möglichst auch gesetzlich verankert werden.

Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass anlässlich der Schaffung der Familiengerichte 1977 zunächst angedacht war, die besondere Stellung der Familienrichter auch nach außen dadurch hervorzuheben, dass das Amt des Familienrichters ein Beförderungsamt sein sollte. Leider wurde diese Idee nicht umgesetzt.

Immerhin war aber in der Urfassung des § 23b III GVG bestimmt, dass nur Lebenszeitrichter als Familienrichter eingesetzt werden durften. Heute darf ein Proberichter bereits nach einem Jahr Dienstzeit als Familienrichter tätig sein.

Belegbare Kenntnisse im Familienrecht werden bei kaum einem jungen Richter vorhanden sein. Das Familienrecht gehört nicht zum Lernstoff für das erste und zweite Staatsexamen. Warum sollte sich ein Richter - außer aus persönlicher Betroffenheit - Kenntnisse im Familienrecht verschaffen, wenn noch ungewiss ist, ob er jemals als Familienrichter eingesetzt wird? Es wird daher – insbesondere was die Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich – auch weiterhin beim „learning by doing“ bleiben.

Wer sich für das Familienrecht entscheidet muss allerdings wissen, dass er einerseits ein Rechtsgebiet bearbeitet, dass gerade in den Kindschaftssachen persönlich stark belastend sein kann, er anderseits damit seine Beförderungschancen aber erheblich beeinträchtigt. Die Beförderungsstruktur bei einem Amtsgericht (1 : 7) ist erheblich schlechter als an einem Landgericht (1 : 3).

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8 Kommentare

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Das System der Rekrutierung von Richtern ist generell fragwürdig.

Die Noten entscheiden, Lebenserfahrung, Klugheit, Persönlichkeit - spielt am Ende alles keine Rolle.

Die "Assessments" bei den OLGs dauern einen Tag. Kein Unternehmen würde eine derart verantwortungsvolle Position einem Berufsanfänger (sic!) nach einem einmaligen persönlichen Kennenlernen übertragen. Die Probezeit ist "Show", habe noch nicht erlebt, dass ein Aspirant sie nicht überstanden hat (aber ich habe schon eine Richterin kennengelernt, die den Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek nicht kannte und das auch zugab...).

Richter sollte ausschliesslich werden, wer sich in einem anderen juristischen Beruf bewährt hat - und das Referndariat zähle ich nicht dazu! Es müsste ein Bewährungs- und Beförderungsamt sein, es müsste eine Ehre sein, berufen zu werden.  So tummeln sich dort Leute, die noch nie Praxis aus eigener Anschauung kennengelernt haben und ernsthaft glauben, sie hätten den totalen Überblick... ja, vielleicht, nach dutzenden Dienstjahren...learning by doing halt.

 

 

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Abgesehen davon, dass ich die generellen Zweifel an der Qualität der eingestellten Proberichter nicht teile, wäre natürlich ein anderes System der Richtereinstellung (gibt es in den Niederlanden und im Anglo-Amerikanischen Raum  ja auch) möglich, man müsste dabei nur das System insgesamt umstellen. Angesichts des Umstands, dass schon nach dem jetzigen System Nachwuchssorgen bestehen, müsste man zunächst die Besoldung drastisch anheben, sodass das Amt auch für die guten, erfahrenen, ausgezeichneten Anwälte, die man haben will, attraktiv bleibt. Das ist bei einer Besoldung, die nicht im Wesentlichen von der von zB Gymnasiallehrer abweicht, sicherlich nicht der Fall. Schon das setzt voraus, dass die Zahl der Richter ebenso drastisch reduziert werden müsste. Wenn man dann keine generelle Beschneidung des Rechtswegs möchte, müsste man den Zuschnitt der Tätigkeit verändern, den Richter maW auf seine Rolle als Entscheider fokussieren, was wiederum einen völlig anderen Unterbau der Gerichte bedingen würde. Die Tendenz geht iÜ in die andere Richtung: mit der elektronischen Akte dürfte im Ergebnis ein weiterer Abbau der Unterstützungdienste verbunden sein.

Speziell zu den Familiengerichten halte ich die angestrebte Orientierung an den Insolvenzrichtern für wenig zielführend. Während Insolvenzsachen von (wenigen) spezialisierten Richtern an zentralen Gerichten bearbeitet werden, sind die F-Sachen Massengeschäft an allen Amtsgerichten und wohl häufig sogar die stärksten Dezernate. Da mit der hohen in diesem Bereich tätigen Personenzahl auch viel Fluktuation verbunden ist, dürfte die praktische Durchsetzung von erhöhten Anforderungen schwierig werden. Unterstützung kann zB durch Fortbildungsangebote oder ein Mentorensystem geschaffen werden, wobei Anreize in Form von Entlastung für Fortbildungen bei Dezernatsübernahme oder für die Übernahme einer Mentorentätigkeit natürlich wieder Geld kosten würden... Gut beratene Präsidien werden ohnehin nach Möglichkeit nur Leute in F-Sachen einzusetzen versuchen, die sich darauf gerne und engagiert einlassen.

Sehr geehrter Herr Burschel,

eine kleine Anmerkung:

In Bayern gehört Familienrecht sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (hier mit Verfahrensrecht) zum Pflichtfachstoff.

MfG

 

 

 

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Wer Spezialisten haben will, kann sie haben. Er darf sich dann aber nicht wundern, wenn in anderen Bereichen der Justiz- wie etwa im Strafrecht, (Ironiemodus an) in dem man ja bekanntermaßen keine Menschenkenntnis und keine Lebenserfahrung braucht (Ironiemodus aus)-, die ja nach Meinung der Politiker keine besondere Qualifikation erfordern, möglicherweise geeignete Leute fehlen. Ich behaupte, dass die Präsidien die Dezernate besser besetzen können als die Regeln gänzlich ahnungsloser Politiker.  

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Ich persönlich, RA und FA für VerwR, 47 J., bin überhaupt erstaunt, dass Proberichter Familienrichter und Einzelrichter werden dürfen. Wenn man sich überlegt, dass einerseits der/die junge Proberichter am Amts- und Familiengericht faktisch die Stellung eines Vorsitzenden hat, und andererseits ein Richter am LG oder VG um überhaupt Vorsitzender werden zu dürfen, erfolgreich zur Erprobung beim OLG bzw. VGH/OVG gewesen sein mß, sieht amn schon den ersten Wertungswidespruch.

Vor allem aber, fehlt doch das sog. Standing, die Lebenserfahrung, das Einschätzungsvermögen, das man zweifellos erst mit den Jahren erwirbt. Ich kann aus eigner Erfahrung sagen, dass mir in meinen Berufsjahren als Anwalt Sachen passiert sind, die vorher nie geglaubt hätte ...

Und dann vertraut man ihnen de Fälle mit den von Ihnen geschilderten Herausforderungen an. Zumal wir es mit menschliche Schicksalen zu tun haben; wenn man sich bei einer kaufvertraglichen Entscheidung o.ä. mal vertut, dann sind die Folgen nicht ganz so dramatisch.

 

Des Weiteren haben wir durch den gesetzlichen Ausschluß der Öffentlichkeit und die Abwesenheit sonst anwesender möglicher Korrektive, wie zB erfahrener Staatsanwalt/erfahrener Amtsrichter, auch überhaupt gar keine Kontrolle der Staatsgewalt im Bereich des Familienrechts.

Nein, das geht gar nicht.

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Ihr letzer Absatz ist wohl der wichtigste.
Ich selbst brauche Jura nur nebenbei.
Kein Laie - das ist wohl niemand der Selbstständig gearbeitet hat - aber ist meine Primärarbeit/Studium/Erfahrung an anderer Stelle geordnet.
Seit ich allerdings durch u.A. Fam-Richter wiederholt fast ums Leben kam - wohl damit eine Strafrechtssache unter den Tisch fiehl
(ich bin beklaut worden (Indu/Stadtv.), kurz danach wurde mir ins Auto gefahren, kurz darauf wiederum durch Indu- in Unterstützung der Stadt-Kreis-Verwaltung [ARGE als Handlanger Indu] erpresst bis zum Burnout ... vorab falscheintragungen bei lok. Krankenhäusern zur [vors.] Falschbehandlung was wiederum zu eine Unfall führte)
...
Ich kann sogar nachweisen das sich Fam.R mit weiterem Personal AG (wiederum gar nicht mein lok. AG) abgesprochen wurde um die Ursprüngliche Verhandlung möglichst an den Tag zu legen, wo ich im Krankenhaus lande (um das vorgetä. werden kann das diese die Zuständigeit hat, damit eben außerhalb von "Zuschauern"... naja eigentlich dafür zuständig sind Geld für die Stadt einzutreiben [in der ich nicht ansässig bin]. Das gibt natürlich keiner zu, aber ich habe mich nunmal auch nicht auf Polizei verlassen - dann bekommt man einiges raus.)

Letztlich ist es Sachverlaufsausnutzen auf Kosten anderer.
Auch weiß das (in Fremdort) zuständige LG scheinbar über den Umstand - auch weil dann seltsamerweise Anwaltszwang herscht - die Fam.R./LG es dann dennoch Grundsätzlich ohne durchziehen. 
Da hat man zwar alle Karten und Nachweise in der Hand - die nutzen aber nichts bei korrupten System.

Insb. auch Verfahrenpfleger als einziger Hilfwert, werden dann gezielt durch weitergabe von Daten gegen die eigene Pos. gewählt.
Alles um das gegenüberliegene O/LG (Versicherung) auszunehmen - man selbst ist nur Spielball und muss sein Leben für diese Art Terrorismus langsam lassen.

Das dem höheren begreifbar zu machen nutzt nichtmal, weil ... naja, Systemfehler eben. Die binden dann auch nur die Akz. was sie wollen in den Akten zusammen - weil ja nunmal auch ein anderes OLG zwischenzeitlich für (einen Ort zwischen AG1 und AG2) eingesetzt wird. Wodurch auch die auch erst eigene (vors.) Fehler einsehen müssten.
Selbstschutz von Terroristen/GWGruppen.

Alles ohne Kamera/ÖffK u.w. - und wenn sie zum Selbst-ÖffK-Schutz dabei ist ... muss man schon glück haben.
Und es interessiert doch keinen... 

Letzlich müssten die durch diese Prüfung mal durch! Ansonsten kann ich an diesen keine "Erfahrung" sehen!
Nicht erst Zeit bis zur Verhandlung sondern schon auf Nachrede abgeholt werden um dann einen vorgezogenn Termin zu bekommen bei zeitgl. Falschbehandlung/Giftbehandlung/Chemo - alles weil bestimmte "Krankheiten" schon auf Nachrede ohne Ursache eine solche ist [bzw. die Ursache für Fam.G.-Krankheiten oft eine andere Person, was der Ausweg auf Papier ist - und selbst das nutzen die schon für sich. Es gibt ja die "freiwilligen-Stationen mit eine Art Champanger bei Privfatzahlung" - ich denke daher nicht das mehr gezahlt werden dürfte oder zumindest Privatabsicherungs-Verbot änlich dem, dass ein Lotto-Mitarb. kein Lotto spielen darf. Dies auch insb. für Verf. Pflegschaften - weil das Geld für 2, Teils sogar für mehr als 2 reicht]!

Nichts gegen Anwälte, aber aus erfahrung weiß ich das selbst die dort kaum noch ausreichen. Hätte ich für diese Art Privatdedektai nicht sogar sitzen müssen - obwohl mein Recht nach StPO (Recht auf Selbstverfolgung) besteht - müsste dieser Absatz hier nicht stehen.
Übrigens ist mein Anwalt zur gleichen Zeit im KH an etwas gestroben, was mir auch bei mir ausgelöst wurde - zumindest ist KH auch ein planbarer Ort an dem sich Anwälte mal aufhalten. Töchterchen hat übernommen...
Und leider weiß ich dadruch auch wie einfach es für anwälte oftmals ist ... einfach absagen entgegen. Der nächste muss dann etwas glauben, was dann wiederum ein Dritter behauptet. (Weil sich das Gericht dann wiederum nur Entführungsrecht nehmen muss ohne ÖffK (in NRW ürbrigens zu Privatwirschafts-JVA/JVKs - wenn auch nicht draufsteht) um Briefe an falsche Adresse - trotz das die angebl. genau wissen wo man sich aufhält, sind ja deren vorgebl. Weisungen - zu schicken und damit den Widerspruch entgegen zu wirken)

Fazit:
Wird wirklich hinterlistig Mord geplant, ist deutschlands Gerichtsbarkeit inkl. sonst. das ideale strategische Planungssystem.

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Hmm welch ein spannendes Thema!

Zunächst, der Fakt das Familienrecht nicht im Staatsexamen vorkommt ist tatsächlich traurig.

Wichtig zu sehen ist aber auch, dass Lebenserfahrung nicht nur aus Jahren der Erfahrung kommt. Möglicherweise haben wir als Gesellschaft sogar ein Interesse daran, dass nicht alle Familienrichter sich schon in fortgeschrittenen Lebensabschnitten befinden? Es ist wohl keine besonders mutige Aussage, dass in solch einem Gebiet viel wichtige Erfahrung relativ früh passieren kann. 

Ich stimme Herrn Obermann auch zu, dass das System entweder grundsätzlich restrukturiert werden muss, ua um dem Richterberuf gerecht zu werden oder der Ruf nach besseren Richtern nur Schall und Rauch bleibt.

Spannendes Thema.

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