Staatskasse muss Umsatzsteuer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung erstatten
von , veröffentlicht am 22.08.2017Dass der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse auch dann einen Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer hat, wenn die von ihm vertretene Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist, hat nunmehr auch das OLG Braunschweig im Beschluss vom 07.08.2017 - 2 W 92/17 entschieden. Mit der Beiordnung werde zwischen dem Hoheitsträger, der die Beiordnung vorgenommen habe, und dem beigeordneten Rechtsanwalt ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis begründet. Die Landeskasse trete als Vergütungsschuldner an die Stelle der bedürftigen vertretenen Partei. Hinsichtlich des gegen die Landeskasse nach §§ 45 ff. RVG bestehenden Vergütungsanspruchs des Anwalts komme es deshalb richtigerweise nur darauf an, ob dieser gegen seine vorsteuerabzugsberechtigte Partei einen Anspruch auch auf die Umsatzsteuer (aus § 675 BGB iVm mit den Vorschriften des RVG) hätte.
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2 Kommentare
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Irgendwie streikt bei mir der angegebene Link! Es heißt:
"Das von Ihnen angeforderte Dokument ist nicht in beck-online vorhanden und es wurde auch keine Parallelfundstelle gefunden."
Dr. Hans-Jochem Mayer kommentiert am Permanenter Link
Jetzt müsste es klappen