ePrivacy-Verordnung: Zeile 1621 und der datensouveräne Bürger

von Dr. Stefan Hanloser, veröffentlicht am 19.11.2017
Rechtsgebiete: ePrivacy1|4611 Aufrufe

Die Jamaika-Unterhändler sprechen auch über Datenschutz – aber segeln sie auf dem richtigen Kurs?

Stellen Sie sich vor, sie erhalten künftig am Eingang des Supermarkts stets einen vorbefüllten Norm-Einkaufswagen, dessen Inhalt Sie durch Ihre Wunschprodukte ersetzen müssten.  Wie würden Sie sich fühlen?  Oder Sie gehen in die Kantine oder Mensa und bekommen ein Tablett mit einem Norm-Essen in die Hand gedrückt, das sie erst noch durch ihr Wunschessen ersetzen müssten.  Wie würden sie dies empfinden?  Als Bevormundung.

Und rückblickend nach einem Jahr:  Wie häufig hätte man den von fremder Hand bestückten Einkaufswagen oder das  Norm-Essen einfach akzeptiert – aus Zeitmangel, aus Bequemlichkeit oder schlicht aus fehlender Risikobereitschaft, eine selbstbestimmte Entscheidung gegen die Norm zu treffen und im Nachhinein womöglich schlechter als die anderen dazustehen?  Auf die Bevormundung folgt Entmündigung.

Vielleicht würde man auf Dauer sogar die Kompetenz verlieren, selbstbestimmt zu entscheiden – wie eine Fähigkeit, die nicht trainiert wird und verkümmert.

Doch was hat all das mit Datenschutz zu tun?  Die Jamaika-Unterhändler, die gerade in Berlin die Bildung einer schwarz-gelb-grünen Koalition sondieren, legen auch den Grundstein für den datenschutzrechtlichen Kurs einer künftigen Regierung. Und was gibt es da in Berlin noch zu regeln? Datenschutz wird längst auf europäischer Ebene in Brüssel entschieden; im Mai nächsten Jahres kehrt die Datenschutz-Grundverordnung das mitgliedstaatliche Datenschutzrecht weg. Woran die potentiellen Jamaika-Koalitionäre tatsächlich feilen, ist der deutsche Standpunkt im Ministerrat bei den anstehenden Trilogverhandlungen zur ePrivacy-Verordnung. Hier will man von deutscher Seite ein modernes Datenrecht durchsetzen, das die digitalen Bürgerrechte und die Datensouveränität stärkt – so die klaren Worte im Ergebnisprotokoll v. 15.11.2017.  Die Koalitionäre zeichnen damit das überaus positive Bild des datensouveränen Bürgers, der willens und fähig ist, über seine Daten selbstbestimmt zu entscheiden – die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, die Rahmenbedingungen für eine informierte und freie Entscheidung zu schaffen.

Dieses Grundvertrauen in den datensouveränen Bürger steht aber in schroffem Gegensatz zum Votum für einen „voreingestellten Datenschutz“ in Zeile 1621 des Ergebnisprotokolls.  „Voreingestellter Datenschutz“ bedeutet, dass wann immer uns die Datenschutz-Grundverordnung und die künftige ePrivacy-Verordnung eine Entscheidungsbefugnis einräumen – wenn wir also unsere Einwilligung bzw. unseren Opt-in erteilen oder verweigern können – systemseitig eine Vorentscheidung getroffen wurde.  Wohl gemerkt: „voreingestellter Datenschutz“ ist inhaltsneutral, kann also das Datenschutzniveau erhöhen oder senken, je nachdem in welche Richtung wir gesteuert werden sollen.  Kerngehalt des „voreingestellten Datenschutzes“ ist die vom Staat oder von dateninteressierten Privaten gelenkte Entscheidung des eigentlichen Datensouveräns.  Zukunftsfähig wäre aber ausschließlich eine Stärkung der Datenkompetenz, um zu selbstbestimmten Entscheidungen zu befähigen; obrigkeitliche Voreinstellungen haben in der Digitalgesellschaft keinen Platz.

Wir werden sehen, ob die Koalitionäre noch auf den richtigen Kurs einschwenken.  Möglicherweise bleibt uns Jamaika aber auch insgesamt nur als karibische Insel in Erinnerung – heute Abend wissen wir mehr.

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1 Kommentar

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Ich stelle mir das ganz anders vor. Wenn ich in den Supermarkt gehe will ich einen leeren Einkauswagen vorfinden, in den ich nur das oder die Produkte lege, die ich möchte (Opt-In). Ich will keinen Einkaufswagen vorfinden, der aufgrund meines von wem auch immer gebildeten Profil als sinnvoll für mich erachtet wird. Soviel zu interessengeleiteten schlechten Beispielen.

Und von wegen "Stärkung der Datenkompetenz". So intransparent wie heute getrackt, gesammelt, geprofilet wird, was soll denn das der sogenannte mündige Bürger an Kompetenz entwickeln? Sorry, gaaanz schlechte Forderung.

MfG

R. Dent

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