Ist es strafbar, Flaggen zu verbrennen?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 17.12.2017
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht26|13897 Aufrufe

Seit in Berlin Israel-Flaggen brandten, kam es nicht nur zu mehreren Strafanzeigen, sondern die Frage nach der Strafbarkeit wird in den Medien breit diskutiert. Die in den vergangenen Tagen viel kritisierte Rechtslage hat bislang jedoch – soweit mir bekannt – zu keiner Gesetzesinitiative geführt:

  • Mit der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ befasst sich § 90a StGB. Geschütztes Rechtsgut ist dabei nicht eine „Staatsehre“ der Bundesrepublik und seiner Länder, sondern die verfassungsmäßige Ordnung weit im Vorfeld potentieller staatsgefährdender Bemühungen. Es soll sich schon gar kein Umfeld herausbilden, in dem sich eine gegen die Existenz unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gerichtete staatsfeindliche Gesinnung etablieren kann. Die Flaggen der „Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder“ erfasst Abs. 1 Nr. 2. Nach Abs. 2 macht sich u.a. strafbar, wer „eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder“ zerstört oder beschädigt.
  • Die Flaggen ausländischer Staaten schützt in Ergänzung zu § 90 a Abs. 2 StGB der enger gefasste § 104 StGB. Danach wird bestraft, „wer eine aufgrund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates“ u.a. zerstört oder beschädigt. Anerkannter Brauch ist es, Flaggen bei Sportveranstaltungen oder Tagungen zu hissen. Die tatbestandliche Einschränkung schließt mangels anerkannten Brauchs z.B. solche Flaggen aus, die von Privatpersonen angefertigt werden, um sie bei einer Demonstration zu verbrennen. Wurde die Flagge aber etwa von der Botschaft des Landes entwendet (Diebstahl) und dann verbrannt, wäre eine Strafbarkeit gegeben. Voraussetzung für die Strafverfolgung ist allerdings nach § 104 a StGB, dass „Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.“

  • Volksverhetzung, § 130 StGB, verlangt, dass das gegen eine bestimmte Gruppe, die Teil der Bevölkerung ist, aufgestachelt wird. Allein durch das Beschimpfen fremder Staaten sind weder die in Deutschland lebendenn Staatsangehörige angegriffen noch Teile der deutschen Bevölkerung, die sich dem anderen Staat besonders verbunden fühlen.

  • Die Polizei kann das Verbrennen von Gegenständen auf Demonstrationen verbieten. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

„Die Bedeutung einer Flagge entspringt den Gefühlen, die sie weckt“, schreibt Tim Marshall in der Einleitung seines vor kurzem erschienenen Buchs „Im Namen der Flagge. Die Macht der politischen Symbole“. Seiner Einleitung stellt er voran die US-Flagge „im Dialog“ mit dem amerikanischen Innenminister Franklin K. Lane am Flag Day 1914: „Ich bin nicht mehr als du glaubst, dass ich bin, und ich bin all das, was du glaubst, was ich sein kann.“

Der Symbolschutz inländischer wie ausländischer Hoheitssymbole ist im Licht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG zu sehen. Dieses Grundrecht ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen. Das Ansehen des Staates und das Recht zu seiner Kritik stehen also in einem Spannungsverhältnis, das im Einzelfall im Wege praktischer Konkordanz aufzulösen ist (BVerfG NJW 2012, 1273). Der Symbolschutz darf deshalb nicht zur Immunisierung des Staates gegen Kritik führen, um den Grundrechtsschutz zu erhalten.

Die eingangs gestellte Frage ist also nicht einfach zu beantworten.

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26 Kommentare

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Hier scheint auch auf, was es für Folgen hat, wenn man von Staatsorganen der "ideellen Leere" ( Josef Kraus) beeinflusst wird. Eine Organin verlautbart, dass ein gewisses Verhältnis zu Israel geradezu zur raison d'être unseres Staates gehöre. Dieselbe Organin lässt zwar die Frage eines Bundestagsabgeordneten unbeantwortet, ob das auch Kampfeinsatz deutscher Soldaten im einschlägigen Gefahrenfalle zur Folge haben solle. Andererseits hat ein anderes Staatsorgan als Weistum verkündet, der Islam gehöre zu Deutschland. Intellektuell unangenehm dann, wenn die dazu Gehörenden nicht so recht die sogenannte "raison" sich zu eigen machen, sondern eher konträr eingestellt sind. Die Träger der raison werden dann auch bisweilen als "die, die schon länger hier leben" tituliert. Vielleicht könnte sich empfehlen , eine weitverbreitete Leere ideell mit Grundsätzen des Grundgesetzes wieder zu füllen. 1.) Die Grundidee ist laut Vorspruch das "DEUTSCHE VOLK". as, und nur das, is die rason d'être unseres Gemeinwesens, nichts anderes.  2.) Jeder Amtseid verplichtet auf das Wohl "des deutschen Volkes", Art. 56, 64 GG. 3.) Versammlungsfreiheit und damit Demonstrationsfreiheit steht überhaupt nur Deutschen zu. ( Dahnter steckt der kluge Gedanke, dass das deutsche Volk seine Öffentlichkeit nicht zum Tummelplatz der unvorhersehbarsten und absurdesten ausländischen Tendenzgelüste machen lassen will.). 4.) Deutsche Organe und Parlament befassen sich nur, ganz, total und ausschließlich mit den Interessen des deutschen Volkes. ( Wozu auch freundschaftliche Zusammenarbeit  mit anderen, vor allem benachbarten, Völkern gehört). 5.) Sie verbitten sich ausländisch verwurzelte Versuche, sich in unsere deutschen inneren Angelegenheiten einzumischen. 6. ) Ebenso lassen sie die Finger davon, sich oberlehrerhaft in die Dinge anderer Völker einzumischen. 7.) Das gilt erst recht mit Blick auf freiheitsliebende Völker, erst recht in Europa, die ebenso wie das Deutsche Volk von ihrem demokratischen Entscheidungsrecht Gebrauch gemacht haben. - Dies alles konsequent umgesetzt, würde uns aufputschende Streitereien in Deutschland über auswärtige Dinge ersparen. Wir haben übergenug mit eigenen Dingen zu tun.

 

Der Islam gehört zu Deutschland. Zu Deutschland gehört (leider, auch) der Antisemitismus, schon mit Blick auf die Geschichte. Insofern passen die flaggenverbrennenden Muslime doch ganz gut ins Bild (und in die deutsche Geschichte). Will man diese Bilder nicht sehen, muss man eben Konsequenzen ziehen, u.U. auch rigoros. Doch davor scheuen Politik und Justiz auch wieder zurück. Das ist das Dilemma.

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Gast schrieb:

Der Islam gehört zu Deutschland.

Da es in Deutschland ja mehr Atheisten und Agnostiker gibt als Moslems, gehört der Atheismus und der Agnostizismus noch viel mehr zu Deutschland als der Islam.

Bürokraten gibt es aber auch in Deutschland, also gehört auch der Bürokratismus zu Deutschland nach dieser Art von Logik.

Es gibt übrigens auch Hindus, Buddhisten und viele andere Gläubigen noch in Deutschland, aber auch viele Ungläubige, ich bin z.B. einer davon, und wir sind doch viele in Deutschland, also gehört der Unglaube auch zu Deutschland.

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Wenn man die israelische Flagge verbrennt. weil man mit der Politik Israels nicht konform geht, ist das kein "Antisemitismus". Warum reden trotzdem alle über "Antisemitismus", wenn nur Antiisraelismus gemeint ist?

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Sehr geehrter Herr Gast, das hängt wohl damit zusammen, dass der Zeitgeist andauernd ver-"ismisiert"."Hass und Hetze", Populismus, Antisemitismus, Rassismus, Antiisrealismus -  die Keulen werden doch permanent geschwungen. Bei Denkenden haben sie immer weniger Wirkung. Wer sich gern selber so bezeichnet wie Marxismus, Sozialismus, auch in der Spielart "national-sozialistisch", mag das gerne tun. Mancher denkt eher in der Kategorie Demokratie und Recht, Rechtsstaat. Und prüft im einzelnen die Argumente,  Gründe und Abwägung, die jemand anders anstellt. Oben habe ich einfach mal die Verfassung ausgewertet.

Richtig. Die Differenzierung muss sein. Die (auch scharfe) Meinungsäußerung gegen den Staat Israel ist grundgesetzlich geschützt. Antisemitismus aus gutem Grund nicht.

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Der Sprung von anti-israelisch zu anti-semitisch resultiert wenigstens teilweise daraus, dass sich Israel ganz offiziell als "Jüdischer Staat" definiert. Moslems (und andere) in Israel haben also einen irgendwie reduzierten Status als Anhänger einer nicht-offiziellen Religion. 

Analog wäre jemand der sich anti-(Volksrepublik-)chinesisch äußert - Anti-Kommunist. Bei den USA  - der "one Nation under God" -  wäre ein Anti-Amerikanisch sogar anti-religiös, wenigstens aber anti-christlich. 

Diese Synchron-Zuschreibungen finden seitens der Menschen, vor allem aber seitens der Medien so nicht statt. Im Falle Israels sehr wohl. Und das hat mit dem Einfluß auf Medien-Redaktionen offensichtlich zu tun. Es drohen bei Nicht-Vollzug dieser Synchron-Zuschreibungen eben höchst individuell höchst deutliche Konsequenzen: ein auch nur mißverständlicher Satz, ein mißliebiger Satz kann den Job kosten. Das ist im Falle der USA praktisch nie der Fall und auch im Falle Chinas -vorläufig-  noch nicht.

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Gast schrieb:

Wenn man die israelische Flagge verbrennt. weil man mit der Politik Israels nicht konform geht, ist das kein "Antisemitismus". Warum reden trotzdem alle über "Antisemitismus", wenn nur Antiisraelismus gemeint ist?

Keineswegs reden "alle" solchen unterstellten Unfug, auch und gerade von Juden wird ja selber Kritik gerne geübt, auch der jüdische Witz ist ja berühmt, in dem Juden sich doch selber und ihre Religion auch auf die Schippe nehmen.

Bei Moslems ist die diesbezügliche Situation jedoch eine andere, "Abfall vom Glauben" (Apostasie) gilt immer noch in einigen muslimischen Staaten als todeswürdig und auch die Fatwa, das Händeabhacken, Steinigen usw. ist auch durchaus noch üblich in diesen Kreisen, auch ohne den IS mit seinem Kalifat.

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Keineswegs reden "alle" solchen unterstellten Unfug...

Vielleicht nicht "alle" im Wortsinne, aber jedenfalls die wichtigen, wie z. B. unser Bundespräsident, der lt. SZ gesagt haben soll, Antisemitismus zeige sich "in extremen Handlungen wie dem Verbrennen der israelischen Fahne...". Auch der Regierunssprecher hat lt. SZ in dieses Horn gestoßen: "Man muss sich schämen, wenn auf den Straßen deutscher Städte so offen Judenhass zur Schau gestellt wird", ebenso wie der israelische Botschafter: "Es ist antidemokratisch und kann im Fall Israels sogar sehr antisemitisch sein". Das ist keineswegs nur "unterstellter Unfug", wie Sie sagen, sondern weithin akzeptierter "Unfug", so daß man nicht den Überbringer des "Unfugs", sondern den "Unfug" als solchen selbst kritisieren sollte.

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Das Verbrennen der Flaggen war doch begleitet von Parolen wie "Tod den Juden",  das ist doch nur eine taktische Arbeitsteilung, um hinterher die "Hände in Unschuld waschen" zu können.

Eine uralte Methodik.

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Weil es gerade in Deutschland viel leichter ist, die Antisemitismus-Keule zu schwingen, als sich inhaltlich mit der Kritik an Israel auseinanderzusetzen. Da wird dann Israel je nach Bedarf zum "Gottesstaat", bei dem Kritik an der Politik gleich in Angriff auf die Religion umgedeutet wird.

I.S. schrieb:

Weil es gerade in Deutschland viel leichter ist, die Antisemitismus-Keule zu schwingen, als sich inhaltlich mit der Kritik an Israel auseinanderzusetzen. Da wird dann Israel je nach Bedarf zum "Gottesstaat", bei dem Kritik an der Politik gleich in Angriff auf die Religion umgedeutet wird.

Wie soll man denn Äußerungen dieser Art im Zitat unten Ihrer Meinung nach bewerten?

Anders sieht das bei manchen Parolen aus, die Demonstranten auf den Versammlungen skandierten. Wer "Tod den Juden!" ruft, bewegt sich nicht im Bereich der Meinungsfreiheit, sondern macht sich der Volksverhetzung strafbar. Denn dies richtet sich dann gegen eine Bevölkerungsgruppe.

Die volksverhetzenden Äußerungen hatten Folgen, bei den Demonstrationen am Wochenende wurden zehn Personen festgenommen.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/laggen-verbrennung-recht-...

"Tod den Juden" etwa als "Antiisraelismus", wie es ein "Gast" hier ja wieder zum Besten gab?

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Also, ich gerate bei solchen Geschmacklosigkeiten auch ganz schön in Wallung. Flaggen verbrennt man nicht. Ich glaube auch kaum, dass das aus der Motivation der Meinungsfreiheit geschieht, wohl eher im Sinne einer "Schmähkritik".

Übertrieben finde ich es aber trotzdem, alles gleich mit Strafe zu bewehren. Das muss schon - aus meiner Sicht - den wirklichen Verfehlungen vorbehalten bleiben. Eine ordentliche OWi genügt mir fürs Flaggen entflammen.

 

das kann man natürlich auch alles anders empfinden. Bei der Strafbarkeit solcher Handlungen spielt aber eben auch immer ordentlich Politik und Profilierung mit. Bei der OWi ginge das geräuschloser und auch wirksam über die politische Bühne

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Flaggen verbrennt man nicht.

Aber eigentlich kennt man das Verbrennen von Flaggen doch schon so lange, so lange es Flaggen gibt. Das gleiche gilt z. B. auch für Strohpuppen. Flaggen verbrennt man also sehr wohl und eigentlich schon immer.

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Gast schrieb:

Flaggen verbrennt man nicht.

Aber eigentlich kennt man das Verbrennen von Flaggen doch schon so lange, so lange es Flaggen gibt. Das gleiche gilt z. B. auch für Strohpuppen. Flaggen verbrennt man also sehr wohl und eigentlich schon immer.

Weil schon immer gewisse Menschen andere Menschen gerne provozieren, oder auch dann demütigen bzw. erniedrigen usw. wollen.

Das Phänomen sollte m.E. auch jedem Juristen eigentlich doch bestens bekannt sein.

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jaja, das ist ja alles richtig. Kann man alles auch zur Beleidigung anbringen. Warum prüft keiner eine kollektive Beleidigung am Israelischen Volk? Letztlich sind wir jetzt da worum es beim Strafrecht (auch wie in allen Rechtsgebieten sonst) geht: rationalisierte Bewertung. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Für das eine und das andere lassen sich schon irgendwelche - auch erstmal überzeugende - Argumente finden. Aber wenn man ahlt nicht will?

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Gast schrieb:

Warum prüft keiner eine kollektive Beleidigung am Israelischen Volk?

Was soll das denn wieder für ein Unsinn sein und wo gibt es diesen Straftatbestand im StGB?

 

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acab oder Soldaten sind Mörder. Was ist daran Unsinn darüber nachzudenken? Bitte Argumente in der Sache bringen und nicht urgendwas von Unsinn ohne Begründung schreiben. Danke.

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Gast schrieb:

acab oder Soldaten sind Mörder. Was ist daran Unsinn darüber nachzudenken? Bitte Argumente in der Sache bringen und nicht urgendwas von Unsinn ohne Begründung schreiben. Danke.

Von mir aus können Sie doch über alles nachdenken, Hauptsache Sie denken auch wirklich dabei.

Ich habe aber zusätzlich noch die Rechtsprechung des BVerfG in Erinnerung, siehe:

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Urteil-ACAB-ist-nicht-autom...

Nach dem Denken bitte ich aber noch um eine Erläuterung, was Sie unter dem "Israelischen Volk" denn genau verstehen und wie Sie das dann einordnen, wenn auf öffentlichen Straßen und Plätzen der BRD a) israelische Flaggen verbrannt werden und b) gleichzeitig dabei "Tod den Juden" skandiert wird.

Danke.

Bei der Augsburger Allgemeinen hat ein Stefan R. auch einen Kommentar dazu gebracht, der m.E. ja alles dazu sagt und dem ich mich auch (obwohl danach noch ungefragt) anschließe.

"Aber was juckt es die Eiche .......... " (Volksmund)

Vielleicht sollte man, methodisch wie das BVerfG auch im sog. NPD Urteil vom 17.Jan. 2017, zur mindestens verfassungsrechtlichen Würdigung auch einen Blick über die deutschen Grenzen hinaus werfen. Am ehesten etwa auf Staat und Rechtsprechung in dem konkret thematisierten Israel. Soldat erschießt 2016 Wehrlosen durch Kopfschuss - 18 Monate Gefängnis (Spiegel online 21. Febr. 2017). Ministerpräsident fordert alsbaldige Begnadigung (Welt 21. Febr. 2017). Man könnte ja in einen wertenden Vergleich eintreten zu solcher demonstratio per factum gegenüber einer demonstratio per incensionem rei. Soweit hier jemand den Begriff "Israelisches Volk" in Rede gestellt hat, gibt es die Schwierigkeit, wie das zu definieren sei. Man könnte auf die formale Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörigkeit abstellen. Dann würden erfasst wohl nicht nur Mitglieder einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Das wiederum verwebt aber, von außen schwer nachvollziehbar,  mit einer für deutsche rechtsstaatliche Begrifflichkeit schwer einzuordnenden Selbstqualifikation als "jüdischer Staat". Auf der amtlichen deutschen Seite der israelischen Botschat stehen dazu ja Erwägungen,

Israel als Staat des jüdischen Volkes

  •     Außenminister Avigdor Lieberman (Foto: MFA)   ​Von Avigdor Lieberman

Staatsbürger Israels sind ja auch nichtjüdische, muslimische Araber mit einem Anteil von ca. 20%. Israel gestattet aber Juden mit anderen Staatsbürgerschaften die Einreise und fördert auch die Einbürgerung in den Staat Israel.

Der Ausdruck "Palästinenser" aber ist ein relativ junger Begriff für muslimische Araber in dieser Region, Jassir Arafat war z.B. ein Ägypter.

Das bekannte Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" aber stammt aus Tucholkys Werk "Der bewachte Kriegsschauplatz" und das fällt ganz eindeutig unter die Kunstfreiheit, nur noch zur Klarstellung. Satirische Aussagen können ja auch darunter fallen, auch wenn sie nicht allen Menschen gefallen.

Aber Satiren sehe ich allgemein unter: "Was trifft, trifft auch zu!"

Besten Gruß

GR

Und, sehr geehrter Herr Rudolphi, woran erkennt man einen legal und amtlich "anerkannten" Satiriker" oder "Satire"?

Werter "Gast", für Sie korrigiere ich mich aber auch gerne:

"Der Letztgenannte trug bei öffentlichen Auftritten sehr oft eine braune Jacke, ähnlich wie später Alexander Gauland."

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