LG Frankfurt a.M.: Keine Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer bei den Schwellenwerten des MitbestG

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 23.01.2018

LG Frankfurt a.M. v. 21.12.2017 – 3-05 O 85/17, ZIP 2018, 128 hat in Sachen STADA entschieden, dass die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften bei der Berechnung der Schwellenwerte des MitbestG außer Betracht bleiben. Damit wendet sich die 5. KfH ausdrücklich gegen eine frühere Entscheidung der 16. KfH desselben Gerichts (LG Frankfurt a.M. v. 16.2.2015 – 3-16 O 1/14, NZG 2015, 683 – Deutsche Börse). EuGH v. 18.7.2017 – C-566/15, NJW 2017, 2603 – Erzberger/TUI AG hatte sich zu diesem Aspekt nicht verhalten, sondern nur zum aktiven und passiven Wahlrecht (s. dazu meinen Beitrag im beck-blog v. 18.7.2017).

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