Beifahrer beugt sich in den Fußraum -> Unfall -> Mitverschulden?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.02.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2150 Aufrufe

Wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn sich der Beifahrer unmittelbar vor einem Unfall in den Fußraum beugt und hierdurch der Gurt seine Funktion einbüßt? Das OLG München hat 40 % Mitverschulden angenommen:

1. Der Beifahrer braucht sich ein Mitverschulden "seines" Fahrers grundsätzlich nicht zuzurechnen lassen.
 
2. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, während sich der Beifahrer in einem der unfallbeteiligten Fahrzeuge nach vorne in den Fußraum beugt, um nach heruntergefallenen Gegenständen zu suchen, und verliert der angelegte Sicherheitsgurt dadurch seine Schutzfunktion, so kann dies die Annahme eines Mitverschuldens von 40% rechtfertigen, wenn sich die Aufhebung der Schutzfunktion des Gurtes gerade in den Verletzungen des Beifahrers realisiert. 

 
OLG München Endurteil v. 12.1.2018 – 10 U 2718/15, BeckRS 2018, 119

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