In Memoriam: Justizmord innerhalb von vier Tagen an den Geschwistern Sophie und Hans Scholl und Christoph Probst

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 24.02.2018
Rechtsgebiete: Strafrecht6|4742 Aufrufe

Am vergangenen Donnerstag vor 75 Jahren, den 22. Februar 1943, wurden die Geschwister Sophie und Hans Scholl sowie als weiteres Mitglied der „Weißen Rose“ Christoph Probst mit dem Fallbeil hingerichtet.

Erst am 18. Februar hatten die Geschwister gegen 11 Uhr in der Münchner Universität ihre Flugblätter ausgelegt; kurz darauf werden sie verhaftet. Einen Tag später wird Christoph Probst festgenommen. Die nächsten drei Tage werden die Geschwister mit nur kurzen Unterbrechungen vernommen. Am Sonntag, den 21. Februar 1943, liegt bereits die fertige Anklageschrift für den Prozess vor, dessen Ausgang von vornherein feststeht. Tags darauf um 10:00 Uhr beginnt das Tribunal im Münchner Justizpalast vor dem an sich in Berlin ansässigen damals höchsten Gericht, dem Volksgerichtshof, unter dem Vorsitz seines berüchtigten Präsidenten  Roland Freisler, der mit dem Flugzeug anreist. Während dieser „tobend, schreiend, bis zum Stimmüberschlag brüllend, immer wieder aufspringend“ (wie ein Augenzeuge später berichtet) in bekannter Weise die Verhandlung leitet, hinterlässt die Haltung der von ihren Idealen erfüllten Angeklagten einen tiefen Eindruck. Sophie Scholl kämpft zunächst um ihre Freiheit, stellt sich schließlich durch Geständnis schützend vor die anderen Mitglieder der „Weißen Rose“ und schwört ihren Überzeugungen auch dann nicht ab, als sie dadurch ihr Leben retten könnte. Der Verhandlungstermin war vorsichtshalber nicht veröffentlicht worden. Die Zuschauerbänke werden mit eigens delegierten Angehörigen von NS-Organisationen gefüllt. Um 12:45 Uhr fällt das Todesurteil für alle Angeklagten und schon fünf Stunden später wird es vollstreckt.

„Nichts ist eines Kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne Widerstand von einer verantwortungslosen und dunklen Trieben ergebenen Herrscherclique `regieren` zu lassen“, lautet der erste Satz im ersten Flugblatt. Die beeindruckend formulierten Gedanken sind zeitlos (Nachweise hier).

Auf der Guillotine rief Hans Scholl: „Es lebe die Freiheit!“

Wir sollten in Gedenken an die Mitglieder der "Weißen Rose" darauf achten, dass die Freiheit uns nie wieder verloren geht!

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6 Kommentare

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Vielen Dank für den interessanten Link auf das Todesurteil als anschaulichem Dokument dafür, wie der Volksgerichtshof geurteilt hat.

Ich habe gerade versucht, im Internet zu finden, wieso der Volksgerichtshof nicht als das „damals höchste Gericht“ bezeichnet werden kann. Leider fand ich nicht die Antwort. Können Sie mir helfen?

Besten Dank und viele Grüße

Bernd von Heintschel-Heinegg

Weil ein "höchstes" Gericht doch wohl nur ein Gericht genannt werden kann, das anderen Gerichten im Rechtszug übergeordnet ist. Das war der Volksgerichtshof aber zu keinem Zeitpunkt. Er war nur (erst- und letztinstanzliches) Sondergericht für bestimmte Staatsschutzdelikte.

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Die Formulierung „damals höchstes Gericht“ halte ich aus folgenden Erwägungen heraus für zutreffend: Man darf "Gericht" nicht im juristischen Sinne verstehen, sondern im politischen: Der NS-Staat hat auf den Maßstab "Recht" ersichtlich keinerlei Wert gelegt, Gerichte waren im NS-Staat vielmehr nur ein Instrument zur Durchsetzung politischer Ziele. Und, nebenbei bemerkt, haben alle dabei mitgemacht. So betrachtet kann man m.E. durchaus davon sprechen, dass der Volksgerichtshof - wohlgemerkt unter politischen Gesichtspunkten -  das in der Justiz-Hierarchie ganz oben angesiedelte Instrument zur Durchsetzung politischer Ziele war.     

Der erste "Leser"-Kommentar liegt mit seiner Kritik richtig – wie mir dann erst nach dem Kommentar von Herrn Würdinger so richtig klar wurde –, dass meine Formulierung mit dem "damals höchsten Gericht“ vom Gerichtsaufbau nicht korrekt war, sondern die politische Allzuständigkeit meinte, wenn diese aus parteipolitischen Gründen gewollt war. Das belegen die Urteilsgründe in erschreckender Weise!

Am gestrigen Donnerstag fand eine Gedenkveranstaltung der Weißen-Rose-Stiftung im alten Schwurgerichtssaal des Münchner Justizpalastes statt. Auf den Tag genau fand vor 75 Jahren an diesem Ort der zweite Prozess gegen die Mitglieder der NS-Widerstandsgruppe statt. Der Raum, in dem sich jetzt eine Dauerausstellung befindet, ist im Originalzustand erhalten und wurde zur Erinnerung an die Opfer umgewidmet.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) würdigte die Mitglieder der „Weißen Rose“ als „Vorbild für Zivilcourage, Mut und Menschlichkeit“ und erinnerte auch an die „unsägliche Rolle“ der Justiz im „NS-Unrechtsstaat“. Er betonte, dass die Demokratie und ein funktionierender Rechtsstaat nicht selbstverständlich seien. Eine unabhängige und rechtsstaatliche Justiz sei Garant bürgerlicher Freiheit.

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