LG Hamburg und LG Stuttgart: Keine Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer bei mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 14.03.2018

In mehreren Entscheidungen vertreten nun auch das LG Hamburg und das LG Stuttgart, dass die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften bei der Berechnung der Schwellenwerte des MitbestG bzw. des DrittelbG außer Betracht bleiben. Diese Sichtweise sei sowohl mit dem Verfassungs- als auch mit dem Unionsrecht vereinbar:

Die Entscheidungen liegen auf einer Linie mit LG Frankfurt a.M. v. 21.12.2017 – 3-05 O 85/17, ZIP 2018, 128; s. dazu wiederum meinen Beitrag im Beck-Blog v. 23.1.2018.

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