Unfall mit Todesfolge in Arizona: Rückschlag für selbstfahrende KFZ

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.03.2018

Wir verfolgen das auch rechtlich spannende Thema "selbstfahrende KFZ" im Blog (z.B. hier und hier). Das Neueste aus Arizona: Ein Testwagen von Uber wurde in einen schweren Unfall verwickelt (Foto der Unfallstelle). Eine Fußgängerin mit Fahrrad an der Hand überquerte außerhalb des Zebrastreifens unversehens eine Straße und wurde vom Testwagen erfasst. Sie erlag ihren Verletzungen. Das Fahrzeug war zu der Zeit im Modus „autonomes Fahren.“ Der Fahrer, der theoretisch hätte eingreifen können, behauptet, das Ereignis sei „wie ein Blitz“ über ihn gekommen. Er hätte die Fußgängerin erst beim Aufprall bemerkt. Das Fahrzeug sei autonom mit rund 61 km/h unterwegs - erlaubt seien auf dem Streckenabschnitt nur 56 km/h. Das ist aber noch Gegenstand von Untersuchungen. Es bremste nach ersten Ermittlungen nicht ab. Die Untersuchungen (Auswertung der Fahrzugdaten) dauern an. Uber hat alle Testfahrten bis auf weiteres ausgesetzt.

Wie bewerten sie das Ereignis? Sie dies ein ernster Rückschlag für autonome KFZ/ selbstfahrende Fahrzeuge/ Roboterautos oder wie man sie nennen will?

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9 Kommentare

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Grundsätzlich kommt es sicher vor, dass Mensch oder Maschine ohne Chance sind zu reagieren, wenn jemand plötzlich auf die Straße tritt. Aber dass das Fahrzeug fast das doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt, ist ja wohl ein Unding. Wenn so etwas passieren kann, muss man sich schon fragen, ob es nicht zu früh ist, autonome Fahrzeuge auf die Straße zu lassen.

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Die getötete 49-Jährige sei "direkt aus dem Schatten auf die Fahrbahn getreten", sagte die Polizeichefin von Tempe, Sylvia Moir, der Zeitung "San Francisco Chronicle". Es sei klar, "dass dieser Zusammenstoß in jedem Modus, ob autonom oder manuell, schwer zu verhindern gewesen wäre".

Kann das Auto denn keine Menschen "im Schatten" orten? Das wäre ja wirklich unverantwortlich. Das klingt ja so, als ob die Uber-Autos nur visuelle Navigation hätten - kein Radar o.ä.?

 

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Guter Punkt. Dazu sehe ich nichts in den mir bekannten Artikel.

Nur so als Gedankenspiel: Müßte der Fahrer nach dem neuen §1b StVG haften, wenn er die Fußgängerin hätte sehen können?

§1b StVG lautet:

(1) Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen gemäß § 1a vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden; dabei muss er derart wahrnehmungsbereit bleiben, dass er seiner Pflicht nach Absatz 2 jederzeit nachkommen kann.

(2) Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen,

1. wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder

2. wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“

Für diejenigen, die sich mit dem Thema rechtlich näher beschäftigen: Lesenswert sind u.a die Ergebnisse des Joint Workshop der Federal Trade Commission und der Highway-Bundesbehörde NHTSA vom Januar zu Connected Cars:

https://www.ftc.gov/system/files/documents/reports/connected-cars-workshop-federal-trade-commission-staff-perspective/staff_perspective_connected_cars_0.pdf

 

 

Zu dem Unfall gibt es Bilder der Onboard-Kamera: https://www.youtube.com/watch?v=Cuo8eq9C3Ec Die Fußgängerin überquerte die Fahrbahn von links und muss im Abblendlicht sichtbar gewesen sein. Hier täuscht die geringere Kontrastwahrnehmung der Videokamera.

Die Straße ist frei und es gibt keine atmosphärischen Behinderungen wie Schnee oder Regen. Uber-Fahrzeuge nutzen eine technische Erkennung mit LIDAR. Statt Radiowellen wie beim Radar werden Laserstrahlen verwendet und als Detektoren mehrere Kameras. Die Technik entspricht prinzipiell dem Messverfahren von Poliscan. Die Fußgängerin hätte wie die gesamte Umgebung durch die Lidar- Kamera erkannt werden sollen, die Software hätte laut Herstellerangaben das Hindernis/ den Kollisionskurs erkennen müssen und eine Notbremsung einleiten müssen.

 

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