§ 6 PflVG: Beendigung des Versicherungsschutzes muss dargestellt werden!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.06.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2444 Aufrufe

Vor ein paar Wochen gabe es bereits eine ähnliche Entscheidung des OLG Köln hier im Blog. Jetzt hat sich das Kammergericht in Berlin mit den Darstellungsanforderungen bei einer Verurteilung gem. § 6 PflVG befasst. Bestand einmal Versicherungsschutz, dann muss dargestellt werden, wie es zu dessen Ende kam. Hier der Leitsatz:

Bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens gegen §§ 1, 6 PflVG müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, aufgrund welcher Umstände das Tatgericht von einer zivilrechtlich wirksamen Beendigung des Versicherungsvertrags ausgegangen ist. Es ist entweder darzutun, dass dem Versicherungsnehmer die Kündigung zugegangen ist oder aufgrund welcher tatsächlichen Umstände die Zugangsfiktion des § 13 Abs. 1 VVG zum Tragen gekommen ist.

 
KG Beschl. v. 8.6.2018 – (3) 121 Ss 96/18 (12/18), BeckRS 2018, 11242

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