Der falsche Samenspender

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 01.07.2018
Rechtsgebiete: Familienrecht3|4083 Aufrufe

Vermittels einer anonymen Samenspende hatte die Klägerin im Jahr 2006 einen Sohn bekommen, den sie gemeinsam mit ihrer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin aufzog.

Einige Zeit später sollte ein zweites Kind kommen. Es wurde vereinbart, dass Samen des gleichen Spenders Verwendung finden sollte, so dass Vollgeschwister entstünden.

2008 gebar sie eine Tochter.

2011 stellte sich heraus, dass zur Zeugung des Mädchens abredewidrig der Samen eines anderen Mannes benutzt worden war.

Folge bei der Klägerin: Psychosomatische Belastungssituation mit depressiven Episoden, Erschöpfungszustände und Schuldgefühle gegenüber beiden Kindern. 100 Stunden psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie.

Das OLG Hamm hat den Arzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7.500 € verurteilt. Außerdem muss er den Kindern die Namen der Spender nennen.

OLG Hamm v. 19.2.2018 – 3 U 66/16 = NZFam 2018, 619

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Die medizinrechtliche Seite dieses Falles findet sich als Blog Beitrag vom 06.04.2018 unter dem Titel "OLG Hamm: Sperma vom falschen Spender - Schmerzensgeld für die Mutter" https://community.beck.de/2018/04/06/olg-hamm-sperma-vom-falschen-spender-schmerzensgeld-fuer-die-mutter mit weiteren links. Mit herzlichem Gruß.

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