Arbeitslose Lehrer im Sommer

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 16.07.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|3471 Aufrufe

Alle Jahre wieder im Sommer steht die Befristungspraxis einzelner Bundesländer in Bezug auf angestellte Lehrer im Blickpunkt. Auch in diesen Tagen berichten diverse Medien (auf der Basis einer DPA-Meldung) mit überwiegend kritischem Unterton: Hiernach halten mehrere Bundesländer an der Praxis fest, Lehrer mit befristeten Verträgen in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kultusministerien der Länder hat ergeben, dass dies vor allem Vertretungslehrer im Angestelltenverhältnis betrifft. In Baden-Württemberg sind es nach Angaben eines Sprechers des Kultusministeriums 3300 Lehrer, deren Arbeitsvertrag spätestens mit dem Beginn der diesjährigen Sommerferien endet. Ein Beschäftigung und Bezahlung dieser Vertretungslehrer auch in den Sommerferien würde das Land nach seinen Worten 12,5 Millionen Euro kosten. Bundesweit meldeten sich nach einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit in den Sommerferien 2017 rund 4900 Lehrkräfte arbeitslos. Der Bericht vermerkt, „dass die Zahl arbeitsloser Lehrkräfte regelmäßig in den Sommerferien stark ansteigt. Nach den Sommerferien geht die Arbeitslosenzahl wieder zurück“. Der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, forderte 50.000 neue Planstellen. „Ich halte es für skandalös, dass sich trotz Lehrermangel und massivem Unterrichtsausfall viele Bundesländer weigern, befristete Verträge in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln“, sagte er der „Bild“-Zeitung“. „Junge motivierte Lehrkräfte werden damit als beliebig verschiebbare Manövriermasse missbraucht.“ Die Kritik erscheint berechtigt, da keineswegs alle Bundesländer (Positivbeispiele sind insoweit Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, das Saarland und Sachsen-Anhalt) in dieser Weise mit ihren angestellten Lehrern verfahren. Da die geplanten Änderungen im Befristungsrecht dieser Praxis kaum Grenzen setzen dürften, ist in erster Linie auf eine Selbstverpflichtung der betroffenen Bundesländer zu hoffen. Daneben könnte auch die Rechtsprechung die Zügel anziehen und strengere Anforderungen an den Befristungsgrund in diesen Fällen stellen. Immerhin stimmt zuversichtlich, dass bundesweit - verglichen mit den Vorjahren - tendenziell ein Rückgang der Sommerarbeitslosigkeit von Lehrern zu verzeichnen ist.  

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1 Kommentar

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Ich frage mich ja, wieso die Länder, die keine Befristungen machen, mit diesem Vorteil mal viel offensiver Lehrer (ab)werben gehen. Dann hat sich das ziemlich bald erledigt (außer vielleicht in Fächerkombinationen, die ohnehin im Überfluss am Markt zu finden sind).

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