OLG München: § 122 Abs. 3 AktG ist KEIN Anfechtungshindernis!

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 09.08.2018

OLG München v. 16.5.2018 – 7 U 2752/17, BeckRS 2018, 14080 Rn. 33 sieht sich durch einen Ermächtigungsbeschluss nach § 122 Abs. 3 AktG nicht gehindert, den späteren Hauptversammlungsbeschluss einer Inhaltskontrolle zu unterziehen. Damit wendet sich der Senat in diesem Punkt gegen LG München I v. 14.7.2017 – 5HK O 14714/16, BeckRS 2017, 119368 Rn. 18 (s. dazu meinen Beitrag im Beck-Blog v. 4.8.2017). Richtig so!

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen