BGH: Bezugsrechtsausschluss und sachliche Rechtfertigung
von , veröffentlicht am 15.08.2018BGH v. 10.7.2018 – II ZR 120/16, BeckRS 2018, 17691 meint, ein sog. vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bedürfte zwar als solcher keiner sachlichen Rechtfertigung mehr. Denkbar sei aber, dass der Vorstand das Gleichbehandlungsgebot aus § 53a AktG verletze, wenn er die neuen Aktien gezielt bei einem bestimmten Altaktionär platziere. Anders nur, wenn diese Bevorzugung gegenüber den anderen Aktionären ihrerseits sachlich berechtigt sei und somit nicht den Charakter der Willkür trage. Die Darlegungs- und Beweislast für diese (zweite) sachliche Rechtfertigung trage allein die Gesellschaft.
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