Leiharbeit im Aufwind

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.09.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2373 Aufrufe

Interessante Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt fördert eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor: Demnach ist die Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um 43 Prozent gestiegen. Ende 2017 waren gut 1,03 Millionen Menschen in dieser Beschäftigungsform tätig. Zehn Jahre zuvor hatte die Zahl der Leiharbeitnehmer noch bei rund 720.000 gelegen. Die Zahl der Leiharbeitnehmer hat im vergangenen Jahr einen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie um fast 39.000 zugenommen. Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung lag laut der Antwort der Bundesregierung Ende 2017 bei 2,8 Prozent. Vier Jahre zuvor hatte er noch bei 2,4 Prozent gelegen. In der Metallbearbeitung oder in der Lager- und Postbranche ist er mit rund 15 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Die Zahlen sind in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen hätte man denken können, dass in Zeiten guter Konjunktur der Anteil dieser Beschäftigungsform tendenziell abnimmt, da Arbeitgeber eher geneigt sein sollten, Festanstellungen zu begründen. Zum anderen haben offenbar die zum 1. April vergangenen Jahres in Kraft getretenen Verschärfungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes der Branche nichts anhaben können. Hier war von vielen eine Zurückdrängung der Leiharbeit erwartet worden. Auch wenn Prognosen in diesem Bereich offenbar schwierig sind, sei doch noch eine gewagt: Wenn demnächst die von der Koalition geplanten Restriktionen im Befristungsrecht umgesetzt werden, scheint eine Ausweichbewegung in Richtung Leiharbeit nicht unwahrscheinlich zu sein. Das Ende der Fahnenstange ist also eventuell noch nicht erreicht.  

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen