Der Brexit und das Schicksal Europäischer Betriebsräte

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 11.10.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|3503 Aufrufe

Noch ist politisch ungeklärt, ob das Vereinigte Königreich mit oder ohne Austrittsvertrag aus der EU ausscheidet. Langsam aber drängt die Zeit, denn Ende März 2019 läuft die zweijährige Kündigungsfrist für den Austritt ab.

Die Europäische Kommission hat sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Konsequenzen der Austritt für die Europäischen Betriebsräte hat. In einem zweiseitigen Memorandum vom 28.3.2018 heißt es: Ab dem 30.3.2019 werden - wenn nicht noch ein abweichender Austrittsvertrag zustande kommt -, alle EU-Richtlinien im Vereinigten Königreich keine Gültigkeit mehr haben. Den Europäischen Betriebsräten drohe dann ein "Sturz von der Klippe". Alle EBR-Vereinbarungen nach britischem Recht hätten keinen Bestand mehr und britische Delegierte würden automatisch ihre Sitze verlieren. Die Kommission empfiehlt daher allen Europäischen Betriebsräten, rechtzeitig Vorkehrungen für den Tag nach dem Brexit zu treffen. In zunehmend mehr Unternehmen gibt es bereits "Brexit-Klauseln", die den Fortbestand des EBR nach dem 29.3.2019 sichern und dessen neue Zusammensetzung regeln.

Den Hinweis auf dieses Kommissionspapier verdanke ich www.ewc-academy.eu.

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Das Wehklagnüber einen Brexit kann ichnur begrenzt nachvollziehen. 1967 schickten mich meine Eltern als 15-jährige für vier Wochen nach England. Sprachkurs, wil it Ende Utersekunda für uc der schuische Ebgischunterricht endete. Einreise und Ausreise per Schiff -man musste den Paß zeigen. Das fand ich bewältigungsfähig. Das Leben gekang, in gkand hinterher zurück. Das Scwierigstewar Geld - ein Pfund,= 20 Shilling, jeder davon zu 12 pence, und es gab heipnis, also 480 auf ein Pfund. Bei Auktionen wurde noch in Guinees  ( 21 shilling) gerechnet. Augenscheinlich konnte man in Deutschland auch englische Waren kaufen. Es liegt ausschließlich an uns, ob wir in Zukunft auf englische Waren Zoll erheben oder Firlefanzpapiererei betreiben lassen wollen - oder einfach rein.  Allerdings - nicht ausschließlich an uns - sondern an der so unendlich und grenzenlos in ihrer Bürokratie und Zentralisierung "geliebten" EU. Es gab 1967 komische Autos in England. Da sie fast keine Kfz-Fabriken mehr haben, werden sie wohl gute deutsche Autos hereinlassen. England war und ist wohl auch heute ein Land, in dem der Begriff der Freiheit hochgehalten wird. Das ist nicht schlecht. 

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