Gesetz zur Brückenteilzeit verabschiedet
von , veröffentlicht am 22.10.2018Über ein Jahr nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag hat das Parlament das erste arbeitsrechtliche Gesetz der Legislaturperiode verabschiedet: Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit hat gegenüber dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/3452) unverändert - wie vom AuS-Ausschuss empfohlen (BT-Drucks 19/5097) - den Deutschen Bundestag passiert.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes hat Markus Stoffels hier im BeckBlog bereits vorgestellt, einen ausführlichen Beitrag aus der Feder von Frank Bayreuther findet sich in NZA 2018, S. 566 ff.
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