Es gibt keinen German Supreme Court

von Peter Winslow, veröffentlicht am 09.11.2018

Immer wieder wird »Bundesgerichtshof« mit »German Supreme Court«, »German Federal Supreme Court« oder Ähnlichem übersetzt – von Blogger-Webseiten wie Conflict of Laws und Above the law über Reuters bis hin zu internationalen Wirtschaftskanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer. Auch wenn diese Übersetzungen zu Pressezwecken (wie bei den obigen Links) ausreichen, ja verständlich sind, kommen sie leider auch im Rahmen juristischer Fachübersetzungen sehr häufig vor.

In diesem Fall sind sie als alternative Übersetzungen anzusehen, die alternativen Fakten gleichzustellen sind. In point of fact gibt es weder einen German Supreme Court noch einen German Federal Supreme Court noch ein German Supreme sonst was. … Bei einer juristischen Fachübersetzung darf man sich nicht aufgrund einer fehlerhaften Analogie zum Erdichten von Namen verleiten lassen.

Der Bundesgerichtshof hat nämlich einen englischen Namen. Ihn beim englischen Namen zu nennen, stellt also keine subjektive Frage dar, die nach abweichenden Lösungen verlangt. Ihn beim englischen Namen zu nennen, erfordert lediglich, dass man etwas Neugierde, einen Rechner und einen Internetzugang besitzt – und sich gerne durch die Tatsachen etwas verwirren lässt. Auf Englisch heißt der Bundesgerichtshof Federal Court of Justice. So nennt er sich.

So will es das Gericht.

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15 Kommentare

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Es gibt kein German Supreme Court

Ich denke der "Court" ist im Deutschen männlich (vgl. hier), weshalb es besser wohl "Es gibt keinen German Supreme Court" heißen sollte...

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Danke. BGH = "German High Court" liest man auch häufig zumindest bei uns in Washington. Aber die Analogie passt auch nicht ganz.

Wenn wir hier richtig und mit Respekt "Supreme Court" sagen, können die Amerikaner doch auch richtig und mit Respekt "Bundesgerichtshof" sagen. Oder fehlt ihnen dazu ein notwendiges Sprach-, Sprech- oder Hirnwerkzeug?

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Im Hinblick auf die Art der von Gast und Miss Marple geschriebenen Kommentare kann man nichts machen – höchstens darauf hinweisen, dass die nachstehende Geschichte aus Ray Monk's Biographie über Wittgenstein (Seite 424) entsprechend gilt:

»[Wittgenstein's] friendship with Norman Malcom was threatened by a similar issue [= jingoism]. Passing a newspaper vendor's sign which announced the German government's accusation that the British had attempted to assassinate [einen Bösewicht], Wittgenstein commented that he would not be surprised if it were true. Malcom demurred. Such an act was, he said, incompatible with the British national character‹, Wittgenstein reacted angrily to this ›primitive‹ remark: 

… what is the use of studying philosophy if all that it does for you is to enable you to talk with some plausibility about some abstruse questions of logic, etc. & if it does not improve your thinking about the important questions of everyday life, if it does not make you more conscientious than any … journalist in the use of the DANGEROUS phrases such people use for their own ends

Entsprechend gilt nämlich: What is the use of studying law if all that it does for you is to enable you to talk with some plausibility about some abstruse questions of law, etc. & if it does not improve your thinking about important questions of everyday life, if it does not make you more conscientious than the AfD in the use of the DANGEROUS phrases such people use for their own ends.

 

Was habe ich mit der AfD zu schaffen, wenn ich meine, man könnte in Amerika ebenso gut "Bundesgerichtshof" sagen, wie wir hier "Supreme Court" sagen und es zeigte mehr Respekt? Wenn man den gesetzlichen Originalbegriff verwenden würde, müsste man sich auch keine Gedanken über die Übersetzung machen. Und GEFÄHRLICH finde ich eine solche Überlegung auch nicht, es sei denn, es wäre überhaupt schon gefährlich, von Amerika Respekt für andere Völker und deren Institutionen zu erwarten.

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PS: In Art. 95 Abs. 1 GG (zur Sicherheit übersetzt für den Fall der Fälle: "Basic Law") heißt es: "Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht". Eigentlich ganz einfach...

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PPS: Ich bin ja kein Übersetzungsfachmen, denke aber, dass man Eigennamen eigentlich ohnehin nicht übersetzen sollte oder übersetzen darf, also z. B. aus einem "Herrn Max Metzger" einen "Mr. Max Butcher" und aus einem "Hans Vogel" einen "John Bird" machen darf. Ähnliches git für den gesetzlich so getauften "Bundesgerichtshof".

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Dafür, die in Art. 95 GG für die obersten Gerichtshöfe des Bundes vorgegebenen Eigennamen (unübersetzt) zu benutzen, spricht jedenfalls, dass der Terminus "Federal Court of Justice" an sich für alle diese Gerichtshöfe in gleicher Weise passen würde.

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Einem ganzen Volk das »Hirwerkzeug« abzuerkennen, entspricht dem Sinn mancher Aussagen der AfD im Hinblick auf vermeintlich allgemein gültige Aussagen zu bestimmten Völkergruppen. Das ist gefährlich, das kann man nicht schön reden. Es verhielte sich anders, wenn Sie gemeint hätten: mir persönlich fehle das Hirnwerkzeug. Das kann ich ab; ich hätte Ihnen auch in dem Fall wahrscheinlich zugestimmt. Das haben Sie jedoch nicht geschrieben.

Hinzu kommt: Sie haben einem ganzen Volk das Denkvermögen aberkannt und bevorzugt im nächsten Zuge, dass sich Übersetzer und Übersetzerinnen, die auch Amerikaner sind, keine Gedanken zu einer von Ihnen bestimmten Thematik machen sollen, solange sich diese Gedanken nicht mit Ihrem bevorzugten Ansatz übereinstimmen. Ihr Kommentar liest sich wie unfreiwillige Komik – als würde er einem Nestroy Theaterstück entspringen:

Holofernes. Das ist dein Verbrechen; ich allein denk', und wer sich Gedanken anmaßt, der begeht einen Einbruch in meinen Kopf. (Zu Achior.) Der Koch soll sich Bethulien anschaun, morgen zünd' ich's an und ich weiß nicht, ob's ihm Glut genug geben wird, ein´ Kartoffelschmarrn für mich zu schmoren. (Trinkt im Verlauf des Auftrittes zu wiederholten Malen.)

Achior. Sehr wohl, ich hab´ mir denkt, daß 's so was is.

Holofernes. Gescheiter Kerl! Da nimm dies Goldstück! (Gibt ihm Geld.) (Achior geht zum Ausgang in das Lager ab.)

 

ZWEIUNDZWANZIGSTE SZENE

Die Vorigen ohne Achior.

Idun (leise zu Chalkol und Zepho, mit Beziehung auf Achior). Der darf denken.

Ich habe den Amerikanern keine Werkzeuge aberkannt, sondern empfohlen, diese - diesbezüglich und überhaupt - sinnvollerweise zu benutzen und anderen Volkern den nötigen Respekt Ihrer Institutionen entgegen zu bringen. Hier hat die AfD (noch) 15% Anhänger, in Amerika sind es schon mehrheitlich Trumpisten. Seitdem die Amerikaner mehrheitlich aus Trumpisten bestehen, hat sich ihr Ansehen als Volk leider auch etwas verschlechtert, jedenfalls bei mir, und man ist nicht mehr so einfach geneigt, über alles hinweg zu sehen. Darf man das wg. "political correctness" nicht sagen?

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Mea culpa. Ich habe Sie lediglich falsch verstanden. … Im Protest gegen die political correctness schließen Sie vom – laut eigenen Angaben – nicht vorhandenen Fachwissen auf die Richtigkeit Ihrer Auffassung im Hinblick auf den bei Übersetzungen notwendigen Umgang mit Namen von Institutionen und leiten daraus nicht nur die Empfehlung zur Nutzung des Hirnwerkzeugs ab, das die Mehrheit des amerikanischen Volks seit 2016 nicht sinnvollerweise benutze, sondern auch die Notwendigkeit, dass dieses Volk dem deutschen Volk etwas mehr Respekt entgegen zu bringen habe. —Ihr Bestreiten mit Nichtwissen stellt eine Neuerung der Argumentation dar.

Nun, auch die Selbstvorstellung des BGH in englischer Sprache legt ja nicht plausibel fest, wie man ihn zu bezeichnen hätte. If term "justice" should be reserved for this court, then the federal courts for administration, fiscal, labour, social matters are Federal courts of Unjustice? - Da hier parteipolitische Erwägungen eingeflochten werden: Jene Partei hat ja Unrecht, geradezu fakenews, wenn sie konstatiert, dass in der staatsöffentlichen Verwendung das Deutsche defizitär ist. Daher ist es selbstredend auch nur alternative fact, dass die Präsidentin  des Deutschen (!!) "Federal Court of Justice" in englischer Sprache schreibt, wenn sie sich einer GutiGuti-Attacke gegen eine einzelne auswärtige Rechtsordnung ereifernd anschließt.  Ebenso, dass man auf EU-Seiten haufenweise Texte insbesondere zum Wetttbewerbsrecht überhaupt nur in Englisch findet. Ebenso, dass der EGMR nur in den Amtssprachen Französisch und Englisch publiziert. Ich vermute, diese Dinge würden erstmals in Deutschland kritisch beäugt, wenn Herr Orban es schaffen würde, amtliches EU-Wesen nur noch in Ungarisch zu publizieren zu lassen. 

Es wäre sicherlich wünschenswert, dass in der EU die deutsche Sprache entsprechend der Bedeutung Deutschlands in der EU angewandt wird. Der aktuelle Status ist allerdings eine bedauerliche Folge der Ignoranz, die Deutschlands Politik lange Zeit gegenüber europäischen Institutionen gezeigt hat - da waren die Franzosen viel klüger.

Aber es gibt ja nicht nur die EU. Und außerhalb -die USA sind viel weiter entfernt von uns als Russland- kann man Sachverhalte am ehesten auf Englisch verständlich machen. Insofern ist es zweckmäßig, auch für den BGH eine englische Bezeichnung parat zu haben.

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