Videoüberwachung öffentlicher Straßen zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten?

von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, veröffentlicht am 28.11.2018

Dennis-Kenji Kipker/Michael Walkusz

 

Infolge der jüngsten Urteile für Dieselfahrverbote hat das BMVI mit seinem Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (abrufbar unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-ge... (28.11.2018)), der im Kabinett beschlossen und bereits dem Bundesrat zugeleitet wurde, einen neuen Meilenstein zur Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen gegen Dieselfahrverbote gesetzt. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen Eingriffsgrundlagen zur großräumigen Video-Überwachung in den Diesel-Verbotszonen zur Verfolgung von ordnungswidrig handelnden Dieselfahrern geschaffen und umgesetzt werden.

Funktionsweise und Durchführung der Überwachung

Der Entwurf sieht vor, dass die Behörden zukünftig dazu ermächtigt werden sollen, in den Diesel-Verbotszonen eine flächendeckende Kamera-Überwachung einzurichten, um hiermit Diesel-Fahrverstöße aufzuspüren und entsprechende Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Die Weiterverarbeitung der Daten erfolgt automatisch: Ein Algorithmus, der die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge erkennt, soll anhand der Kennnummer das Fahrzeugmodell, die für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs, das entstandene Bild, sowie den Ort und die Zeit der Teilnahme am Straßenverkehr speichern, sodass die Daten für weitere behördliche Maßnahmen weiterverarbeitet werden können. Die Nutzung der hierdurch erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die Verfolgung und Sanktionierung der Ordnungswidrigkeit beschränkt. Nach Feststellung der Rechtswidrigkeit des Führens des Kraftfahrzeugs in der Dieselverbotszone sollen die Daten unverzüglich gelöscht werden.

Warum ein solches Vorgehen rechtswidrig ist

Eine Überwachung und Datenspeicherung in dieser Form ist für den genannten Zweck unverhältnismäßig, wenn nicht sogar verfassungswidrig. Nicht nur, dass bereits offenkundig die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung angezweifelt werden kann, wenn diese lediglich auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten angelegt ist. Hinzu tritt, dass die städtischen Ballungszentren eine zunehmende Ausdehnung erfahren - auch unter anderem in Anbetracht des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das die Fahrverbote auf Autobahnen erweitert. Dies würde, legitimiert durch das Ordnungswidrigkeitenrecht, eine noch weiter als ohnehin schon zunehmende Videoüberwachung des öffentlichen Raums zur Folge haben, und das nicht nur zur Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung, die noch ein geeignetes legitimes öffentliches Interesse abbilden können, sondern vielmehr immer stärker im Sinne einer „Gesinnungsüberwachung“. Diese Entwicklung kann nicht hingenommen werden. Nicht auszuschließen ist ferner, dass wie für nahezu alle Fälle der Videoüberwachung auch Unbeteiligte erfasst werden, wie Motorradfahrer, Radfahrer oder Passanten. Die damit verbundene Totalerfassung des öffentlichen Raumes beschränkt nicht nur die informationelle Selbstbestimmung in unzulässiger Weise, sondern auch die allgemeine Handlungsfreiheit, indem ein freies, unbeobachtetes Agieren im öffentlichen Raum immer weiter eingeengt wird. Nicht zuletzt stellt sich die übliche Frage, wie mit den einmal erhobenen Daten weiter verfahren wird. Im Entwurf ist zwar vorgesehen, dass die erhobenen Daten ausschließlich zur Erkennung und Verfolgung von ordnungswidrig handelnden Diesel-Fahrern genutzt werden, allerdings dürfte gemeinhin hinreichend bekannt sein, dass wenn einmal Datenbestände gespeichert sind, auch die Begehrlichkeiten geweckt werden, diese zukünftig zu weiteren und gesetzlich neu bestimmten Zwecken einzusetzen – der nächste Schritt zur Erstellung von Bewegungsprofilen, basierend auf innerstädtischen Videoaufzeichnungen, ist da nicht mehr weit. Nicht zuletzt muss zusätzlich noch Folgendes festgestellt werden: Wenn schon zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten keine flächendeckende Videoüberwachung eingeführt wird, so kann diese erst recht nicht die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigen.

Fazit

Mit seinem neuen Entwurf zur Durchführung und Überwachung von Dieselfahrverboten überschreitet das BMVI deutlich die Grenzen der Recht- und Verhältnismäßigkeit. Eine umfassende räumliche Überwachung öffentlicher Straßen und Verkehrswege greift schwerwiegend in die Privatsphäre der Bürger ein, indem jeder zum potenziellen Überwachungsziel werden kann. Zudem wird man kaum die Ahndung einer bloßen Ordnungswidrigkeit als hinreichendes legitimes Interesse heranziehen können, um öffentliche Verkehrswege in den Städten umfassend videotechnisch zu überwachen. Und über die Umsetzungskosten wurde bisher auch noch kein Wort verloren.

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23 Kommentare

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Wenn die Überwachung richtig gemacht wird, werden nur die Daten der Autos gespeichert, die gegen das Verbot verstoßen. Die Daten von Unbeteiligten können direkt nach dem Abgleich mit einer Offline-gehaltenen Liste gelöscht werden. Das dürfte im Regelfall innerhalb von Millisekunden gehen.

Sicher ist diese Videoüberwachung ein Eingriff. Es dient jedoch nicht, wie hier behauptet wird, überwiegend zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit, sondern zum Gesundheitsschutz. Denn eine Dieselverbotszone ohne effektive Kontrolle wirkt nicht und schützt daher nicht wie erforderlich. Den selben Schutz könnte man auch durch einen enormen Personaleinsatz oder dem verpflichteten Einbau von GPS-Fahrzeugtrackern erreichen. Das erste dürfte unpraktikabel sein, da dies nicht nur sehr teuer, sondern auch den Verkehrsfluss massiv aufhalten würde. Das zweite dürfte ein stärkerer Eingriff sein.
Wer dennoch meint, dass hier die Abwägung trotzdem gegen den Gesundheitsschutz spricht, sollte mir erklären, warum der Schutz der finanziellen Interessen des Mautkonsortium ein ähnliches System jedoch rechtfertigt. Gesundheitsschutz muss über dem Schutz von finanziellen Interessen stehen.
Ich halte es für abwegig im Zweck der Videoüberwachung nur die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und nicht den Gesundheitsschutz zu sehen. Ob hier im Endeffekt das "gefühlte Grundrecht" auf nur stichprobenhafte Verfolgung von Verkehrsdelikten die eigentliche Motivation für diese Bewertung war?

Lieber Herr Erbguth,

haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar! In der Tat sehe ich es auch so, dass hier in jedem Falle ein Grundrechtseingriff vorliegt. Ich würde jedoch - auch wenn man den Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund ansieht - die Anforderungen an die Rechtfertigung höher setzen, als dies z.B. der Fall für eine Videoüberwachung ist, die der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung dient - und die unter Gesichtspunkten der Rechtfertigung ja selbst hier umstritten ist. Den in meinen Augen durch die Umweltzonen doch recht abstrakt gefassten Gesundheitsschutz (oder vielleicht auch den Umweltschutz?) als in jedem Falle überwiegendes Interesse anzusehen, wenn es um eine Jedermann-Betroffenheit geht, der man sich immer schwieriger entziehen kann, halte ich auch im Sinne der gegenwärtigen rechtspolitischen Entwicklung für gefährlich, da immer mehr Gründe dafür angeführt werden, um den öffentlichen Verkehrsraum möglichst umfassend aus welchem Interesse auch immer zu überwachen. Ich denke da nur an das Bild der "Überwachungs-Gesamtrechnung".

Beste Grüße,

Dennis Kipker

Lieber Herr Kipker,
wenn die Gesundheitsgefahren es nicht nur rechtfertigen, sondern zwingend vorschreiben, dass es diese Dieselverbote gibt, kann der Datenschutz einer effektiven Durchsetzung nicht entgegen stehen. Werden die Dieselverbote nicht effektiv durchgesetzt, wird das dazu führen, dass der Umfang der Einschränkungen wegen mangelnder Wirkung ausgeweitet werden muss. Die Folge wären nicht nur größere Einschränkungen für die sich legal verhaltenden Dieselfahrer*innen, sondern auch ein Vertrauensverlust in den Rechtstaat. Gibt es denn weniger invasive Mittel, um diese Verbote effektiv durchzusetzen? Wäre es z.B. eine Alternative, die Bußgelder deutlich höher zu wählen (z.B. 500 €) und dann nur stichprobenhaft zu kontrollieren?
Richtig gemacht, werden von sich regelkonform verhaltenen Autofahrer*innen keine Daten gespeichert. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich die Behörden regelwidrig verhalten und dennoch alle Daten speichern sowie für andere Zwecke verwenden. Das könnte durch entsprechende Zertifizierung und Kontrolle der Systeme verhindert werden. Insbesondere könnte durch entsprechende rechtliche Ausgestaltung eine effektive Strafbarkeit des illegalen Zugriffs z.B. durch unsere Geheimdienste gewährleistet werden. Trotz aller Geheimdienstskandale, hat es hier meistens an der Strafverfolgung gemangelt. Denn nicht die zweckkonforme Verarbeitung ist das Problem, sondern der straffreie Missbrauch durch andere Behörden. Da sollte man effektiv ansetzen und gerade aus Datenschutzgründen eine effektive Kontrolle der Dienste einfordern. Wir sollten nicht den Gesundheitsschutz torpedieren, nur weil wir nicht sicher sein können, ob das unsere Dienste nicht für andere Zwecke missbrauchen, weil wir diese Dienste weder ausreichend kontrollieren noch deren Fehlverhalten sanktionieren.

Mich würde interessieren, wie Sie zur Videoüberwachung für die Kontrolle der Mautzahlungen stehen. Hier wird für schnöde private finanzielle Interessen überwacht und das auch in größerem Umfang als bei den Dieselverboten.

Lieber Herr Erbguth,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag zu dieser spannenden Diskussion! Trotz der Rechtfertigung der Dieselverbote durch Gesundheitsgefahren sollte man in meinen Augen eine klare Trennlinie zwischen der Anordnung eines Fahrverbots selber und dessen Kontrolle ziehen. So sind die Umweltzonen ja nicht völlig neu geschaffen worden, sondern existieren bereits eine geraume Zeit, ohne dass invasive Kontrollmaßnahmen durchgeführt wurden - und bisher wurde hier ja auch nicht in der breiten Öffentlichkeit über mögliche Effektivitätsfragen diskutiert. Ferner dienen z.B. Tempolimits ja auch dem öffentlichen Interesse, und auch hier finden nur stichprobenhafte Überprüfungen statt, die nicht zu einer Dauerüberwachung ausgedehnt werden - unabhängig davon, ob zunächst eine rein maschinelle Auswertung erfolgt und die Daten wieder rückstandslos gelöscht werden. In meinen Augen sollte hier die potenzielle Möglichkeit des Beobachtetseins im Mittelpunkt stehen. Der Staat müsste und sollte alternative Formen der Kontrolle auf Einhaltung der Dieselverbote wählen - Ihren Vorschlag zur Erhöhung der Bußgelder und ggf. auch Ausweitung der Stichprobenkontrollen finde ich deutlich weniger invasiv als eine weitere Möglichkeit zur umfassenden Überwachung von Bürgern. Was den Aspekt der Kontrolle und Datensicherheit von Systemen angeht, so bin ich skeptisch. Nicht nur, dass man in der Vergangenheit verschiedenen Behörden im Bereich öffentlicher Sicherheit das technische Know-How wohl absprechen musste, auch kommt hinzu, dass eine effektive Kontrolle erschwert wird. Ich denke hier gerade an die Berichte unseres damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Oder an die Diskussion um das Thema Body-Cams und "verschwundenes" polizeiliches Videomaterial. Was die Kontrolle von Mautzahlungen anbelangt, sehe ich das ganz ähnlich wie Sie - nichtsdestotrotz rechtfertigt sich damit für mich nicht die umfassende Videoüberwachung zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote.

Beste Grüße

Dennis Kipker

Lieber Herr Kipker,

vielen Dank für Ihre Antwort. An Unfallschwerpunkten haben wir auch aktuell schon dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen. Sicher wird da erst einmal anonym gemessen und dann erst fotografiert, wenn eine Übertretung festgestellt wurde.
Ob wir wirklich die Verhältnismäßigkeit von Bußgeldern dem Datenschutz opfern sollten, bin ich mir nicht sicher. Dazu kommt, dass es recht willkürlich ist, wen es dann trifft: Jemand der einmal ein Dieselverbot übersieht, zahlt da im Zweifel 500 €, während andere praktisch nie zahlen. Bei der Frage, was da weniger invasiv ist, dürfen wir nicht nur den Datenschutz betrachten.
Die Dieselverbotszonen stimmen nicht mit den Umweltzonen überein. Aber es sicher richtig, dass sich die Diskussion dann nicht auf die Dieselverbotszonen beschränken lassen würde.
Die Probleme mit der Datensicherheit sowie der Überwachungsaffinität der Behörden, sehe ich genauso. Allerdings müssen wir dieses Problem sowieso lösen. Gerade ein solches System kann tatsächlich so gebaut werden, dass Daten von regelkonformen Autofahrer*innen weder gespeichert noch nach außen übertragen werden. Wenn wir den Behörden nicht trauen können, sind alle anderen Kameras an Bahnhöfen, an öffentlichen Plätzen, die Mautüberwachung und selbst die gewöhnlichen Blitzer ebenfalls ein Risikofaktor. Da müssen wir wo anders ansetzen. Allerdings hat die Politik hier in letzter Zeit eher die Transparenz verringert als vergrößert. Auch was das Thema e-Evidence angeht, brauchen wir andere Verfahren, die verhindern, dass Material nur selektiv aufbewahrt wird.
Gerade weil die Öffentlichkeit die immer weiter zunehmende Überwachung fast klaglos hinnimmt, habe ich bei diesem Thema den Eindruck, dass es gar hier gar nicht so um die Überwachung geht, sondern dass die Regelübertretung durch Autofahrer*innen als Recht empfunden wird, welches mit allen möglichen Argumenten verteidigt wird.
Mich würde, wie gesagt, Ihre Meinung zur Videoüberwachung zur Mautkontrolle interessieren. Mir sind da Datenschutz-Fundamentalisten deutlich sympathischer als Leute mit doppelten Standards.

Lieber Herr Erbguth,

genau, und da finde ich liegt auch der Unterschied: dass kein laufender Abgleich stattfindet. Sicherlich wird man in diesem Zusammenhang auch über die gerichtlichen Entscheidungen zur automatisierten Kennzeichenerfassung diskutieren können, in meine Augen ist es aber nicht nur eine Frage nach den juristischen Gesichtspunkten, die sich hier stellt, sondern auch nach der gefühlten Wahrnehmung. Mit der Frage der "Gleichbehandlung" in Sachen Sanktionen bzw. Bußgeldern könnte man ja letztlich auch argumentieren, dass eine Vollüberwachung aller Bürger stets die bessere Wahl ist, da dann alle gleichermaßen unter staatlicher Kontrolle stehen. Die mittlerweile auch hierzulande diskutierten Sozialpunkte in China sind da ein gutes Beispiel, wo auch an jeder Straßenecke eine Kamera steht und alle Vorgänge mittels KI erfasst und analysiert werden. Wir sind davon sicher noch sehr weit entfernt, aber die Richtung wird rechtspolitisch klar vorgegeben. Bevor die Behörden mit noch weitergehenden Überwachungsinstrumenten ausgestattet werden, muss zunächst sichergestellt sein, dass auch die entsprechenden Rahmenbedingungen im Sinne von Transparenz, Nichtabstreitbarkeit, Integrität und Kontrolle gewahrt sind. Zur Mautkontrolle habe ich eine ähnliche Meinung wie Sie, aber würde dies nicht als Datenschutz-Fundamentalismus, sondern vor allem auch als ethisch-verantwortungsvollen Umgang mit neuen technologischen Möglichkeiten betrachten.

Beste Grüße

Dennis Kipker

Vielen Dank für den interessanten Hinweis. Insbesondere weil in den zitierten Ländern die gleiche DSGVO wie bei uns gilt. Das bestärkt mich in meiner Vermutung, dass die Problematisierung meistens nicht gerade primär durch Datenschutzbedenken motiviert ist. Davon nehme ich Datenschutz-Fundamentalisten aus. Die Bezeichnung möchte ich nicht negativ verstanden wissen. Darunter verstehe ich Menschen, die sicher aus guten Gründen mehr Datenschutz fordern, als die DSGVO verlangt. Manchmal zähle ich mich selbst darunter.
 

Ich halte es für bemerkenswert, dass die Videoüberwachung ausgerechnet zur Durchsetzung eines m.E. nach offensichtlich grundrechtswidrigen Dieselfahrverbots eingesetzt werden soll, während bei dem Einsatz zur Prävention und Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Raum von allen möglichen Seiten ständig schwerste Bedenken angemeldet werden.

Das passt freilich zum allgemeinen Verhalten bei uns in Deutschland. Da wird beim überaus aggressiven Versuch, die -gottlob besonders gesicherte- Wohnungstür eines Nachbarn einzutreten, das öffentliche Interesse an der Strafverrfolgung verneint, aber bei einer läppischen Geschwindigkeitsübertretung ohne jedwede Gefährdung ein hohes Bußgeld verbunden mit Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft durchgesetzt.

Seien wir mal ehrlich: Umweltschutz hat seine Berechtigung, Datenschutz auch. Aber die Deutschen treiben alles auf eine ideologisierte Spitze. Noch nie war die Luft so sauber wie jetzt - und ausgerechnet jetzt, wo die Diesel (von Oldtimern und bestimmten LKW abgesehen) keine Stinker mehr sind, werden sie verteufelt. Die Koalition aus Trump, Grünen und Deutscher Umwelthilfe hat sich die Vernichtung unserer Lebensgrundlagen (zu denen die Automobilindustrie)  auf die Fahne geschrieben.

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Immerhin findet das Bundesverwaltungsgericht die Fahrverbote nicht nur grundrechtskonform sondern zwingend. Das lässt mir die Einschätzung "offensichtlich grundrechtswidrig" doch ein wenig abwegig erscheinen. Sicherlich kann man auch anderer Meinung als ein oberstes deutsche Bundesgericht sein - "offensichtlich" ist das aber nicht.
Die Luftreinhaltungsstandards für Diesel sind strenger geworden. Allerdings hat die Autoindustrie Fahrzeuge produziert, die diese Standards nur auf dem Prüfstand einhalten. Die relativ neuen Diesel verpesten mehr als relativ alte Diesel wie z.B. die Euro IV tatsächlich erfüllen. Zusammen mit dem weiter steigendem Kraftfahrzeugbestand führt das nicht gerade zu besserer Luft.
ich sehe aber in der Tat eine falsche Selektion des Fahrverbotes. Zu gunsten der deutschen Autoindustrie werden pauschal alte Autos benachteiligt. Angesichts der Abgaswerte ist das nicht richtig. Es sollten auch neue Fahrzeuge, die deutlich mehr ausstoßen als erlaubt stillgelegt oder zumindest ausgesperrt werden. Die deutsche - genauso wie die französische - Autoindustrie hat das erfolgreich verhindert. So wird in Frankreich ein alter Toyota Prius Hybrid ausgesperrt, obwohl er selbst aktuelle Abgaswerte einhält.

Ebenso möchte ich Ihnen widersprechen, dass die Autoindustrie unsere Lebensgrundlage wäre. Unsere Lebensgrundlage sind sauberes Wasser, saubere Luft und unverseuchter Boden auf dem etwas wächst.
Ich gebe Ihnen gerne recht, dass wir beim Datenschutz häufig mit zweierlei Maß messen. Wir sorgen uns darum, dass die Versicherungen an FitBit-Daten kommen könnten. Gleichzeitig sehen wir keinerlei Problem darin, dass die Versicherung alle Neukunden zwingen können vorab alle Arztbefunde der letzten 10 Jahre offen zu legen. Wir finden die Gesichtserkennung am Bahnhof in Ordnung, aber die Dashcam, die sich immer wieder überschreibt als Datenschutzverstoß. Genauso inkonsequent ist die aktuelle Aufregung um die Kontrolle der Dieselverbotszonen, wenn gleichzeitig die Mautkontrolle per Video nicht kritisiert wird. Es scheint fast so, als ob bestehende Datenverarbeitung generell akzeptiert wird aber neue Datenverarbeitungen des Teufels sind.
Was die Bußgelder angeht, so hat Deutschland im internationalen Vergleich lächerliche Bußgelder. Fahren Sie mal in der Schweiz zu schnell und Sie werden sich nach den symbolischen Bußgeldern in Deutschland sehnen. Für ein Delikt, in dem Sie in Deutschland allenfalls mit einem kurzen Fahrverbot während des Urlaubs rechnen müssen, wandern Sie in der Schweiz in den Knast oder zahlen zumindest ein Monatsgehalt als Strafe. So kann ab 21 km/h zu schnell eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Mit 70 km/h in einer 30er Zone, kann Sie bis zu 4 Jahre Gefängnis erwarten. Aber in Deutschland scheint nicht nur die Autoindustrie, sondern auch der automobile Rechtsbruch unter besonderem Schutz zu stehen.
 

erbguth schrieb:

Immerhin findet das Bundesverwaltungsgericht die Fahrverbote nicht nur grundrechtskonform sondern zwingend.

Auf der Grundlage von Meßwerten an extra dafür aufgestellten Meßstellen.

Lesen Sie doch mal hier, was in der ganzen BRD inzwischen allgemein üblich geworden ist:

https://www.merkur.de/wirtschaft/schadstoffwerte-in-muenchen-sind-messta...

Das widerspricht aber der einschlägigen Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

erbguth schrieb:

So wird in Frankreich ein alter Toyota Prius Hybrid ausgesperrt, obwohl er selbst aktuelle Abgaswerte einhält.

Eine nationalen Egoismus schließen Sie dabei wohl völlig aus?!

Diese EU-Richtlinie ist als PDF für DE hier herunterzuladen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008L0050

Im Anhang III ab der Seite 18 des PDF von 44 Seiten sind dann Angaben für die Meßstellen auch für Stickoxide enthalten.

Auch daß die Auswahl der Standorte genau zu dokumentieren ist unter dem Buchstaben D.

Auf der Seite 2 wird unter der Ziffer (5) außerdem ein "einheitlicher Ansatz" für die ganze EU gefordert und auf der Seite 1 sind die "effizientesten Maßnahmen" unter der Ziffer (2) "anzuwenden".

Ein Text einer Richtlinie erscheint mir stellenweise wieder wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln.

Damit ist dem Streit unter den Mitgliedsstaaten der EU und auch innerhalb der Mitgliedsstaaten ebenso doch wieder einmal Tür und Tor weit geöffnet, im Bundesstag ja auch wieder bei dem Thema erneut zu hören.

 

Der Schlußsatz auf der Seite 1 unter der Ziffer (3) ist ja auch schönstes Juristendeutsch:

"Im Interesse der Klarheit, der Vereinfachung und der effizienten Verwaltung ......."

Und im Bundestag geht es dann damit so ähnlich weiter, alles wird wunschgemäß immer klarer und einfacher und effizienter durch solche Bemühungen dazu .......

Erbguth, wir leben in verschiedenen Welten. Sie sind so von der grünen Ideologie zerfressen, dass jede Diskussion zwecklos ist.

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Wir erfahren ja aus gewissen Zusammenhängen, dass "die USA" sehr emsig sein können, vor allem  wenn Stickoxide von Fahrzeugen einer gewissen deutschen Marke produziert werden. Es ist mir wissenschaftsmethodisch ziemlich egal, ob momentan wikipedia als zitierfähig gilt. Auf dortigen Hinweis komme ich jedenfalls auf folgendes:ambient air as nitrogen dioxide. (c) The level of the national secondary ambient air quality standard for nitrogen dioxide is 0.053 parts per million (100 micrograms per cubic meter), annual arithmetic mean concentration. ( § 50.11 S. 9 jenes US-Gepflogenheiten entsprechend konzisen und knappgefassten Papiers von 655 + Vorspannseiten, insges. 664 Seiten. ) Ob es eine neuere Fassung gibt, das weiß ich nicht.

40 Parts 50 to 51

Revised as of July 1, 2010 Protection of Environment Containing a codification of documents of general applicability and future effect As of July 1, 2010 With Ancillaries Published by Office of the Federal Register National Archives and Records Administration  Also: 100 statt der EU-lichen 40 bzw. der merkelianischen -na ja was, rechtsstaatlich? - "Nichtaufgriffsschwelle" 50.  Es scheint, als obes wie bei Bismarck und Mecklenburg sei: geht man dahin, so fndet der Weltuntergang erst 100 Jahre später statt. Oder bei 100 anstatt EU-lich bei 40.  Allerdings - bei der Begeisterung für die "EU" herrscht ja "Freiheit der westlichen Werteordnung". Jeder kann seine Industrie so schnell und durchschlagend ruinieren,wie er gern möchte. Ergänzend kann man auch eine fremde atackieren - was den USA gegenüber VW meisterhaft gelingt -, und inner-EU-lich noch Länder wie Frankreich und Italien, geschweige denn das kfz-produktstarke NL zu Lasten Deutschlands. Zur Abrundung werde etwaige Finanzierungsdefizite bei der Vernichtungsrgie gegen die Kfz-Industrie dann auch von Japan ausgeglichen. Und gewisse "Dachorganisationen" solcher, "die nicht arbeiten", in Deutschland suhlen sich darin. Hat jemand eigentloc schin errechnet, wieviel Schadstoffausstoß  bei der Produktion der Journaille-Produkte entsteht, die sich in sigenannten "Skandalen" tummeln?      

Herrn Erbguth möchte ich zu Passagen seiner Ausführungen zustimen: Diesen nämlich: "Werden die Dieselverbote nicht effektiv durchgesetzt, wird das dazu führen, dass der Umfang der Einschränkungen wegen mangelnder Wirkung ausgeweitet werden muss. Die Folge wären nicht nur größere Einschränkungen für die sich legal verhaltenden Dieselfahrer*innen, sondern auch ein Vertrauensverlust in den Rechtstaat. Gibt es denn weniger invasive Mittel, um diese Verbote effektiv durchzusetzen? Wäre es z.B. eine Alternative, die Bußgelder deutlich höher zu wählen (z.B. 500 €) und dann nur stichprobenhaft zu kontrollieren?" Zitat Ende. Im Kern vor allem Vertrauensverlust für den Rechtsstaat. Juristenwrd manchmal kompliziertesDenen nachgesagt. Manches ist auch recht einfach und Nichtjuristen verständlich. 

a) Der Staat kann gesetzlich Gebote bzw. Verbote aufstellen.  

b) Diese sind zu beachten.

c) Erfahrung lehrt, dass manche "Rechtsgenossen" das nicht freiwillig tun. So in den 1980er Jahre die Erkenntnis des BVerfG, dass nicht jeders eine Zinsenkünfte beim Finanzamt angab.

d) Dann muss der Staat Druck ausüben. Soweit Kriminalstrafen in Rede stehen, lernten wir im Studium zwei Elemente: Was schreckt ab?

aa) Verfolgungs- und Aufklärungsintensität

bb) Schwere der in Aussicht gestellten Sanktion.

e) Minima non curat praetor. Diesem faktischen Zwang entspricht aber nicht, durch politische oder regierliche Instanz eine Norm dadurch auszuhebeln, dass einfach nicht kontrolliert wird.

f) Freilich - der "Rechtstaat" heutigen Zuschnitts versifft vielerorts. OLG Koblenz hat das als bereichsweiten völligen Ausfall des "Rechtsstaats" bezeichnet."Tempo 80" ür LKW - nach realwahrnehmbaren Umständen ein Märchen der nichtkontrollierten Theorie. 

g) "Nur Druck hilft"  . Ja, in der Tat. Da  freiwilllensbegabte Menschen.  Daher auch Hartz  IV- Sanktionen. Das gilt bei allen in Rede stehenden Maßnahmen . Folglich auch in der Schule. 

h) Gerichte haben geltendes Recht anzuwenden. Seit allen Maasens und Barleys dieser Welt wissen wir, dass Recht auch geändert werden kann. Politiker sollte mit dem Finger genau dahin weisen - auf sich. Als Gesetzgeber. Murks gehört beseitigt.Wer Murks stehen lässt, bekommt murksgemäße Gerichtsentscheidungen.

i) "Schnellstmöglich"? Anordnung umsetzen? Nun ja - ein Begriff, an dem sich jeder aufgeilen kann noch und nöcher. Ich habe aber Verständnis dafür, dass acht Jahre ab 2010 nicht als "schnellstmöglich" angesehen werden.

j) Der erhabenen Weisheit des EU-Begeisterungstums entsprechend wissen wir alle, dass sog. EU-"Recht" nicht so schnell geändert werden kann. Für D und Bundesrecht gilt, Beweis: 17. Okt. 2008: ab erster BT-Vorlage ( 14.10.) : 3 Tage, ab Vorlage endgültiger Text ( Rechtsausschuss, früher Morgen des 17.10.): weniger als 24 Stunden, bis zum INKRAFTTRETEN (18.10.2008 0.01 h). . Wenn man denn also WIRKLICH WILL.............

Manches muss man nur WOLLEN. 

Ein weiteres Beispiel: Vor einigen Tagen fuhr ich die A 40 nach Westen. Um kaum nach 6 Uhr. Im algemeinen free Fahrt. Von Westen her in Richtung Brücke Rhein riesiger Stau. Wohl , wie alltäglich, wegen LKW-Gewichtskontrollstelle. Ähnliches Problem bei Leverkusen Rheinbrücke. Grund? Kontrölleken und Bußgeldlein gegen Fahrer? Was soll und bringt das. Vorschlag: beim ersten Verstoß Einziehung des LKW und der Ladung. Dann trifft es die "Richtigen", die Entscheidungsträger. Ich nehme an, dass angesichts heutiger Info-Techniken sich das binnen 24 Stunden den meisten bis zum Ural herumgesprochen hat , allen aber  nach 3 Tagen  bekannt ist. Dann ist nach 3 Tagen Schluss mit Gewichtsüberbelastung. Wetten? Man muss nac Scwere differenzieren: Ohnehin hat EIN LKW - selbt wenn im zugelassene Gewichtsrahmen - eine Schädigungsauswirkung auf Straßen und Brücken wie 50.000 Pkw. 

Gesichtskontrolle und Permanentvideoüberwachung haben sich wohl in GB sehr bewährt. Zur Kriminalitätsbekämpfung. Will man Kriminlität bekämpfen? Ja oder nein ? Wenn ja - denn also. Ob Paula Pimpel sich das Näschen putzt  - diese horrible Handlung des "Höchstintimen" wird bei KOntrolle niemanden interessieren. Das wird auch niemand kontrollieren. Zur Deliktsbekämpfung empfiehlt sich: a) alles filmen  b) Filmaufnahmen unbegrenzt lange speichern  c) gezielte Betrachtung und "Auswertung" nur nach richterlicher Erlaubnis, Vier-Augen-Prinzip.

Der hier angebrachte Vergleich mit den Umweltzonen macht deutlich, wie einfach eine problemlos datenschutzkonforme Regelung möglich wäre. Wenn die kontrollierenden Polizisten einem Fahrzeug auf den ersten Blick ansehen, dass es für den entsprechenden Bereich nicht zugelassen ist, könnten die Kontrollen auch ohne Dauerüberwachung leichter durchgeführt werden. Jedesmal erst Abgleich mit den Fahrzeugpapieren sorgt nur für ewig lange Kontrollen und viel Stress. (Zugegeben: Vor Schulen die Elterntaxis mit lang andauernden Kontrollen zu bespassen, hätte was für sich, aber das ist ein anderes Thema.)

Ein einmal entwickeltes automatisches System, was nach Kennzeichenabgleich alles wegwirft, was nicht relevant ist, wäre zwar datenschutzrechtlich in Ordnung. Funktioniert ein solches System zuverlässig, kann es auch anderweitig genutzt werden, wo mittels Abgleich des Fahrzeugtyps eine ansonsten nicht einfach Verkehrskontrolle deutlich effektiver möglich wird (z.B. Kontrolle der Einhaltung der Maximalspurbreiten in Autobahnen; die schon genannten Gewichtskontrollen; Einhaltung von Umweltzonen etc.)

Gesundheitsschutz ist dabei in der Tat ein Ziel, was eine kurzzeitige Speicherung von Daten und ihrer automatischen Löschung nach automatischer Prüfung ohne Möglichkeit der Einsichtnahme in die "verworfenen" Datensätze erlauben muss.
 

Das Problem ist aber, dass ich keinerlei Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste hätte. Sobald es auf diesem Wege eine technische Möglichkeit gibt, Bewegungsprofile zu speichern etc., die rechtlich durchgesetzt wurde, werden die üblichen Verdächtigen aus dem Busch hüpfen und nach eigenen entsprechenden Rechten für den Datenzugriff für alles andere verlangen.

Also bleibt eigentlich nur, blaue Plaketten zu kleben und dann zu gucken, über wen die Polizei so stolpert bei ihren Kontrollen.

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware scheint scich weiter zu  verbreiten und weiter auf dem Vormarsch zu sein, und die Datensätze sollen demnächst wohl auch ins Ausland, insbesondere in die USA, weitergegeben werden, wie sich wohl aus dem Artikel von Matthias Monroy zum seitens der EU-Kommission geplanten Biometrie-Abkommen auf der Seite von netzpolitik.org vom 22.06.2022 von 11.56 h ergibt.

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Laut der Online-Ausgabe der Zeitung "Merkur" vom 18.10.2023 (16.13h) plant die Kreisverwaltungsreferentin der bayrischen Landeshauptstadt München (Frau Hanna Sammüller-Gradl, von der Partei Bündnis90-Grüne) dort gegenwärtig eine Video-Kamera-Überwachung der Straßen des mittleren Ringes sowie des Gebietes innerhalb des mittleren Ringes, wobei auch die Nummernschilder der Autos gescannt werden sollen, um den Verkehr zu überwachen und um Fahrer von Diesel-PKW zu ermitteln und zu bestrafen. Die Landeshauptstadt München soll nach den Wünschen der Kreisverwaltung das jedoch anscheinend wohl nicht vollständig selber umsetzen, sondern dieses Projekt anscheinend wohl (ganz oder zumindest teilweise) an ein privates "Start-Up-Unternehmen" (über dessen Namen und über dessen juristische Vertreter und übder dessen wirtschaftlich berechtigte Gesellschafter in dem Zeitungs-Artikel vom 18.10.2023 selbst nichts steht) delegieren. Offenbar handelt es sich in München nicht mehr nur um abstarakte Gedankenspielereien, sondern bereits um konkrete Vorhaben. München soll diesbezüglich anscheinend wohl zu einem Modellprojekt werden, das dann, wenn es sich aus Sicht der dortigen Kreisverwaltung bewährt, dann später auf das ganze Land ausgedehnt werden soll.

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