Kammergericht: "Reh oder Wildschwein? Ist uns doch egal!"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.12.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1799 Aufrufe

Nur kurz wieder einmal ein Lesetipp aus dem Beck-Fachdienst. Es geht um die Darlegungs- und Beweislast bei einem behaupteten Wildunfall.  Der Versicherungsnehmer behautet einen Wildunfall mit einem Reh - tatsächlich wurden Wildschweinhaare gefunden. Muss die Teilkasko zahlen? - HIER geht es zu der Entscheidungsbesprechung von KG, Beschluss vom 05.06.2018 - 6 U 166/16 (LG Berlin), BeckRS 2018, 28895

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