Zuschrift von Blogleser Dr. Frank Bokelmann:

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.01.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht11|4889 Aufrufe

Ich muss es zugeben. Die Radfahrer kommen hier im Blog etwas kurz. Da freue ich mich umso mehr, wenn Blogleser Dr. Frank Bokelmann, der sich in den letzten Jahren immer einmal wieder mit Themenvorschlägen an mich gewandt hat, mich auf ein etwas abseitiges, aber trotzdem wichtiges Thema hinweist. Es geht dabei natürich um Radfahrer und die Frage, wie diese zu überholen sind. Herr Dr. Bokelmann hat mir folgendes geschrieben - und darin auch ein Rechtsgutachten verlinkt. Schauen Sie mal (rein):

 

Hallo Herr Krumm,

die Veröffentlichung dürfte einigen Ärger verursachen, weil etwas eigentlich Selbstverständliches mit allerdings großen Folgen ausgesprochen wurde : Radfahrer müssen auch auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen mit mindestens 1,50 Meter seitlichem Abstand überholt werden.

https://udv.de/de/file/11147/download?token=PXsQ1eAp

Eigentlich klar, weil die Physik des Radfahrens sich durch einen Streifen auf der Fahrbahn sind nicht ändert. Trotzdem könnte dieses Rechtsgutachten umstritten sein wie sonst nur Urteil in spektakulären Indizienprozessen, weil die Folgen in Großstädten immens sind. Entsprechend ging es in der Presse und Leserkommentaren in Hamburg und Berlin heute schon hoch her. Und da kommt sicher noch mehr, weil es die Verkehrspolitiker offenbar kalt erwischt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Bokelmann

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11 Kommentare

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Eigentlich ist das selbstverständlich. Aber manchmal ist es nötig, auch das Selbstverständliche wieder einmal festzuhalten und ins Gedächtnis zu rufen. Was den Radfahrern im Strassenverkehr an Zumutungen widerfährt, sowohl in der Gestaltung Verkehrsraums als auch durch Mißachtung seitens anderer Verkehrsteilnehmer, ist oft menschenunwürdig. Der Radfahrer ist das Ende der Nahrungskette, der unter Haifischen und Hechten täglich ums nackte Überleben zu kämpfen hat.

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Ja, ja, "die" Radler. In der Schwägerschaft ist eine ältere Frau verkrüppelt für ihr restliches Leben, weil sie vor die Haustür trat - und von einem Brutal-Radler angefahren wurde. Auf dem Bürgersteig. 

Radfahrer sind weder immer die Guten noch immer die Bösen. Kritisch sind -wie in allem anderen auch- immer die Fanatiker.

Der Gesetzgeber ist aber in manchem wohl auch gefragt. So gibt es meinem Kenntnisstand nach noch keine bußgeldbewehrte Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege.

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Das Thema ist zentral für das Verkehrswesen. Ich rege folgende Betrchtung an.Da man "Vorverständnis und Methodenwahl"  kombinieren soll, auch persönliche Betroffenheit dem poltiischen Diskurs zur Ehrlichkeit verhilft - früher vor Beinbeeinträchtigung bin ich gern hobbymäßig (lngsam) Rad gefahren. Würde es gern wieder. - Jeder Radler ist ein Kfz-Stau-Mitverursacher weniger. das spricht für Radfahrer.

Gecschichtlich hat es sich mE  so entwickelt:

1950er/1960er Jahre, etwa Ruhrgebiet: städtisch Arbeiter zur und von der Schicht, Schüler zur Schule; Hobby. Set den 1930er Jahren auch Fernradler. Technik: ohne Gangschaltung, 1960erJahre begnnend Gangschaltungen/Beschleunigung. Alles recht langsam, ca 15 - max ca 25 km/h. Einige Sportradler. Viele Rdstreifen weg und ersetzt durch Parkstrefen in Städten.

ab 1980er Jahren: Sport-Schnellradler, weniger "langsame" Arbeitsradler", Schüler, Hobby.

seit ca 1990er Jahren und Stand heute:

a) langsame Privat- und Hobbyradler

b) schnelle Hobbyradler, auf Straßen, au0erorts, innerorts

c) Berufsradler/ Paketausfahren pp: verhaten sich regelmäßig regelgemäß

d) Schnell- und Brutalradler: regelavers, brutal über Gehwege, falsche Richtung, mutwillig Verkehrsstörend. Selbst auf separateRadwegen schwere efahrn wegen Überholen, Gruppenfahren, Begegnung.Bis zu Todesgefahr.

e) Ergänzt um elektrische Bewgungshilfen , pedelec usw.

Überlegungsansätze: 

1.) Radahren hat  icht nur ideell Bestandsschutz. AsMinderung von Kfz-Verkehr ist es auch wünschenswert selbst vom Pkw-Standpunkt.

2.) Radverkehr separat nach aller Möglchkeit. Innerstädtisch Ende mit der terroristischen Ideologie, Radwege, zum Nachteil von Kfz-Verkehsrachsen herzurichten. Statt dessen:

a) separate, auch Fernradwege ( zB Ruhrgebiet, Fernradweg, vor allem steigungsarm auf stillgelegten Bahn-Güterstrecken )

b) innerstädtisch: Radwegverbindungen herrichten durch Wohngebiete und Nebenstraßen, netzartig verknüpft, auch ausgeschildert.

3.) "Brutalstmögliche" Bekämpfung der "Brutal- und Kampfradler".

 

Es gibt rücksichtslose Verkehrsteilnehmer. Vermutlich sind diese mit allen Verkehrsmitteln und auch zu Fuß rücksichtslos. Rücksichtslose und gefährdende Verkehrsteilnehmer müssen zu Recht Bußgelder und andere Strafen fürchten, so wie das in einem Rechtsstaat üblich ist. Eine "brutalstmögliche Bekämpfung" allerdings klingt für mich nach Lynchjustiz oder Schlimmerem.

Radfahrern ist ein - wie bei allen Verkehrsteilnehmern rücksichtsvolles und StVO-konformes - Überholen erlaubt - siehe §5 StVO. Schnelles Fahren in den Grenzen der StVO ist Radfahrern erlaubt und eben nicht grundsätzlich regelwidrig. Auch Gruppenfahrten sind zulässig und vorgesehen: §27 (1) Verbände:  Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

In einem Juraforum erwarte ich eigentlich nicht, dass auch alle Radfahrer, die konform zur StVO schnell fahren, überholen oder in Gruppen fahren, pauschal als "Brutal- und Kampfradler" diffamiert werden und mit "brutalstmöglicher Bekämpfung" bedroht werden. Verstöße gegen die StVO sind schon schlimm genug, es braucht wirklich keine Verstöße gegen Grundgesetz und Menschenrechte.

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Also mit solchen Erwägungen helen Sie der Verschwägerten, die vor der Haustür auf dem Gehweg zum Krüppel gefahren wurde (RückgraTVERLETZUNG9) AUCH NICHT Sehr. - Schlcht schnell ist als solhce rlaubt. Nur - dann üssen verlehsplraner sich was einfallen lassen, wenn sie städtisch Radwege mt knappen Kurven und ca 1,5 m Breite anlegen, auf denen auch Kinder und Jugendliche radeln sollen. 

Schlcht schnell ist als solhce rlaubt... verlehsplraner

Sie sollten mal brutalstmöglich auf verständliche Schreibung achten, also darauf wie, womit, in welchem Zustand und mit welchen Tasten Sie auf Ihrer Tastatur herumhacken.

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Wo er Recht hat ............... Schlicht schnell ist als solches erlaubt. Nur - dann müssen Verkehrsplaner

Dr. Egon Peus schrieb:
<p>Ja, ja, &quot;die&quot; Radler. In der Schwägerschaft ist eine ältere Frau verkrüppelt für ihr restliches Leben, weil sie vor die Haustür trat - und von einem Brutal-Radler angefahren wurde. Auf dem Bürgersteig.&nbsp;</p>

Ob es sich um einen Brutalradfahrer oder eine vor der Fahrbahn scheuende Person handelt, wird man in diesem Einzelfall in diesem Kreis nicht feststellen können. Im Allgemeinen findet man auf Gehwegen aber eher die scheuen Rehe. Und da wäre es schon eine große Hilfe, wenn z.B. Schutzstreifen und die Restfahrbahnen nicht so schmal ausfallen, daß den Radfahrern nicht bei jedem Überholvorgang die Endlichkeit des eigenen Lebens vor Augen geführt wird.

Mehr als die Hälfte der Unfälle von Radfahrern wird durch fehlerhafte Radverkehrsinfrastruktur mitverursacht, die falsches Verhalten fördert oder die versprochene Sicherheit nicht herstellt (darum geht es in diesem Beitrag). Dazu kommen u.a. natürlich noch Dummheit und Bequemlichkeit von Autofahrern, die keinen Schulterblick riskieren und von Radfahrern, die die Straßenseite nicht wechseln, wenn sie 500 Meter weiter wieder links abbiegen müssen (das stelle man sich bei Autofahrern mal vor) - um ein paar gängige Beispiele zu nennen.

Radfahrer, die ihr Risiko richtig einschätzen, haben übrigens vor Fußgängern fast soviel Respekt wie vor Autofahrern. Bei vielen Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern sind letztere nämlich oft zweite Sieger - beim Sturz und später bei Gericht.

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Ich werde die angeheiratete entfernte Cousine gelgentlich befragen, ob sie bei ihrer Verkrüppelung es als wohltuend empfindet, dass der Verbrecher eventuell ein "scheues Reh" gewesen sein könnte oder von gewissen Zeitgeistlern so gehätschelt wird.

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