Zehn Jahre als "Experte" im Beck-Blog - ein kleiner Rückblick

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.03.2019
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Am 18. März 2009, also vor genau zehn Jahren, habe ich auf dieser Plattform zum ersten Mal einen Beitrag veröffentlicht.

Seither sind knapp 400 weitere Blog-Beiträge hinzugekommen. Und schätzungsweise weitere 1000 bis 2000 Kommentare habe ich als Antworten auf Kommentare der Leserinnen und Leser formuliert. Einige Beiträge habe ich in diesem Rückblick noch mal verlinkt.

Häufige Themen waren aktuelle Entwicklungen der Strafgesetzgebung, laufende Prozesse oder aktuelle Entscheidungen, Kriminalstatistiken, Medienberichterstattung und die Ergebnisse kriminologischer Untersuchungen.

Manche Beitragsthemen haben ein Eigenleben entwickelt, z.B. weil sich intensive Diskussionen mit mehreren hundert oder gar tausend Kommentaren der Leser daraus ergaben; aber zum Teil auch, weil die Entwicklung in Politik oder Rechtsprechung (viele) weitere Beiträge veranlasste, was beim ersten Beitrag noch gar nicht absehbar war.

Themen, die im Rückblick immer noch eine relativ große Bedeutung haben, sind die von mir begleiteten und kommentierten Entwicklungen im Fall Mollath (mehr als 20 Beiträge von 2012 bis 2015) und im Fall der tödlichen Massenturbulenz bei der Loveparade 2010 in Duisburg (ca. 25 Beiträge von 2010 bis heute).

Die Beiträge haben ein sehr unterschiedliches Echo gefunden. Die Klickzahlen haben mich positiv überrascht, denn es ergaben sich mindestens 4stellige, oft 5stellige, manchmal sogar 6stellige Aufrufzahlen. Manche meiner Beiträge wurden kritisch bis ablehnend kommentiert, manche aber auch überwiegend zustimmend. Dass in der Kommentarspalte gestritten wird, war nicht anders zu erwarten, denn es sollten hier im Blog  ja durchaus auch fachspezifisch kontroverse Themen aufgespießt werden.

Vor allem durch die schnelle Reaktionsmöglichkeit und die große Reichweite dieses Blogs ist es mir mehrfach möglich gewesen, relativ früh eine Diskussion anzustoßen, die dann später in Fachzeitschriften (vertiefter) weiter geführt werden konnte. Obwohl, wie im Strafrecht nicht anders zu erwarten, auch viele unerfreuliche Themen dabei waren, hat es mir deshalb auch Freude bereitet, hier im Blog so unmittelbar und frei (und ohne Fußnotenzwang) rechtlich und rechtspolitisch kommentieren zu können. Ich danke dem Verlag C.H.Beck für diese völlig hindernisfreie Publikationsmöglichkeit.

Vor allem aber danke ich den Lesern, egal, ob sie einfach nur mitgelesen oder ob sie sich auf eine sachliche Diskussion eingelassen haben.

 

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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5 Kommentare

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Ganz ohne kontroverse Themenvorschläge: Danke für Ihre Beiträge hier. Immer lesenswert, immer lehrreich. Für mich als Zivil-/Öffrechtlicher eine gute Möglichkeit, die Erinnerung an das Strafrecht wach zu halten, das man in der Praxis auch als Nicht-Strafrechtler nie ganz vergessen sollte.

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Neben den erfreulichen auch kontrovers geführten Diskussionen in der Sache, ist es ein weniger erfreulicher Aspekt dieses Blogs, dass die Verlagsmoderation oder - seltener -  ich selbst, Kommentare "unpublished" stellen (müssen), die nicht den Regeln dieses Forums entsprechen. Es wird meist umgehend "Zensur" gerufen, der Verlag oder ich werden angegriffen, dass solche Kommentare nicht öffentlich bleiben. Meine Antwort darauf habe ich in den letzten zehn Jahren in der einen oder anderen Formulierung schon mehrfach gepostet, und ich fürchte, ich muss es auch jetzt wiederholen:

Sehr geehrte Kommentator-inn-en,

der Beck-Blog bietet ein fachjuristisches Diskussionsforum. Er ist einerseits weitaus offener als viele andere Foren, indem hier (sogar anonyme) Posts zunächst einmal zugelassen werden. Die Diskussionsregeln selbst sind aber hier bewusst etwas enger als in vielen anderen Foren und Blogs, um die seriöse Diskussionskultur zu erhalten. Pauschale Beleidigungen ganzer Berufsgruppen, abwertende Urteile (oft garniert mit unpassenden Vergleichen aus der Nazi-Zeit), off-Topic-Themen, Links zu nicht vom Verlag zu kontrollierenden Seiten, Beleidigungen anderer Kommentatoren, der Moderatoren etc. werden "unpublished" gestellt. Es ist das gute Recht jedes Medienbetreibers (sei es eine Zeitung, Zeitschrift oder ein Blog), die Diskussion zu moderieren. Das Internet ist groß und Sie werden bestimmt Foren finden, in denen Sie solche Dinge in der Ihnen gewünschten Weise posten können; Sie können auch einen eigenen Blog aufmachen.

Der Verlag und ich werden v.a. deshalb kritisiert, weil einige Posts erst einmal lesbar sind, dann aber später auf "unpublished" gestellt werden. Nicht kritisiert werden aber offenbar Blogs und Foren, bei denen Kommentare bestimmter Personen schon vor der Publikation moderiert werden oder wo man nicht anonym posten kann oder Poster ganz gesperrt sind. Wenig bis gar kein Verständnis habe ich für Beschwerden von Kommentatoren, die selbst Blogs oder Internetseiten betreiben, in denen gar keine Kommentare zugelassen werden. Auch wenn - wie überall wo Menschen arbeiten - mal eine Regel zu eng ausgelegt worden sein mag, kann ich nicht erkennen, dass der Verlag bei seiner Moderation bestimmte Meinungen unterdrücken würde; in den allemeisten Fällen ist es eine Frage des Stils.

Ich bitte weiterhin um Ihr Verständnis

Henning Ernst Müller

Ich bin Leser und gelegentlich auch Schreiber in diesem Blog, und das auch schon seit einigen Jahren. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei Ihnen sehr bedanken. Das betrifft auch Ihre Moderationspraxis. Ich kenne keinen Experten in diesem Blog, der die Diskussionen zu seinen Beiträgen so sorgfältig pflegt und oft begleitet, wie Sie es tun, auch wenn es manchmal wohl etwas nervig sein dürfte.

Was ich auch sehr gut und wichtig bei Ihnen finde, ist, dass Sie die Diskussionen irgendwann mal auch schließen.

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Vielen Dank für die hilfreichen Einblicke, Anregungen und auch das meist offene Ohr für kritische Anmerkungen. Zur Moderationspraxis: Es gäbe ja die Möglichkeit, Löschungen sichtbar zu machen. Das spurlose Verschwinden von Kommentaren war manchmal doch irritierend und manches Fragwürdige blieb/bleibt unbehelligt. Im Übrigen war das Prozedere aber für mich ein gutes Training und ein guter Gradmesser.

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Ich finde es interessant, dass Sie die Unmittelbarkeit und Freiheit und den fehlenden Fußnotenzwang im Blog so hervorheben. Denn ich glaube, wir Juristen machen es uns da oft durch ein Sammelsurium an Fußnoten und Zusatzanmerkungen (die manchmal genauso lang sind wie der Fließtext selbst!) unnötig schwer. Mittlerweile ist das usus (und ich selbst verfahre daher auch so). Manchmal frage ich mich aber schon, ob hier weniger nicht mehr wäre. Gerade wenn man weiß, dass viele Fußnoten in wissenschaftlichen Beiträgen gar nicht vom Autor, sondern dessen wissenschaftlichen Mitarbeitern und HiWis verfasst sind, kommen mir oft Zweifel an der Sinnhaftigkeit von dutzenden Anmerkungen und Literaturverweisen. In philosophischen Texten sind Fußnoten deutlich seltener, dort dann vielleicht zu selten, da man sich öfter mal eine Anregung zum vertieften Weiterlesen wünschen würde. Aber wäre nicht ein differenzierter Mittelweg sinnvoll: Ein ausführlicher Fußnoten und Verweisungsapparat in Kommentaren und Handbüchern, die gerade als Nachschlagewerk dienen sollen, aber ein Verzicht auf HiWi-generierte „Alibi-Fußnoten“ und die Konzentration auf die wirklich wichtigen Anmerkungen und einige ausgewählte vertiefende Lesehinweise in sonstigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen?!

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