EU Company Law Package: Richtlinie zur Digitalisierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 19.07.2019

Die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht wurde am 11. Juli 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Richtlinie ist Teil des von der EU-Kommission im April 2018 vorgelegten „Company Law Package“. Neu ist insbesondere die Einführung einer Online-Gründung von Kapitalgesellschaften sowie die Online-Registrierung von Zweigniederlassungen. In Deutschland muss die Möglichkeit der Online-Gründung nur für die Bargründung von GmbHs zwingend umgesetzt werden.

Die Richtlinie wird am 31. Juli 2019 in Kraft treten und sieht eine generelle Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2021 vor. Die Umsetzungsfrist kann auf Antrag im Fall von besonderen Umsetzungsschwierigkeiten um bis zu ein Jahr verlängert werden. Abweichend von der generellen Umsetzungsfrist müssen u. a. die Vorschriften zum Informationsaustausch zu disqualifizierten Geschäftsführern (Art. 13i) erst bis zum 1. August 2023 umgesetzt werden.

Der zweite Teil des Company Law Packages, d. h. die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, wird voraussichtlich erst im Herbst im Amtsblatt veröffentlicht.

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