Kabinett beschießt Paketboten-Schutz-Gesetz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.10.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht4|3244 Aufrufe

Kabinett beschießt Paketboten-Schutz-Gesetz

 

Das Bundeskabinett hat am 18.9.2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Ziel ist, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.

Das BMAS schreibt auf seinen Internetseiten: „Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel. Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen. Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor, indem wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg bringen.“

Das Ministerium beruft sich auf eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019. Diese habe ergeben, dass jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis in der Branche tendenziell kritisch war. Hintergrund der Entwicklung sei das seit Jahren anhaltende Wachstum des Onlinehandels, mit dem auch die Paketbranche an Bedeutung gewonnen habe. Mittlerweile seien die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei komme es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten. Ziel des Paketboten-Schutz-Gesetzes sei es zugleich auch, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen.

Um Hauptunternehmer zu entlasten, ohne die Pflichten der Nachunternehmer zu vernachlässigen, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften dem Nachunternehmer, der die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergibt, die solch eine Bescheinigung vorweisen kann, ist von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit, wenn diese Firma die Beiträge wider Erwarten doch nicht abführt.

Den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfs finden Sie auf den Seiten des BMAS.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Die hier offenbar werdende Problematik hat bereits vor Jahrzehnten Rellermeyer in seiner Dissertation (AHW Bd. 50, Ausichtsratsausschüsse) vorgebracht und wurde sodann kurz angerissen  in einer Fußnote in Peus, ZGR 1987, 545 ff. 

Die Problematik ist seit langem bekannt und es wurden bereits einige vom der vom Götterbotendienst im Rahmen des Vertriebskonzeptes tätige "Satellitendepotbetreiber" verurteilt, denn sie sind es, die in der Kette der Auftraggeber und ggf. Arbeitgeber der Scheinselbständigen sind.

0

Kommentar hinzufügen