Unzulässig ohne Gründe gefasster Beschluss nach § 72 OWiG: Beginn der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.11.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2017 Aufrufe

Tja - das AG hätte nicht unter Verzicht auf Beschlussgründe im Verfahren nach § 72 OWiG entscheiden dürfen. Hat es aber getan. Ab wann läuft da denn nach Beschlusszustellung die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist?

 

Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine Begründung des Beschlusses verzichtet, wird die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen einen gleichwohl ohne Begründung ergangenen Beschluss bereits mit dessen Zustellung in Gang gesetzt . 

 

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.10.2019 - Ss Bs 59/2019 (62/19 OWi), BeckRS 2019, 25067 (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02)

 

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