Neues zum Standard auch in den "Wärmebrückenfällen" und Schimmel? Zu LG München I, Beschluss vom 4.7.2019, 36 S 1362/18 WEG

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 10.11.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtMiet- und WEG-Recht|4332 Aufrufe

Nach den Entscheidungen des BGH am 5.12.2018 zur Frage von Schimmelpilz und Schimmelpilzgefahren in den Wohnungen, die Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre errichtet worden sind, ist zu diesen Problemfällen in der Rechtsprechung kaum etwas Neues veröffentlicht worden.

Um so interessanter ist ein Beschluss des LG München I (IMR 2019, 414), der zwar zum Wohnungseigentumsrecht ergangen ist, aber auch für die Frage, ob ein Gebäude nach dem zur Zeit der Errichtung geltenden Standard gebaut worden ist, eine Rolle spielen dürfte. Der BGH hatte zuletzt am 5.12.2018 entschieden, ein Mangel der Mietsache läge nicht vor, da der Wohnstandard eben von 1969 bzw. 1971 eingehalten worden sei (die damals geltende DIN-Norm).

Das Landgericht verweist nun darauf, dass die damals geltende DIN 4108 schon in Fachkreisen nicht ausreichend war, da es bei Einhaltung der Vorgaben - die zudem unbestimmt waren - in den Wohnungen in den Eckbereichen zu Schimmelschäden kam. In technischer Hinsicht sind diese Ausführungen jedenfalls dann zutreffend, wenn zudem die Holzfenster in den Folgejahren gegen dichtere Kunststofffenster ausgetauscht worden sind. Nimmt man das LG München I ernst, so wäre die DIN 4108 zur damaligen Zeit unter Umständen nicht der wirkliche Standard zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. DIN-Normen sind nun einmal nicht das Maß aller Dinge, wie auch hier schon an anderer Stelle festgestellt worden ist. 

Das stereotype Abstellen auf die Geltung der jeweils gültige DIN 4108 (Wärmeschutz) jedenfalls greift, worauf insofern das LG München I hinweist, oft zu kurz. Für die "Wärmebrückenfälle" in Wohnraummietsachen heißt dies, dass u.U. ein Gutachten auch dazu eingeholt werden muss, was denn zur Zeit der Errichtung des Gebäudes tatsächlich der fachgerechte Standard vielleicht auch abseits der DIN 4108 war.

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