USA: Investitions- und Transaktionsgenehmigungen – CFIUS: neue Meldepflichten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.01.2020

Der Erwerb von Unternehmensanteilen von Ausländern (direkt oder indirekt) oder mit ausländischer Regierungsbeteiligung ist in vielen Fällen in den USA genehmigungspflichtig.

Gestern hat das einflussreiche Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) die endgültigen Regeln (final rules) zur Umsetzung der Änderungen der Zuständigkeit und des Überprüfungsprozesses veröffentlicht, wie sie im Foreign Investment Risk Review Modernization Act of 2018 (FIRRMA) vorgesehen sind.  Die Regelungen treten am 13.02.20 in Kraft.

Hintergrund: Nach den neuen Regeln wird das CFIUS, das als behördenübergreifendes Gremium mit der Überprüfung bestimmter ausländischer Investitionen in den Vereinigten Staaten auf nationale Sicherheitsbelange beauftragt ist, eine Vielzahl neuer Transaktionen und Anteilserwerbe prüfen können. Vgl. zu CFIUS allgemein Spies MMR 2006, Heft 11, XII, MMR 02/2009, S. XX und MMR-Aktuell 2016, 382499.

Neu: Neben anderen Änderungen erlauben die neuen Regeln CFIUS, Investitionen in US-Unternehmen zu prüfen, die bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit kritischen Technologien, kritischen Infrastrukturen und sensiblen persönlichen Daten von US-Bürgern ausüben.   Die Regeln dehnen überdies die Zuständigkeit des CFIUS auch auf bestimmte Transaktionen aus, die Immobilien innerhalb eines Luft- oder Seehafens oder als Teil eines solchen sowie Immobilien in unmittelbarer Nähe sensibler Einrichtungen der US-Regierung betreffen.

Festzustellen ist schon jetzt:  Die Einreichung von CFIUS-Genehmigungsanträgen bleibt in vielen Fällen ein freiwilliger Prozess. Parteien einer Unternehmenstransaktion, die glauben, dass die Transaktion die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen könnte, entscheiden sich oft für das Genehmigungsverfahren, um einen "sicheren Hafen" (safe harbor) für eine spätere Überprüfung und damit verbundene Maßnahmen zu erhalten.

Allerdings schreiben die neuen Regeln eine Antragseinreichung für bestimmte Transaktionen zwingend vor. Praktisch wichtig sind die obligatorischen Anforderungen für bestimmte abgedeckte Transaktionen mit kritischen Technologien, die derzeit dem CFIUS-Pilotprogramm unterliegen. Ob CFIUS die Transaktion dann überprüft, liegt weitgehend im Ermessen der Behörde. Hierfür hat sich der aus der Fischerei stammende Begriff „Catch and Release“ eingebürgert.

Die veröffentlichten Regeln scheinen sich ziemlich eng an die vom CFIUS im September 2019 veröffentlichten Regelvorschläge anzulehnen (vgl. dazu meinen Blog-Eintrag hier).

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2 Kommentare

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Interessant aus Sicht des Datenschutzes: CFIUS kann nach den neuen Regeln Transaktionen im Zusammenhang mit US-Unternehmen prüfen, die „sensible“ personenbezogene Daten von US-Bürgern unterhalten oder sammeln.

"Sensible persönliche Daten" (sensitive personal data) sind so weit definiert, dass sie viele Kategorien von Daten umfassen, die von einem US-Unternehmen verarbeitet oder gesammelt werden, insbesondere:

(i) Daten “sensibler Bevölkerungsgruppen“, einschließlich US-Militärangehörige und Mitarbeiter von US-Bundesbehörden, die mit der nationalen Sicherheit zu tun haben,

(ii) Datensammlungen oder Datenbanken mit mindestens eine Million Personen zu irgendeinem Zeitpunkt während der letzten 12 Monate; oder

(iii)  Unternehmen, die als Geschäftsziel haben, solche Daten über mehr als eine Million Personen zu erhalten oder zu sammeln,

Zu den Kategorien sensibler Daten gehören auch bestimmte Finanz-, Geolokalisierungs-, genetische und Gesundheitsdaten sowie bestimmte E-Mail- oder Chat-Kommunikationen.

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