Das ABC der digitalen Lehre

von Martin Fries, veröffentlicht am 01.04.2020
Rechtsgebiete: Weitere ThemenCoronaLegal Tech3|10447 Aufrufe

Online-Vorlesungen, Video-Seminar, E-Klausuren? Das klang vor wenigen Wochen noch reichlich abgefahren und unseriös. Die Covid-19-Pandemie hat das in Windeseile gründlich geändert. Für das heute beginnende Sommersemester 2020 sind Online-Lehrveranstaltungen ein absolutes Muss. Was sollte man dazu wissen? Hier ist mein Alphabet der digitalen Lehre:

  • A wie Arbeitsgemeinschaft: Nach meiner Erfahrung sind private Arbeitsgemeinschaften das am meisten unterschätzte Element des juristischen Lernens. In Zeiten von Corona kann man sich nun nicht mehr physisch treffen. Glücklicherweise gibt es inzwischen gut funktionierende Videokonferenz-Software en masse, z.B. Teamviewer, Microsoft Teams und Skype. Damit kann man auch aus dem Home-Office heraus hervorragend gemeinsam arbeiten.
  • B wie Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften: Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften treibt nicht nur das Thema Legal Tech energisch voran, sondern hat auch eine hilfreiche Liste mit frei verfügbaren juristischen Online-Lehrveranstaltungen zusammengestellt.
  • C wie Corona-Kurve: Die Corona-Statistik der Johns Hopkins University in Baltimore ist aktuell eine der meistgeklickten Webseiten weltweit. Der stete Blick auf die Zahlen macht uns natürlich Sorge, bringt aber das Studium nicht voran. Also lieber frisch ans Werk...
  • D wie Dominik Herzog: Dominik hat mich vor drei Jahren überzeugt, dass digitale Lehre etwas sehr Nützliches ist. Herzlichen Dank!
  • E wie Examen: Die Staatsexamensprüfungen sind Ländersache. Das Bild ist daher bisher uneinheitlich: Einige Justizprüfungsämter haben die kommenden Examenstermine bereits abgesagt oder verschoben, andere warten noch ab. Ein E-Examen gibt es bisher nur im zweiten Examen in Sachsen-Anhalt, selbst hier kommt es allerdings zu einer Terminverschiebung, weil die Klausuren zwar auf einem Computer, aber an einem zentralen Ort geschrieben werden.
  • F wie Folien: Die meisten Dozenten von Online-Lehrveranstaltungen stellen ihre Materialien frei zur Verfügung. Es versteht sich von selbst, dass das bloße Abspeichern auf der heimischen Festplatte nur begrenzte Lernerfolge verspricht.
  • G wie Gott der digitalen Lehre: Der heißt Stephan Lorenz. Das kann – wie wir Juristen ja so gerne sagen – nicht ernsthaft bestritten werden.
  • H wie Hörsaal: Ein häufig genannter Nachteil digitaler Lehrangebote ist die fehlende Hörsaalatmosphäre. Denn erst im studentischen Zwiegespräch mit der Professorin vermöge sich der wahre Erkenntnisgewinn einzustellen. Da ist was dran, aber meiner Meinung nach weniger als man denkt.
  • I wie Ingeborg Puppe: Die Bonner Strafrechtlerin Ingeborg Puppe ist vermutlich der erste YouTube-Star, den die Rechtswissenschaft hervorgebracht hat.
  • J wie Jura-Podcast, weil E wie Eigenwerbung schon belegt war: Mein Jura-Podcast auf YouTube mit Online-Vorlesungen aus dem Zivil- und Zivilprozessrecht existiert immerhin auch schon seit drei Jahren. Seit wenigen Wochen gibt es dazu auch ein Portal mit allen meinen Online-Lehrveranstaltungen und den zugehörigen Materialien.
  • K wie Klausur: Die meisten Fakultäten werden frühestens Ende April 2020 entscheiden, inwieweit sie im Sommersemester studienbegleitende Klausuren anbieten. Studierende sollten damit rechnen, dass diese Klausuren in den Spätsommer verschoben oder sogar abgesagt werden. Tendenziell ist die Wahrscheinlichkeit einer Absage größer, je größer die Zahl der Klausurteilnehmer ist. Das an amerikanischen Universitäten praktizierte Modell, dass Studierende die Klausur als Take-Home Exam schreiben und anschließend einen Honor Code unterzeichnen, ist in Deutschland allenfalls für freiwillige oder vorbereitende Klausuren denkbar.
  • L wie Livestream: Die Live-Sendung einer Lehrveranstaltung anstelle eines vorab aufgenommenen Audios oder Videos eignet sich insbesondere für interaktionsaffine Kleingruppenveranstaltungen. Livestreams sind technisch nicht schwer aufzusetzen, bei großen Gruppen hat es sich aber als schwierig herausgestellt, parallel eingehende Rückfragen der Studierenden angemessen zu berücksichtigen.
  • M wie Motivation: Wie motiviert man sich zu effektivem Lernen im Homeoffice? Hörenswerte Tipps geben Barbara Dauner-Lieb und Nora Markard.
  • N wie Normalität: Spannend wird natürlich die Frage, wie viel von der digitalen Lehre Corona überlebt. Sind Online-Vorlesungen ein Notnagel für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen oder sollten sie sich mittel- und langfristig als zusätzliche Lehroption etablieren?
  • O wie Oktober: Liebe Studierende, wo wollt Ihr persönlich am 1. Oktober 2020 stehen? Siehe M wie Motivation: Macht Euch einen Plan, setzt Euch Ziele und gebt das Semester nicht vom Start weg verloren. Der Sommer 2020 wird unkonventionell und sicher herausfordernd, aber Ihr könnt für Euch etwas daraus machen!
  • P wie Podcast: Neben den Lehrpodcasts gibt es inzwischen auch im juristischen Bereich die klassischen Unterhaltungspodcasts auf Spotify und Apple Podcasts. Um nur einige zu nennen: Liberté, Egalité, BGB, Irgendwas mit Recht, Wer will was von wem woraus und – in eigener Sache – #fussnote.
  • Q wie Qualität der Lehre: Welches digitale Lehrangebot ist das beste? Meine These: Es kommt darauf an. Manche möchten das Gesicht ihrer Professorin sehen, andere schwören auf Grafiken, wieder anderen genügt ein digitales Lehrbuch. Das ist das Schöne an den digitalen Formaten: Jeder kann sich das heraussuchen, was für sie oder ihn am besten taugt.
  • R wie Rechtsprechung: Manchmal geht es in Studium und Examen nicht nur um systematisches Verständnis, sondern doch auch um Kenntnis der jüngeren Rechtsprechung. Ein interessantes Angebot dazu kommt aus der Passauer Fakultät. Alle zwei Wochen gibt es aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden auf YouTube.
  • S wie Sechs Minuten Jura: Nur unwesentlich länger sind die kleinen Jura-Clips des Bayreuther Professors Knut Werner Lange. In 6 Minuten Jura erläutert er Teilthemen aus dem Zivilrecht und Gesellschaftsrecht. Wem 90 Minuten Vorlesung also zu lang sind...
  • T wie Textfolie: Wie viel Text gehört auf eine PowerPoint-Folie? Da hat mich Jörg Risse überzeugt: Weniger ist mehr. Ich blende sogar regelmäßig das Folienbild ganz aus, um die Konzentration auf das gesprochene Wort zu lenken. Wenn man nicht aufpasst, führt das übrigens bei Vorträgen dazu, dass die Organisatoren sogleich sorgenvoll die Haustechnik rufen. Aber ganz im Ernst: Einen Versuch ist es wert, auch in der Vorlesung!
  • U wie USA: Noch ein Vorteil der digitalen Lehre: Man kann auf einmal von daheim aus im Ausland studieren. Insbesondere die US-amerikanischen Universitäten sind uns bei Online-Veranstaltungen einiges voraus. Einige Vorlesungen der amerikanischen Top-Unis sind über YouTube weltberühmt geworden, man denke nur an Justice with Michael Sandel. Rechtsphilosophie für alle...
  • V wie Videokonferenz: Für private Arbeitsgemeinschaften habe ich ja schon bei Buchstabe A geworben. Im Sommer 2020 geht das nicht ohne Video Conferencing Tools. Jetzt wäre eine gute Zeit, den Download der Software zu starten und sich mit den Kommilitonen konkret zu verabreden!
  • W wie Wunder: Ein Wunder, dass es mit der Digitalisierung auf einmal so schnell geht. Aber kein Grund zum Ausruhen, denn so ganz echte Wunder werden die Universitäten in den Wochen vor dem Start der Vorlesungszeit nicht vollbringen können. Es werden häufig vorläufige Lösungen sein, die man in mancherlei Hinsicht noch verbessern kann. Umso wichtiger ist studentisches Feedback. Was läuft schon gut und was könnte man noch besser machen?
  • X wie x-beliebiger Ort und x-beliebige Zeit: Digitale Lehre ist immer und überall verfügbar: Beim Joggen im Wald, in der Abendsonne auf dem Balkon und – nicht zu empfehlen, aber wer’s braucht – auch als wirksame Einschlafassistenz.
  • Y wie YouTube: Womöglich ist YouTube die größte Universität der Welt!?
  • Z wie Zettelwirtschaft: Digitale Lehre und Papier vertragen sich gut miteinander. Lernpsychologisch spricht vieles dafür, dass man sich an Lehrinhalte besonders gut erinnert, wenn man sie mit der Hand niedergeschrieben hat. Neben dem Tablet mit dem Vorlesungspodcast darf also durchaus ein Stapel Karteikarten liegen...

Mein Blick auf die digitale Lehre ist natürlich ein subjektives Bild. Was gibt es zu ergänzen? Bitte gerne fleißig kommentieren...

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3 Kommentare

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Interessant. Und originell. Eine unerwartet bodenständige, willkürliche und weitgehend analoge Auswahl gar nicht so digitaler Begriffe.

Sie schreiben:

1. „G wie Gott der digitalen Lehre: Der heißt Stephan Lorenz. Das kann – wie wir Juristen ja so gerne sagen – nicht ernsthaft bestritten werden.“

2. „T wie Textfolie: Wie viel Text gehört auf eine PowerPoint-Folie? Da hat mich Jörg Risse überzeugt: Weniger ist mehr.“

Beide Aussagen können nicht gleichzeitig richtig sein, denn Stephan Lorenz hat bekanntlich SEHR vollgeschriebene Folien.

Da Aussage 1 ohne jeden Zweifel richtig ist, muss Aussage 2 falsch sein.

Und wirklich: Wer für textsparsame Folien plädiert, geht den Coaching-Fuzzies auf den Leim, die meinen, die Präsentation zu einem komplexen Lehrstoff im akademischen Rechtsunterricht müsse mit der Präsentation z.B. eines neuen Staubsaugers für die Staubsaugervertreter über einen Kamm geschoren werden. Unterrichtserfahrung haben diese Coaching-Fuzzies in der Regel nicht, schon gar nicht zu komplexen Lehrstoffen im akademischen Rechtsunterricht. Und in der Regel haben sie auch keine Ahnung von der Erkenntnissen der wissenschaftlichen Lernpsychologie, die schon zum Tafelbild und zum Overheadprojektor wusste, dass mehr als doppelt so gut lernt, wer gleichzeitig hört und liest (jedenfalls die meisten Lernenden). Das galt nicht nur früher für Tafelbild und Overheadprojektor, sondern gilt auch heute für die Powerpoint-Präsentation. Dass man es, wie alles, auch übertreiben kann  -  geschenkt. Aber: „Weniger ist mehr“ ist jedenfalls in dieser Allgemeinheit eindeutig falsch.

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Ich habe zwei Semester Biedenkopf gehört. Kartellrecht  bzw. Wirtschaftsrecht. Kein Stück Papier in der Hand, kein Bild, keine Folie, kein "power point". Er ging nur auf der Bühne von links nach rechts und umgekehrt. Freier Vortrag. Druckreif. Und dann 44 Jahre später erneut einmal, ein Vortrag, Bochum , Jubiläum. Deutschland ,EU, Europa. Dieses MaL hatte er für zwei oder drei Faktenzitate  ( Zahlen )  ein kleines Zettelchen, etwa Postkartengröße, in der Jackentasche und zückte es bei Gelegenheit. So etwas prägt für's Leben. Wenn ich mir dagegen die Intellektualwürstchen im heutigen Bundestag anhöre ..... Gelegentlich hörte ich den Spruch: "Haben Sie power point oder haben Sie etwas zu sagen?"

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