Unlauterer Wettbewerb und Corona-Krise

von Prof. Dr. Christian Alexander, veröffentlicht am 01.04.2020
Rechtsgebiete: Weitere ThemenCoronaWettbewerbsrecht|4390 Aufrufe

Auch wenn viele Unternehmen wegen der Corona-Krise derzeit nicht oder nur eingeschränkt tätig sein können, heißt dies nicht, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs stets eingehalten werden. Im Gegenteil nutzt mancher die derzeitige besondere Krisensituation möglicherweise für zweifelhafte und unzulässige Geschäftspraktiken. Deswegen ist an das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie zahlreiche Nebengesetze zu erinnern, die sich unter anderem gegen irreführende Angaben wenden. Insbesondere Aussagen zur Hygiene können derzeit von besonderer Bedeutung sein.

Als Beispiel ist auf eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 11.03.2020, 84 O 204/19) hinzuweisen. In dem zugrunde liegenden Streitfall wendete sich die Wettbewerbszentrale gegen die folgende Werbebehauptung eines Herstellers von Lufthandtrockengeräten: "Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht." In dieser Werbung wurde zudem auf eine Studie Bezug genommen. Zwar erfolgte die angegriffene Aussage bereits im Sommer 2019, also noch vor der Corona-Krise, doch liegt auf der Hand, dass eine solche oder eine vergleichbare Behauptung angesichts des allgemeinen Bedürfnisses, sich vor Infektionen zu schützen, auf großes Interesse stoßen wird. Das LG untersagte im konkreten Fall die Werbeaussage, weil sie irreführend (§ 5 Abs. 1 UWG) sei. Im Kern stützt das LG seine Entscheidung auf drei Gesichtspunkte:

  • Die Frage der Hygiene von Einmal-Papierhandtüchern und Lufttrocknern ist nicht eindeutig, sondern wird kontrovers diskutiert.
  • Stützt sich die Werbeaussage auf die Erkenntnisse einer Studie, dann muss darauf hingewiesen werden, wenn der Werbende diese Studie selbst in Auftrag gegeben hat.
  • Bei der Werbung mit einer Studie muss vergleichbar einer Werbung mit Testergebnissen darauf hingewiesen werden, wer die Studie durchgeführt hat und wo die Studie zu finden ist.

Weitere Informationen:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-koeln-verbietet-dyson-werbung-fuer-jet-haendetrockner-als-irrefuehrend

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/presse/pressemitteilungen/_pressemitteilung/?id=364

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