Kurzes Update zum Thema "Ausgangsbeschränkungen" vs. Öffentlichkeitsgrundsatz

von Markus Meißner, veröffentlicht am 03.04.2020
Rechtsgebiete: Corona1|2315 Aufrufe

Anfang der Woche hatte ich einen kurzen Blog-Beitrag zum Thema "Ausgangsbeschränkungen" und Öffentlichkeitsgrundsatz gepostet und auf mögliche Friktionen hingewiesen.

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat sich im Rahmen eines Newsletters vom 03.04.2020 (abzurufen über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nunmehr ebenfalls zu diesem Thema geäußert und hierbei ausdrücklich klargestellt, dass der Besuch einer Gerichtsverhandlung als Teil der Öffentlichkeit einen "triftigen Grund" im Sinne der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 darstellt, sein Haus zu verlassen.

Hier die entsprechende Passage aus dem Newsletter im Wortlaut (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/index.php):

"Mein praktischer Hinweis des Tages zum Vollzug der Corona-Rechtsverordnung bezieht sich auf öffentliche Gerichtsverhandlungen und Sitzungen von kommunalen Gremien. Aus historisch besten Gründen ist es in unserem demokratischen Rechtsstaat ein ehernes Gesetz, dass auch Kommunalparlamente wie Gemeinde- und Stadträte oder Kreistage sowie Gerichte ihre Sitzungen regelmäßig öffentlich durchführen. Solche auf die Kontrolle der mit Macht ausgestatteten Institutionen durch das Volk gerichtete eherne Prinzipien dürfen auch in einer Krise nicht zur Disposition stehen. Deshalb ist es ein triftiger Grund, wenn jemand als Teil der Öffentlichkeit die öffentlichen Verhandlungen und Beratungen der genannten Institutionen verfolgen will. Dem steht selbstverständlich nicht entgegen, dass ein Gericht oder eine Gemeindeverwaltung die Zahl der erlaubten Zuhörer im Vergleich zu normalen Zeiten deutlich reduziert und aus Infektionsschutzgründen die Bestuhlung so auflockert, dass im Publikum der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Wer zu spät kommt und keinen freien Platz mehr findet, kommt nicht umhin, dann sofort den Heimweg anzutreten und hat hierfür, Sie gestatten mir ein kleines Augenzwinkern, einen triftigen Grund im Sinne der Rechtsverordnung."

 

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Es ist schön, dass ein Minister die Bedeutung der Verfassung erkennt. Vgl, auch Volkmann FAZ 1.4.2020  S. 12. 

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