Loveparade 2010 - Einstellung nach neuneinhalb Jahren steht offenbar bevor

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 07.04.2020
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologieStrafverfahrensrechtCorona83|26876 Aufrufe

Direkt unter dem ursprünglichen Beitrag habe ich heute (18.04.) ein UPDATE angebracht. Weitere Updates am 20.4. und am 24.04.

 

Laut Presseerklärung hat das LG Duisburg  infolge der Corona-Beschränkungen den Vorschlag gemacht, das Verfahren jetzt einzustellen.

Zitat aus der Presseerklärung:

Dem Vorschlag liegt die Würdigung mehrerer unabhängiger Umstände zugrunde:
Das Verfahren kann aktuell wegen des Risikos der Verbreitung von In-fektionen durch den SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nur ein-geschränkt durchgeführt werden. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass unter den notwendig zu beteiligenden Personen mehrere Angehörige von Risikogruppen sind. Schon jetzt musste die Hauptverhandlung deswegen unterbrochen werden. Eine weitere An-ordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte ist jederzeit möglich. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie ist nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden kann.

 ... könnte allein die für ein Urteil notwendige Einführung des Gutachtens des Sachverständigen Profes-sor Dr. Gerlach zahlreiche zusätzliche Sitzungstage in Anspruch neh-men. In ihre Überlegungen hat die Kammer die Ergebnisse des schriftli-chen Gutachtens bereits einbezogen. Professor Dr. Gerlach hat gegen-über dem Gericht schriftlich erklärt, dass sich durch die in der Hauptver-handlung erhobenen Beweise gegenüber seinen bisherigen Einschät-zungen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

... Die Kammer hält es zwar für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkungen fortzuset-zen. Da dies nicht der Fall ist, besteht allerdings nur noch eine sehr ge-ringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären. Das im Verfahren gründlich aufgeklärte, multikausale Ge-schehen auf der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 liegt bereits fast zehn Jahre zurück. Spätestens am 27. Juli 2020 dürfte hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung das Prozesshindernis der absolu-ten Verjährung eintreten. Auch dürfte eine etwaige Schuld der Ange-klagten nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering ange-sehen werden. Weiterhin muss die Kammer die lange Dauer des Ver-fahrens und die konstruktive Mitwirkung der Angeklagten berücksichti-gen. Zudem war keiner der Angeklagten strafrechtlich vorbelastet. Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen.

Sollten die für eine Einstellung erforderlichen Zustimmungen erteilt wer-den und sich aus den Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten keine Änderungen an der derzeitigen Auffassung des Gerichts ergeben, wür-de das Verfahren eingestellt. In diesem Fall beabsichtigt die Kammer, die von ihr gewonnenen Erkenntnisse zu den Geschehnissen um die Loveparade 2010 in einem schriftlichen Beschluss zusammenzufassen und dessen Inhalt im Rahmen einer zeitlich begrenzten Hauptverhand-lung vorzutragen.

Ich zitiere auch die Pressemitteilung von zwei Nebenklagevertretern, die mich soeben erreicht hat:

Pressemitteilung zum LOVEPARADE-Prozess

Zu dem heutigen Vorschlag des Landgerichts Duisburg, den Loveparade-Prozess einstellen zu wollen, erklärt die Kanzlei Baum Reiter & Collegen Folgendes:

Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten der Einstellung zustimmen werden. Eine Einstellung wird bedeuten, dass die Angeklagten, die nach Einschätzung des Gerichts wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden wären, nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Stattdessen werden die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen.

Wir bedauern, dass der Loveparade-Prozess nach nunmehr fast 10 Jahren Bearbeitung durch Polizei und Justiz ohne ein Gerichtsurteil enden wird. Außer dem Gutachten des Sachverständigen wird es keine richterlichen Feststellungen mehr geben. Die Geschädigten und die Angehörigen der Todesopfer sind maßlos enttäuscht. Dies ist ein weiterer schwarzer Tag für die Opfer und Angehörigen der Loveparade-Katastrophe.

Wir erwarten jetzt eine Abschlussdebatte des Landtags über die Konsequenzen aus dem gescheiterten Loveparade-Prozess und die Konsequenzen, die die Landesregierung aus dem Sachverständigen-Gutachten u.a. im Hinblick auf die Rolle der Polizei ziehen wird.

Gerhart R. Baum Prof. Dr. Julius Reiter

Rechtsanwalt / Bundesminister a.D. Rechtsanwalt

Leider war so etwas schon zu erwarten, da die Beschränkungen durch die Coronakrise gerade in so einem Großverfahren die Weiterführung sehr erschweren und wegen der absoluten Verjährung auch kein Spielraum für Terminverschiebungen mehr besteht. Die Enttäuschung der Nebenkläger-innen ist verständlich. Die Fehler, die die enorme Verzögerung des Prozesses zur Folge hatten, wurden aber schon früher gemacht, wie ich schon oft geschrieben habe.

Der Strafkammer ist aber dies vorzuhalten: Seit Herbst 2018 (!) ist das Gutachten des Sachverständigen bekannt. Damals schrieb ich:

Erst jetzt, nach einer ewig langen Wartezeit für die Opfer und Angehörigen der Opfer, und zu einer Zeit, in der sich viele Zeugen nicht mehr oder nur ungenau erinnern, erst jetzt nähert sich die Beweisaufnahme mittels des Sachverständigen Gerlach der Wahrheit. Das ist nicht die Schuld des Sachverständigen, denn er wurde ja erst spät eingeschaltet und er hat sogar in relativ kurzer Zeit sein klares und überzeugendes Gutachten erstellt. Aber dieses Gutachten löst eben auch ein bisschen Verzweiflung aus: Technische Laien (wie auch ich) konnten vor acht Jahren anhand von Internetrecherchen bereits erkennen, worin die Ursachen des Unglückgeschehens lagen und mussten sodann mit Erschrecken feststellen, wie ein Ermittlungsverfahren jahrelang verzögert wurde bis (fast) an die Grenze der absoluten Verjährung.

Das Gericht hat es seither versäumt, dieses wichtige Beweismittel in den Prozess einzuführen und benutzt es trotzdem (obwohl die Laienrichter keine Akteneinsicht haben) nun zum zweiten Mal als Argumentationsbasis für die Einstellung des Verfahrens. Es wurden wochen- und monatelang Augenzeugen geladen, die sich großteils wenig konkret bis gar nicht erinnerten (was man ihnen nach fast zehn Jahren kaum vorwerfen kann) und daher wenig zur Aufklärung beitrugen. Und die Argumentation, dass in einem komplexen Geschehen die "Schuld" quasi geteilt wird, so dass sie beim Einzelnen nur noch bruchstückhaft vorhanden sei, halte ich für rechtlich höchst problematisch. Aufgrund der absehbaren Einstellung des Verfahrens wird nun aber kein Revisionsgericht über diese wichtige Frage entscheiden. 

Sobald weiteres bekannt wird, werde ich dies hier als Update berichten.

Update (18.04.2020):

Nun hat auch die Staatsanwaltschaft der Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO zugestimmt (Bericht Tagesschau).

Auszüge aus dem Handout der StA zur Pressemitteilung, das an Medienvertreter ausgereicht wurde:

Aufgrund der in 183 Verhandlungstagen erhobenen zahlreichen Beweise und den Ausführungen des Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft bei vorläufiger Bewertung des Beweisergebnisses ebenso wie das Gericht davon aus, dass sich der hinreichende Tatverdacht gegen die drei Angeklagten bestätigt hat. Vorbehaltlich der Verjährungsproblematik wäre daher ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung wahrscheinlich.
Die drei Angeklagten haben durch die angeklagte Tat nach Bewertung der Staatsanwaltschaft ursprünglich nicht nur eine geringe (hypothetische) Schuld auf sich geladen. Dies folgt ebenfalls aus den im Rahmen der umfangreichen bisherigen Beweisaufnahme und den durch den Sachverständigen im Rahmen seines Gutachtens ermittelten Ursachen der Katastrophe sowie den gravierenden Folgen der Tat mit 21 Toten sowie über 650 zum Teil schwer und oftmals auch heute noch traumatisierten Verletzten.

(...)

Die teils geforderte Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach in der Hauptverhandlung verspricht angesichts seiner Stellungnahme vom 6. April 2020, wonach er im Wesentlichen an dem Gesamtergebnis seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens festhält, keinen erheblichen weiteren Erkenntnisgewinn, der das Eingehen gesundheit-licher Risiken zu rechtfertigen vermag. Natürlich hätte auch die Staatsanwaltschaft gerne den Sachverständigen angehört und ergänzend befragt. Eine kritische Auseinander-setzung mit seinen Ergebnissen konnte bislang in öffentlicher Hauptverhandlung nicht erfolgen. Dies erscheint jedenfalls derzeit unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Gefährdungen nicht möglich. Die wesentlichen Erkenntnisse des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach zu den Ursachen der tragischen Ereignisse am 24. Juli 2010 werden der (Fach-) Öffentlichkeit, jedoch in anonymisierter Form, nach Abschluss des Strafverfahrens zur Verfügung stehen. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen Lehren zur Vermeidung vergleichbarer Unglücke in der Zukunft gezogen werden.

(...)

Die tragischen Ereignisse haben 21 überwiegend jungen Menschen das Leben gekostet. Mindestens 650 weitere wurden verletzt. Viele von ihnen leiden noch heute an den traumatischen Folgen des Ereignisses und kämpfen täglich damit.
Dem Unglück ist eine mehrmonatige, intensive Planungsphase voraus gegangen. Die Angeklagten verfügten dabei, wie die bisherige Beweisaufnahme belegt, über ein Problembewusstsein bezüglich mehrerer als kritisch erkannter Stellen, namentlich derSituation vor den Vereinzelungsanlagen, im Tunnel sowie der Gefahr von Rückstaus im Übergangsbereich vom Kopf der Rampe Ost auf die Eventfläche. Dennoch unterblieb letztlich die gebotene ganzheitliche Betrachtung und Beurteilung der Veranstaltung obwohl die verbliebenen drei Angeklagten über größere Erfahrungen und Kenntnisse bei der Durchführung von Großveranstaltungen verfügten.
Allerdings sind auch zu Gunsten der Angeklagten zahlreiche gewichtige Faktoren zu berücksichtigen. Sie haben sich intensiv – wenn auch unzureichend – bemüht, im Rahmen der Vorbereitung der Veranstaltung, diese sicher zu gestalten. Keiner der Angeklagten handelte gewissenlos oder aus ethisch verwerflichen Motiven. Zudem wiesen die damaligen gesetzlichen und organisatorischen Regelungen für die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen Lücken auf.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach handelte es sich um ein multikausales und im Einzelnen nur sehr schwer vorhersehbares Geschehen. Daher könne – so der Sachverständige – nicht ausgeschlossen werden, dass auch das Verhalten Dritter – und zwar nicht nur das der früheren Mitangeklagten in der Planungs- und Ausführungsphase – zu den tragischen Ereignissen beigetragen haben könnte, ohne dass hierdurch allerdings eine Unterbrechung des durch die Angeklagten in Gang gesetzten Kausalzusammenhangs erfolgte.

(...)

Fazit
Fasst man die bisherigen Ausführungen zusammen, gebieten weder spezial- noch generalpräventive Erwägungen eine Fortführung der Hauptverhandlung. Eine erneute Straffälligkeit der strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten ist nicht zu erwarten. Auch generalpräventive Erwägungen erfordern keine Fortsetzung der Hauptverhandlung mehr. So ist es aufgrund der tragischen Ereignisse und der nach-folgenden strafrechtlichen Aufarbeitung, wie zahlreiche Zeugen bekundet haben, bereits jetzt zu einer deutlichen Verschärfung der bei Großveranstaltungen einzuhaltenden Anforderungen und einer Intensivierung der Prüfungsdichte gekommen.
Zudem ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ein wesentliches Ziel dieses Strafprozesses, nämlich die öffentliche Aufklärung der Ursachen des Unglücks und damit die Antwort auf die nur allzu berechtigte Frage der Angehörigen und Verletzten, warum ihre Nächsten gestorben bzw. warum sie verletzt worden sind, erreicht. Hierzu wird ergänzend auch der – seitens der Kammer in ihrem Schreiben vom 7. April 2020 angekündigte – Einstellungsbeschluss mit ausführlicher Begründung beitragen können.

Aus vertraulicher Quelle ist mir bekannt geworden, dass in einem weiteren Schreiben der Staatsanwaltschaft Bezug genommen wird auf meine hier im Blog mehrfach geäußerte Kritik daran, dass der Gutachter Dr. Gerlach nicht in der Hauptverhandlung gehört wurde, obwohl sein umfangreiches schriftliches Gutachten seit 2018 vorliegt. Die StA soll ausgeführt haben, meine Kritik sei unzutreffend. Es sei vielmehr richtig, dass der Gutachter nicht gehört worden sei, denn die in seinem Gutachten als Zusatztatsachen verwendeten Umstände müssten durch Zeugenbeweis eingeführt werden. Sonst könne der Sachverständigenbeweis nicht verwertet werden. Ich kann darauf auf diesem Weg nur antworten: DASS Zusatztatsachen im Wege des Zeugenbeweises eingeführt werden müssen, ist eine prozessrechtliche Selbstverständlichkeit (vgl. zuletzt nur BGH 4 StR 528/19 - Beschluss vom 24. Oktober 2019). Dass der Zeugenbeweis  aber zeitlich VOR dem Sachverständigenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt werden muss, dazu gibt es weder eine gesetzliche Vorschrift noch findet sich eine entsprechende BGH-Entscheidung.

Es mag üblich sein oder auch nach Vorstellung der Kammer sinnvoll, alle Zeugenbeweise vor dem Gutachter einzuführen, zwingend ist das keinesfalls. Vielmehr wäre es gerade in diesem Verfahren (wegen des Zeitdrucks schon unabhängig von der Pandemie) sinnvoll gewesen, den Gutachter früher zu hören, um dann über diejenigen Zusatztatsachen, die nach der Ansicht der Prozessbeteiligten und des Gerichts noch nicht hinreichend aufgeklärt wurden, Zeugenbeweis zu erheben. Dazu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten unisono zustimmend in ihre jetzigen Erwägungen einbeziehen (also durchaus für ihre Entscheidung verwerten!), also offenbar keinen durchdringenden Zweifel an der Tatsachengrundlage des Sachverständigengutachtens haben. Außerdem steht auch nach der höchstrichterlichen Rspr. gar nicht fest, dass diese Zusatztatsachen sämtlich durch die (ursprünglichen) Zeugen in der Hauptverhandlung bestätigt werden müssen. Der auch für die Strafkammer zuständige 4. Senat des BGH (in der schon eben verlinkten Entscheidung) dazu (Hervorhebung habe ich eingefügt):

Diese letzteren vom Sachverständigen ermittelten Tatsachen (Zusatztatsachen) müssen in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden, etwa durch Vernehmung des Gutachters und (oder) der von ihm Angehörten als Zeugen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292; vom 13. Februar 1959 - 4 StR 470/58, BGHSt 13, 1; vom 26. Oktober 1962 - 4 StR 318/62, BGHSt 18, 107, 108), sofern es für das Gutachten oder aus anderen Gründen auf derartige Tatsachen ankommt. Sind die vom Sachverständigen - nicht auf Grund seiner besonderen Sachkunde - ermittelten Tatsachen offenkundig oder hat sich das Gericht anderweitig von ihrer Richtigkeit überzeugt, so kann der Sachverständige in seinem Gutachten von ihnen ausgehen.

Update (20.04.2020)

In dem hörenswerten podcast zum Loveparade-Verfahren von Lothar Evers und Doro Blume-Müller wird insbesondere kritisiert, dass das Gericht nur wenige Tage nachdem die April-Termine abgesagt wurden, den Vorschlag machte, das gesamte Verfahren einzustellen. Andere Gerichte seien zunächst davon ausgegangen, dass man im Mai wieder terminieren könnte, so wie es jetzt auch von der Landesregierung angeregt wird (dpa-Meldung vom 19.04.). Die beiden Podcaster, die den Prozess journalistisch seit vielen Jahren begleiten, deuten deshalb an, die Corona-Krise sei nur als Anlass ergriffen worden, um das Anliegen der Strafkammer, den Prozess möglichst schnell zu beenden,  durchzusetzen. Auch mein Kollege Feltes (Nebenklägervertreter) hat in einem Interview mit der taz geltend gemacht,  die Begründung des Gerichts sei "an den Haaren herbeigezogen und unehrlich", denn die riesige Messehalle in Düsseldorf sei "der sicherste Gerichtssaal Deutschlands", in dem zwischen den beteiligten Personen "ein Abstand von zehn Metern möglich sei".

 

Update (24.04.2020):

Eine gestern Abend  veröffentlichte Presseerklärung von 14 Nebenklagevertretern appelliert eindringlich an das Gericht, die geplante Einstellung NICHT zu beschließen. Das Aufklärungsinteresse der Nebenkläger verlange insbesondere die Anhörung des Sachverständigen, und diese Beweisaufnahme  - einschließlich einer Rückfragemöglcihkeit für die anderen Prozessbeteiligten sei auch unter dem Infektionsrisiko zu leisten, Zitat:

Wir appellieren an das Gericht, das Loveparade-Strafverfahren zum jetzigen
Zeitpunkt nicht - wie geplant - einzustellen.
Im Frühjahr 2019 hatte das Gericht den Nebenklägern erneut versprochen,
die Ursachen der Loveparade-Katastrophe 2010 umfassend aufzuklären.
Ein wesentlicher und unverzichtbarer Schritt dazu ist die Einführung
der Erkenntnisse des gerichtlich bestellten Sachverständigen
Professor Dr.-Ing. Jürgen Gerlach in die Hauptverhandlung, dessen
schriftliches Gutachten allein 3.800 Seiten beträgt. Dazu hatte das Gericht
bereits vor der Corona- Krise Verhandlungstage reserviert.
Es gibt keinen zwingenden Grund den Loveparade-Prozess vor der
Anhörung des Sachverständigen einzustellen!

(...)

Der Loveparade-Prozess findet im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf
statt. Dort bestehen aufgrund der Größe des Saals bessere Bedingungen
als in jedem anderen Gerichtssaal im Land, um eine Hauptverhandlung
auch unter den verstärkten „Corona-Bedingungen“ durchzuführen.
Unter diesen hervorragenden Voraussetzungen gibt es keinen
Grund, das Verfahren jetzt überstürzt einzustellen.
Das Gericht sollte vielmehr sein Versprechen vom Frühjahr 2019 jetzt
einlösen.Das wichtigste Mittel der Aufklärung ist das als nächstes in die
Hauptverhandlung einzuführende Gutachten des Sachverständigen
Prof. Dr. Gerlach.
Die Nebenkläger und ihre Vertreter erhoffen sich von diesem Gutachten
Struktur und Durchblick im Dickicht des sich mehrfach überlagernden,
multikausalen Geschehens, welches letztendlich zu der Katastrophe mit
21 Toten und mehr als 650 Verletzten geführt hat.
Die Nebenkläger haben viele Fragen an den Gutachter und
müssen die Möglichkeit erhalten, diese Fragen direkt an ihn in einer
öffentlichen Verhandlung zu richten.

Auf diesen Appell sollte das Gericht m.E. positiv reagieren. Der Vorschlag von Anfang des Monats, das Verfahren wegen der Einschränkungen durch die Pandemie jetzt einzustellen, ist nach den mittlerweile wieder in vielen Bereichen einschl. der Justiz  "gelockerten" Distanzmaßnahmen, nicht mehr überzeugend. Selbst wenn StA und Angekl. einer Einstellung zugestimmt haben, kann das Gericht ohne Weiteres unter neuer Beurteilung der Sachlage von seinem Vorschlag abweichen. Neue Termine zur Anhörung des Gutachters könnten für die Monate Mai und Juni angesetzt werden, zumal die Messehalle in Düsseldorf sehr gute Bedingungen für Distanz bietet. Wie oben ausgeführt (im Update vom 18.04.), stellen auch weder das Gesetz noch die Rechtsprechung des BGH ein Hindernis dar, den Sachverständigen jetzt - endlich - anzuhören.

Die offenkundig gewordene Zurückhaltung des Gerichts, diese Beweisaufnahme durchzuführen, ist juristisch nicht nachvollziehbar und auch im Übrigen völlig unverständlich.

 

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Links zu früheren Beiträgen und Diskussionen hier im Beck-Blog und weiteren wichtigen Informationen, die im Netz verfügbar sind:

November 2019: Loveparade 2010 - doch keine Verjährung im Juli 2020 (ca. 3000 Abrufe)

Februar 2019: Loveparade 2010 - das letzte Kapitel des Verfahrens hat begonnen (ca. 8000 Abrufe)

Januar 2019: Loveparade 2010 - "The Art of the Deal" in der Hauptverhandlung? (ca. 10500 Abrufe)

November 2018: Loveparade Duisburg 2010 – die Mühen der Ebene in der Hauptverhandlung (ca. 13500 Abrufe)

September 2018: Loveparade Duisburg 2010 - nach mehr als acht Jahren: Gerlach-Gutachten belegt Ursachenkomplex mit Polizeibeteiligung (ca. 3000 Aufrufe)

Juli 2018: Loveparade 2010 in Duisburg - acht Jahre später (11 Kommentare, ca. 5100 Aufrufe)

März 2018: Loveparade 2010 - Der Gullydeckel/Bauzaun-Komplex in der Hauptverhandlung (11 Kommentare, ca. 5200 Aufrufe)

Dezember 2017: Loveparade 2010 - die Hauptverhandlung beginnt (69 Kommentare, ca. 12800 Aufrufe)

Juli 2017: Loveparade 2010 - sieben Jahre später: Hauptverhandlung in Sichtweite (61 Kommentare, ca. 8300 Aufrufe)

April 2017: Loveparade 2010 – OLG Düsseldorf lässt Anklage zu. Hauptverhandlung nach sieben Jahren (105 Kommentare, ca. 13500 Aufrufe)

Juli 2016: Loveparade 2010 - nach sechs Jahren noch kein Hauptverfahren (76 Kommentare, ca. 13300 Abrufe)

April 2016: Loveparade Duisburg 2010 - Fahrlässigkeiten, 21 Tote, keine Hauptverhandlung? (252 Kommentare, ca. 460000 Abrufe (mglw. Zählfehler)

Juli 2015: Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010 (98 Kommentare, ca. 13500 Abrufe)

Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 10600 Aufrufe)

August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 12000 Abrufe)

Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 18300 Abrufe)

Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 19100 Abrufe)

Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 16500 Abrufe)

Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 34000 Abrufe)

Juli 2011: Ein Jahr danach, staatsanwaltliche Bewertung sickert durch (249 Kommentare, ca. 41600 Abrufe)

Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 45000 Abrufe)

Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 31900 Abrufe)

September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 51200 Abrufe)

Juli 2010: Wie wurde die Katastrophe verursacht - ein Zwischenfazit (465 Kommentare, ca. 61100 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

speziell: Illustrierter Zeitstrahl

Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)

Weitere Links:

Artikelsammlung zur Loveparade auf LTO

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

Rechtswissenschaftlicher Aufsatz von Thomas Grosse-Wilde: Verloren im Dickicht von Kausalität und Erfolgszurechnung. Über "Alleinursachen", "Mitursachen", "Hinwegdenken", "Hinzudenken", "Risikorealisierungen" und "Unumkehrbarkeitszeitpunkte" im Love Parade-Verfahren, in: ZIS 2017, 638 - 661.

Der Anklagesatz

Blog des WDR zur Hauptverhandlung (Berichte über jeden Prozesstag)

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83 Kommentare

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Wer sich vor der Love-Parade das Bahn-Gelände auf dem die mega-große Massen-Veranstaltung geplant war (sowie die geplanten Eingänge und Ausgänge) angesehen hat, der konnte, auch ohne Sachverständiger zu sein, sehen, daß dieses Gelände in Duisburg aufgrund seiner Umgrenzung sehr viel weniger geeignet war als das offene Gelände auf dem in Berlin die Love-Parade-Veranstaltungen stattgefunden haben, und der konnte ahnen, daß, insbesondere im Fall einer Massenpanik, die Situation brenzlig und gefährlich werden konnte.

Aber man hat sich, wie die drei berühmten Affen, blind und taub und sprachlos gestelllt, hat wie ein Vogel Strauß den Kopf in den Sand gesteckt, sich wie ein kleines Kind die Augen zugehalten, und die Gefahr ausgeblendet, und sich an den bekannten Kölner Spruch "es hätt noch emmer jot jejange" gehalten, weil in Politik und Verwaltung und Gesellschaft alle auf ihr eigenes Image achteten, und weil niemand als Spielverderber oder Spaßbremse oder als besorgter Bedenkenträger gelten wollte.

Ähnlich verhielt es sich in Deutschland, nachdem der WHO am 31.12.2019 der Ausbruch der Corona-Epidemi gemeldet wurde. Auch da blendeten Politik und Verwaltung und Gesellschaft die Gefahren zunächst aus, und taten so, als sei dies ein rein chinesisches Problem und ein Virus das nur Chinesen gefährlich werden könne.

Die gleiche Verhaltensweise oder die gleichen Verhaltensmuster von Verantwortungsträgern, welche bis Aschermittwoch die Corona-Gefahren nicht ernst nahmen, und welche zu der schnellen Verbreitung des Virus beitrugen, die gleichen Verhaltensweisen und Verhaltensmuster haben auch zur Love-Parade-Katastrophe beigetragen.     

Wenn nun diejenigen, die 2010 nicht verantwortlich genug gehandelt haben, nun nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil Anfang 2020 andere Entscheidungsträger ebenfalls nicht verantwortlich genug gehandelt haben, dann sieht man, wie sich das nicht-gewissenhaft-nehmen-von-Verantwortung gegenseitig hochschaukeln kann.

Es muß in diesem unserem Lande endlich mal zur Sprache kommen, daß es ethisch nicht tragbar ist, Menschen, die auf Gefahren hinweisen wollen, damit einzuschüchtern, daß man sie, wenn sie nicht still sind, zu "Spielverderbern", "Spaßbremsen", "Nestbeschmutzern" oder "besorgten Bedenkenträgern" abstempelt, und sie ausgrenzt und abwertet.

Es wäre kurios, wenn diejenigen, welche bei der Organisation der Loveparade nicht verantwortungsvoll genug und nicht gewissenhaft genug waren, nun davon profitieren sollen, daß andere Entscheidungsträger Anfang dieses Jahres nicht verantwortungsbewußt genug und nicht gewissenhaft genug bei der Seuchen-Prävention waren.

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Denken Sie jetzt dabei nur an Deutschland, was mangehafte Seuchen-Prävention oder Verantwortungslosigkeiten betrifft?

Und als zuviel Impfstoff gegen die sog. "Schweinegrippe" beschafft wurde, gab es auch Kritik in 2010 (Zitat):

Die Länder hatten 50 Millionen Dosen des Impfstoffes Pandemrix für 416,5 Millionen Euro geordert. Dies geschah jedoch noch in der Annahme, dass eine zweifache Impfung notwendig sei. Anfang Dezember hatte das Robert-Koch-Institut aber darauf hingewiesen, dass schon eine einmalige Impfung den nötigen Schutz sicherstelle. Nun könnten sogar 60 Prozent aller Menschen geimpft werden. Aufgrund der Impfmüdigkeit der Deutschen bleiben die Ländern aber auf einem Großteil ihrer Dosen sitzen.

https://www.merkur.de/politik/viel-grippe-impfstoff-hersteller-soll-kulanz-zeigen-582328.html

Auch DIE ZEIT hatte darüber in 2012 berichtet.

Bei Tamiflu wiederum sollen kritische Studien dazu nicht veröffenlicht worden zu sein, in China wurde das jetzt auch mal bei Covid-19-Patienten eingesetzt:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/213376/COVID-19-Therapie-Erkenntnisse-und-Hypothesen

Gesundheit ist auch ein Geschäft, die Politik interessiert sich auch noch dafür.

Illusionen sollte man da keine haben, ohne Moos ist wenig los im realen Leben der Neuzeit, das weiss auch der Fitness-Guru Schaller, womit wir genau bei der Loveparade 2010 sind.

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Die LTO-Presseschau:

LG Duisburg – Loveparade: Das Landgericht (LG) Duisburg hat wegen der andauernden Corona-Pandemie die Einstellung des Loveparade-Strafprozesses nach § 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) vorgeschlagen, womit der Prozess ohne Urteil beendet würde. Wie die FAZ (Reiner Burger), spiegel.de und lto.de berichten, forderte das LG die Verfahrensbeteiligten auf, bis zum 20. April zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 kamen bei einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben, mehr als 650 wurden verletzt. Den drei angeklagten Veranstaltern werden fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung vorgeworfen, wobei für letzteren Vorwurf am 27. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Da durch die Corona-Pandemie einige Termine verschoben werden müssen, geht das Gericht davon aus, dass es bis zur Verjährung zu keiner Entscheidung kommen wird. Eine mögliche Schuld der Angeklagten sei darüber hinaus als gering einzustufen. Wie die FAZ weiter berichtet, geht der Anwalt einiger Nebenkläger davon aus, dass die Staatsanwaltschaft und Angeklagten der Einstellung zustimmen werden. Zudem erwarten er und seine Mandanten, dass sich nun der nordrhein-westfälische Landtag mit den Folgen aus dem gescheiterten Loveparade-Prozess befasse.

Jana Stegmann (SZ) merkt an, dass es bei diesem Verfahren so viel Mitverantwortliche gebe, dass eine individuelle Schuld nur schwer nachzuweisen sei und meint, dass das Gericht aber das „Bestmögliche“ aus dem Verfahren gemacht habe.

Die Verantwortlichen wurden bei der viel zu späten Anklage gar nicht angeklagt. Ein sinnloser Prozess, der besser gar nicht begonnen hätte.

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Sie meinen Sauerland und Schaller, das sehe ich auch so. Nur bei der Frage, wer den Loveparade-Prozess genau zu dem Debakel gemacht hat, gehen die Meinungen auseinander.

Die Schuld ganz allein dem damaligen Duisburger Oberbürgermeister Sauerland und dem Event-Veranstalter Schaller zuzuschieben greift viel zu kurz.

Schaller hätte sein Event sicher viel lieber an der sehr viel besser als das Duisburger Güterbahnhofsgelände geeigneten Straße des 17. Juni in Berlin stattfindem lassen, aber es gab in Berlin ja leider von Seiten der Jugendorganisationen von politischen Parteien aus dem ideologisch linken Spektrum derart fanatischen Wiederstand gene die vermeintliche "Konsumparty", daß die Loveparade quasi aus Berlin vertrieben worden ist.

Die Schuld für solche Katastrophen wie die Loveparade liegt nicht nur bei konkreten einzelnen Personen, sondern auch bei den sachverständigen und auch der deutschen Bevölkerung, die es hinehmen, daß Menschen die vor Gefahren warnen, in Deutschland normalerweise als vermeintliche "Spielverderber" oder "Spaßbremsen" oder gar als "Nestbeschmutzer" oder "Querulanten" ausgegrenzt und abgewertet werden (Ausnahmen gibt es wenn der gerade aktuell herrschende Zeitgeist ausnahmsweise verlangt eine Gefahr anzuerkennen, wie etwa bei den Themen Atomkraft und CO2).

Es wird in Deutschland weitgehend hingenommen, daß quasi-faschistoitde Grüppenzwänge die Menschen einschüchtern und zu Anpassung und zum mitmachen oder zum Schweigen nötigen.

Man versucht Kritiker zu identifizieren (etwa durch Forderung nach einer Klarnamenpflicht für Meinungsäußerungen im Internet) und man versucht Laien zu suggerieren, daß sie die Klappe halten sollen, weil die Behörden ja doch Sachverständige hätten.

Die Sachverständigen sagen jedoch leider nicht selten das, was derjenige wünscht, der sie bestellt hat oder bezahlt hat.

Siehe etwa den Fall des heutgigen Brückeneinsturzes in der Toskana, über den die ARD-Tageschau wie folgt berichtet:

Zitat: "Offenbar hatte es in den vergangenen Monaten wiederholt Meldungen besorgter Autofahrer über Risse in der Brücke gegeben. Besonders nach einer längeren Schlechtwetter-Phase im November war an dem Bauwerk ein größerer Riss entdeckt worden. Der Zeitung "Corriere della Sera" zufolge hatten Experten jedoch eine Gefahr für die Stabilität des Bauwerks ausgeschlossen."

Auch vor dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs lagen die sogenannten "Experten" falsch, und auch vor der Duisburger Loveparade, und die deutschen Corona-Experten lagen im Januar und Februar ebenfalls falsch, und haben erst im März den ernst der Lage erkannt oder zugegeben.

Es braucht daher der Zivilcourage sowohl von Sachverständigen wie auch von Laien, den jeweils dominierenden vorgegebenen Richtungen und Meinungen zu widersprechen, und es braucht auch außerhalb von juristischen Fakultäten eine Kultur, sich auch für Mindermeinungen zu interessieren, und vertreter von Mindermeinungen nicht einzuschüchtern oder auszugrenzen oder abzuwerten.

Aber ein Großteil der deutschen Politiker und Beamten und Sachverständigen hält sich für "clever & smart", wenn sie ihr Fähnen in den Wind hängen, und keine eigene Meinung vertreten, sondern sich dem jeweils vorherrschenden Wind anpassen, und entweder schweigen, oder sogar wider besseren Wissens oder wider die eigene Überzeugung denjenigen die mit vermeintlicher Autorität oder Macht oder Geld die Richtung vorgeben, Beifall klatschen.

Die Schuld oder Vernatwortung liegt nicht allein bei Schaller und Sauerland, sondern auch bei einer Gesellschaft, in des nicht nur heißt "geiz ist geil", sondern in der sehr viele Leute es schlicht und einfach auch geil finden (und insgeheim sogar stolz darauf sind) zu heucheln und ihr Fähnen in den Wind zu hängen.

0

Ein Skandal.

Die gegenwärtige Entscheidung mag so zwar vertretbar sein. Aber dass hier - auch nach Auffassung des Gerichts - in strafbarer Weise mehrere Menschen getötet wurden, ohne dass dies strafrechtlichg geahndet wird, ist m. E. unvertretbar. Der Vorgang ereignete sich in aller Öffentlichkeit. Die Verdächtigen sind leicht ermittelbar und erreichbar. Es geht um Todesfälle, nicht einen Parkverstoß.

Justiz und Politik sollten den Fall m. E. zum Anlass nehmen, für die Zukunft Vorsorge zu treiben. Ob man das Klageerzwingungsverfahren stärkt, wie es Herr Würdinger vorschlägt, oder andere Maßnahmen ergreift, wie beispielsweise Strafverfahren wegen Strafverteitelung, sei dahingestellt.

Vorsorglich: Vielleicht hätte vor ein paar Jahren niemand mit der Corona-Krise rechnen müssen. Aber wer ein Verfahren derart hinauszögert, dass selbst bei optimalem Ablauf mindestens sehr fraglich ist, ob es noch abgeschlossen werden kann, muss sich die Verwirklichung derartiger Risiken zurechnen lassen. Bei Strafverhandlungen kann es immer zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere bei "Großveranstaltungen", ob nun Baumängel am Saal, Erkrankung von Beteiligten, die Erforderlichkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen oder - wie jetzt - Gesundheitsrisiken.

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Es gibt derzeit wahrscheinlich keinen anderen Prozess in Deutschland, der über einen derart riesigen Gerichtssaal verfügt. Wegen des erwarteten sehr großen Publikumsandrangs wurde in der Messe Düsseldorf ein Raum gemietet, der für mehrere Hundert Zuschauer, mehrere Dutzend Nebenkläger nebst Anwälten, 10 Angeklagte nebst mehreren Anwälten pro Angeklagten und Dutzenden Pressevertretern Platz bietet. Der Publikumsandrang war bisher - bis auf wenige Tage zu Beginn und Terminen mit prominenten Zeugen - sehr gering. Der riesige Saal ist eher leer. Von 10 Angeklagten sind nur noch 3 übrig. Man könnte die hohe Anzahl an verfügbaren Publikumsplätzen reduzieren und so Platz für Abstände schaffen. Generell ist ein Abstand aller Verfahrensbeteiligten und anderen Personen untereinander von 1,5 bis 2 Metern räumlich problemlos einzuhalten. Der Richtertisch z.B. kann entsprechend verbreitert werden - Platz ist genug da.

Dass Verteidiger näher neben dem jeweiligen Angeklagten sitzen wollen, um ihre Funktion wahrzunehmen, ist einsehbar. Das Problem halte ich für lösbar - es sei denn man möchte für die nicht absehbare Dauer der Corona-Pandemie jegliche Gerichtstätigkeit einstellen.

Gericht und Staatsanwaltschaft wollten den Prozess ohnehin schon längst einstellen. Drei Angeklagte haben auf einem Urteil bestanden. Ich habe den Eindruck, dass die intendierte Verfahrenseinstellung vom Gericht jetzt mit einer anderen Begründung versucht wird.

Die Einführung des Gerichtsgutachtens in den Prozess halte ich für dringendst geboten. Ich erwarte wesentliche neue und neuartige Erkenntnisse zu den multiplen Ursachen und den Verkettungen dieser Ursachen. Schon im Prozess wurde für mich deutlich erkennbar, dass die bisher erfolgten Änderungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht ausreichen werden, um wesentliche Ursachen der Loveparade-Katastrophe bei zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen. Eine detaillierte öffentlich zugängliche Kenntnis der gutachterlich ermittelten Ursachen ist notwendige Bedingung für realistische Risikoanalysen, zielführende Sicherheitskonzepte und sichere Veranstaltungen in der Zukunft. Ein Verschwinden des Gerichtsgutachtens in unveröffentlichten Gerichtsakten wäre dann eine Hauptursache für die nächste Katastrophe.

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Sie schreiben: "Gericht und Staatsanwaltschaft wollten den Prozess ohnehin schon längst einstellen. Drei Angeklagte haben auf einem Urteil bestanden. Ich habe den Eindruck, dass die intendierte Verfahrenseinstellung vom Gericht jetzt mit einer anderen Begründung versucht wird."

Da werden Sie Recht haben. Umso mehr wäre es - in der Vergangenheit! - die Aufgabe der Kanzlei Baum Reiter & Collegen gewesen, das Recht auf Aufklärung mittels des Ermittlungserzwingungsverfahrens (gibt es seit 1980) auf der Grundlage des Anspruch auf Strafverfolgung Dritter (gibt es exakt seit dem 26. Juni 2014) durchzusetzen. 

Sehr geehrter Meister für ...

danke für Ihre Hinweise auf die Größe des Gerichtssaals im Messezentrum, der die Einhaltung von Abstandsgeboten ermöglichen würde. Da ich mich an anderer Stelle gegen die Fortführung von Hauptverhandlungen in der Coronakrise ausgesprochen habe, werde ich aber nun nicht ausgerechnet für dieses Verfahren etwas anderes verlangen.

Andererseits werden trotz der Krise, wie ich heute erfuhr, viele Hauptverhandlungen in versch. Bundesländern dennoch fortgesetzt, als sei nichts geschehen ....

Warum das Gutachten nicht schon viel früher eingeführt wurde, ist und bleibt ein Rätsel. Dass es jetzt gar nicht mehr eingeführt werden soll, entspricht dem (schon vor Monaten absehbaren) Wunsch des Gerichts.

Dass das Gutachten allerdings "verschwindet" halte ich für unwahrscheinlich.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Herr Würdinger,

schon bei früheren Beiträgen zur Loveparade (teilweise vor Jahren!) haben wir über Ihren Ansatz breit diskutiert, ich glaube es ist in diesem Rahmen ausdiskutiert. Ihr Vorwurf an die Nebenklägervertreter im Loveparade-Verfahren ist nun nicht mehr nur rechtlich inhaltlich fragwürdig (was ich schon mehrfach ausgeführt habe), sondern auch zeitlich völlig überholt. Ein "Ermittlungserzwingungsverfahren" in einer Hauptverhandlung, die kurz vor dem Abschluss (durch Einstellung) steht, das ist juristisch unvertretbar. Ihre ständigen Versuche, die Diskussion auf dieses Thema (ob gerade passend oder völlig unpassend) zu bringen, um dann jeweils ganze Kataloge zum konkreten Thema nicht passender Belege anzubringen, sind für die Sachdiskussion schädlich. Daher werde ich Ihre Kommentare mit diesem Thema auf unveröffentlicht stellen, soweit dies nicht ohnehin schon durch die Moderatoren des Verlags geschieht.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Nein, ich wüsste auch nicht, was ich Ihnen noch mitzuteilen hätte. 

Aus der Erklärung der Kammer lese ich, wie auch oben zitiert: "Da dies nicht der Fall ist, besteht allerdings nur noch eine sehr ge-ringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären."

Ich muss gestehen, dass  mich das mit den Eindrücken aus dem Studium und zum Rechtsstaat schaudern lässt. Ziel eines Strafprozesses wäre nach menem Empfinden Urteilsreife - wobei Verurteilung nicht Ziel und Zweck ist. Es ist die eine von zwei Möglichkeiten.

Ja, da hätte besser "urteilsreif" gestanden.

Andererseits muss die Aufklärung als Grundlage für eine Verurteilung umfassender sein als für ein freisprechendes Urteil (das auch ergehen kann, wenn sich die Tatsachen nicht aufklären lassen - in dubio pro reo). Insofern ist es durchaus richtig zu behaupten, die Zeit reiche nicht, um die Tatschengrundlagen "verurteilungsreif aufzuklären".

Ich hatte Sie was gefragt: Wenn Sie von den Eltern der ums Leben gebrachten jungen Leute gefragt werden, wer jetzt genau sie, die Eltern, um ihr Recht auf Aufklärung der Todesursache ihrer Kinder betrogen hat, welche Euphemismen wollen Sie den Eltern dann auftischen?

Sehr geehrter Herr Würdinger,

ich ignoriere mal die Anmaßung in Ihrer Fragestellung, bitte Sie aber bei künftigen Fragen wenigstens grundlegende Anstandsregeln zu beachten.

Die Todesursache steht seit Langem fest (seit ca. September 2010). Aber Sie meinen wohl auch gar nicht die "Aufklärung der Todesursache", sondern die Frage der Verurteilung der Verantwortlichen. Ich habe dazu seit zehn Jahren  geschrieben und immer wieder auf die Fehler der Ermittlungsbehörden und der Justiz hingewiesen, die u.a. zur erheblichen Verzögerung geführt haben. Jahrelang ging es kaum voran mit den Ermittlungen. Und es wurden frühzeitig die falschen Weichen gestellt. Das ist alles in den Beiträgen (und teilweise auch in der Diskussion) nachzulesen. Ich habe keine "Euphemismen" nötig.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Nicht jedes Unglück braucht einen Schuldigen (der dann – eigentlich gewollt – hemmungslos abkassiert werden kann). Nicht jeder Verlauf irgendwelcher Ereignisse ist in einer schuldbegründenden Weise vorhersehbar. Das gilt auch für die Corona-Krise, die vielleicht – nachträglich betrachtet – besser vorhergesehen und vorgesorgt hätte werden können...

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Die Eltern der ums Leben gebrachten jungen Leute wollen also nach Ihren Worten "hemmungslos abkassieren"? Wollen Sie das sagen?

Nun, Erfahrungen aus USA und Australien legen das leider nahe.

Es stimmt, dass nicht jedes Unglück einen Schuldigen braucht und man hinterher immer schlauer ist.

In dem Fall der Loveparade 2010 in Duisburg waren allerdings die Fehler sehr offenkundig. Es bedurfte bei der Loveparade nicht eines Naturereignisses (wie Gewitter, Erdbeben, oder Pandemie), dessen Umfang und Auswirkungen immer schwierig einzuschätzen sind (und ja: Die Vorbereitung auf eine Pandemie hätte auch in Deutschland/in Europa wesentlich besser sein können). Es ging hier um eine Großveranstaltung, die schon in ihrer Planung fahrlässig war: Eine in ihrer Anzahl völlig unbestimmte Menge von Personen sollte durch einen langen engen Flaschenhals inkl. einer 90-Grad Wende geführt werden, bei Gegenverkehr. Obwohl sogar weniger Menschen als angenommen kamen, versagte das Eingangssystem. Auf für den Schutz der Besucher  wesentliche Vorkehrungen war "verzichtet" worden. Fehler der Verantwortlichen vor Ort und der Polizei kamen hinzu. Das war eben kein bloßes "Unglück", weshalb auch eien strafrechtliche Aufklärung wichtig war und ist. Jeder Autofahrer wird bei einem fahrlässigen Minifehler mit großen Auswirkungen auch strafrechtlcih belangt. Von vornherein ging es ja nicht um Freiheitsstrafen. Es enttäuscht bitter, wenn es der deutschen Strafjustiz bei komplexen Geschehensabläufen kaum gelingt, zu klaren Urteilen zu gelangen. Zum "hemmungslos" abkassieren: In diesem Strafprozess geht es nicht um Schadenersatz oder Schmerzensgeld, die von Einzelpersonen gezahlt werden sollten. Und wer soll hier "hemmungslos" gewesen sein?
 

Wovon reden Sie?

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Wer halt zu spät kommt, verpasste den Gegenstand dieser Debatte.

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Sehr geehrter Techno-Dancer (Post vom Mi, 2020-04-08 19:11),

Sie sprechen einige wesentliche Punkte beim Loveparade-Unglück an. Die vom Veranstalter bzw. von den genehmigenden Behörden beauftragten Sachverständigen hatten mutmaßlich den Auftrag zu bestätigen, dass trotz erheblicher Abweichungen vom geltenden Baurecht die Veranstaltung sicher sei, man damit also verantwortungsvoll entgegen dem geltenden Baurecht planen und veranstalten kann. Vor Gericht haben die Sachverständigen ihren Auftrag dann völlig anders dargestellt. Von einem belastbaren Nachweis der Sicherheit, insbesondere von einer Haftung für das eigene Gutachten und den damit begründeten Abweichungen von gesetzeskonformen Planen und Durchführen der Veranstaltung war gar keine Rede. Im Ergebnis stellt sich das so dar:

- Die Gutachter haben ihre Gutachterleistung gegen Honorar erbracht, ohne für Sorgfaltspflichten, Vollständigkeit, Korrektheit der Aussagen oder Folgen zur Verantwortung gezogen zu werden

- Veranstalter, Mitarbeiter des Veranstalter, Behörden und genehmigenden Behördenmitarbeiter konnten und können sich bei allen genehmigten, geduldeten und durchgeführten Abweichungen vom geltenden Recht darauf berufen, verantwortlich und sorgfältig gehandelt zu haben, weil sie sich auf die Gutachten berufen können, die derartige Abweichungen vom geltenden Recht ja irgendwie legitimieren.

Interessant war im Prozess die Aussage eines Behördenvertreters, dass die Praxis der Abweichungen vom geltenden Baurecht mithilfe geeigneter Gutachten ausdrücklich gewünscht ist und auch in der Zukunft so praktiziert werden soll.

Also eine Win-Win-Situation für fast alle Beteiligten, nur nicht für Personen, die auf Veranstaltungen anwesend sind - also Besucher und Mitwirkende.

Es ist kein Problem, Veranstaltungen korrekt zu planen. Man muss das nur wollen. Was vor Gericht übrigens noch keine Rolle gespielt hat und auch nicht spielen wird: Was wäre eigentlich gewesen, wenn man die Veranstaltung Loveparade 2010 gesetzeskonform und ohne Abweichungen von der MVStättVO/ SBauVO geplant und duchgeführt hätte? 1. Das Veranstaltungsgelände hätte anders ausgesehen 2. Es hätte viel mehr Rettungswege gegeben (Genehmigt wurde ein Verzicht von 2/3 aller vorgeschriebenen Rettungswege!) 3. Es hätte mehr Einlässe und Auslässe gegeben 4. Es wären sehr viel mehr Ordner da gewesen 5. Es hätte eine ELA-Anlage für Durchsagen gegeben 6. Es hätte begehbare stolperfreie Flächen gegeben statt einer notdürftig planierten Mondlandschaft 7. Es hätte realistische Publikumszahlen gegeben statt gelogener Millionenbehauptungen 8. Es hätte vom Publikum unabhängige Zuwegungen für Rettungskräfte gegeben (keine RTWs die durch die Menge fahren) 9. Es hätte mehr Geld, Zeit und Personal gekostet 10. Es hätte nachweislich nicht diese Katastrophe geben können.

Bei seriöser und verantwortlicher Planung hätten die Besucher dann statt Schaden, Trauma, Verletzung, Tod dann auch unbeschwerten Spaß gehabt.

Beste Grüße

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Ich unterliege natürlich dem Risiko , nach jahrelangen Berichten der Beobchtung zu entsprchen: "Wer vom Ratjaus kommt, ist immer klüger." Nur - vorgesehen Menschenmengen , Typ veranstaltungstypgemäßer Art, und dann nur durch EINEN Zugang mit Treppe und dieser zugleich der EINZIGE Weg weg? Ich bin mir nicht sicher, ob ich zur Einschätzung von Gefahr dazu irgendeinen "Gutachter" gebraucht hätte. Eher nein. Die Behörden meiner Heimatstadt Bochum waren da klüger - wenn auch wohl nicht spezifisch wegen solcher Gefahr. Aber herummarodierender besoffener Pöbel, der Vororte verdreckt - das wolle man nicht. Der Aspekt der besoffenen Gewalttäter hat sich ja wohl in Duisburg auch beim Durchbrechen der westlichen Sperre offenbart.

Spiegel 26.7.2010: "

SPIEGEL ONLINE dokumentiert einen offenen Brief aus dem Jahr 2009, in dem Thomas Wenner als damaliger Polizeipräsident seine Entscheidung gegen die Love Parade in Bochum begründete. Unter der Überschrift "Es reicht" schrieb er:

"Was denken sich eigentlich Politiker und Journalisten, die die Metropole Ruhr als Monstranz ihrer Popularität vor sich hertragen, wenn es um die Verantwortung derer geht, die als Amtsträger für die Folgen ihres Handelns persönlich haften? Die mit ihrem Tun die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten haben? Die die Enge des Veranstaltungsraumes und die Disfunktionalität der Zu- und Abfahrtströme kennen, die wissen, dass es schon in Dortmund diesbezüglich heikle Situationen gegeben hat? Die wissen, dass ein Großteil der bis zu 1,5 Millionen jungen Teilnehmer erheblich unter Alkohol und Drogen stehen wird und die sich die Auswirkungen einer Panik unter so vielen Menschen unter solchen Umständen auf so engem Raum unverblendet von Wichtigtuerei vorstellen können? Alles nur unerhebliche Opfer für die Metropole Ruhr? " Zitat Ende.  "erheblich unter Alkohol und Drogen". Nicht alle, aber Großteil.

Gestern sind mir Aufstellungen von 2019 und von 2020 untergekommen, welche "Prominente" (überwiegend aus der Unterhaltungsbranche) gestorben sind, die das breite Publikum kennt. Und siehe da, Drogenmissbrauch, Medikamentenmissbrauch nahmen breiten Raum ein als Ursachen, sich zu Tode trinken oder rauchen war aber nicht mehr so beliebt, wobei Leberkrebs und Lungenkrebs durchaus auch darauf hindeuten könnten.

Die Freizeit ist also demnach auch sehr gefährlich.

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Worin besteht der Zusammenhang zur Loveparade?

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Die Loveparade war ein "Event" zur Freizeitgestaltung sehr vieler, überwiegend junger Menschen, die sich ja auch an "Vorbildern" orientieren. Können Sei dieser Feststellung intellektuell folgen?

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Es geht hier nicht um das weite Thema "Freizeitgestaltung" als solches, sondern konkret um die juristische Aufarbeitung des Duisburger Unglücks!

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Dann arbeiten Sie halt weiter rein juristisch auf, wenn das so einfach wäre bis zur absoluten Verjährung.

Ich gehe dann davon aus, dass Sie überhaupt keine Unterbrechungen des Prozesses mehr wollen und so etwas auch nie für richtig hielten, auch nicht in Corona-Zeiten.

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Ich gehe dann davon aus, dass Sie überhaupt keine Unterbrechungen des Prozesses mehr wollen...

Welche Unterbrechung meinen Sie? Vielleicht eine Unterbrechung zur Freizeitgestaltung? Was hat das mit dem Thema zu tun? Ist es wirklich so schwierig, sich an ein vorgegebenes Thema zu halten? Oder gelingt das wirklich erst ab einem Bildungsgrad ab Abitur?

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Welche Unterbrechungen wohl? Die Unterbrechungen gemäss StPO § 229, Sie Bildungsriese mit Unkenntnis von elementaren und aktuellen Fragestellungen und Zusammenhängen!
 

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Wenn Sie die oben wörtlich zitierte Presseerklärung gelesen hätten, wüssten Sie, dass es aktuell nicht um eine Unterbrechung der Hauptverhandlung nach § 229 StPO geht, sondern um den davon völlig unabhängigen Ablauf der absoluten Verjährungsfrist zu Ende Juli 2020, die angesichts weiterer (kurzer) Unterbrechungen schlicht nicht mehr einzuhalten ist. Und was hat das jetzt alles mit Ihrer "Freizeitgestaltung" zu tun? Bleiben Sie doch beim Thema, soweit Sie das Thema überhaupt verstanden haben, und schwurbeln Sie nicht wieder einmal völlig themenfremd irgendwo anders herum! Kein Wunder, dass man mit Ihnen auf keinen grünen Zweig kommt...

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In der Presseerklärung, die oben im Beitrag ja zitiert wurde, sind genau diese Probleme der bevorstehenden absoluten Verjährung (27. Juli 2020) und der Unterbrechungen der HV wegen Corona-Schutzmassnahmen angesprochen worden:

"Das Verfahren kann aktuell wegen des Risikos der Verbreitung von In-fektionen durch den SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nur ein-geschränkt durchgeführt werden. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass unter den notwendig zu beteiligenden Personen mehrere Angehörige von Risikogruppen sind. Schon jetzt musste die Hauptverhandlung deswegen unterbrochen werden. Eine weitere An-ordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte ist jederzeit möglich. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie ist nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden kann."

Und dann fragt ein Gast um 15:27 Uhr heute noch so dämlich: "Welche Unterbrechung meinen Sie?"

Ein Abitur scheint also so eine dämliche Fragen nicht zu verhindern.

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Wenn Sie die oben wörtlich zitierte Presseerklärung gelesen hätten, wüssten Sie, dass es aktuell nicht um eine Unterbrechung der Hauptverhandlung nach § 229 StPO geht, sondern um den davon völlig unabhängigen Ablauf der absoluten Verjährungsfrist zu Ende Juli 2020, die angesichts weiterer (kurzer) Unterbrechungen schlicht nicht mehr einzuhalten ist. Und was hat das jetzt alles mit Ihrer "Freizeitgestaltung" zu tun? Bleiben Sie doch beim Thema, soweit Sie das Thema überhaupt verstanden haben, und schwurbeln Sie nicht wieder einmal völlig themenfremd irgendwo anders herum! Kein Wunder, dass man mit Ihnen auf keinen grünen Zweig kommt...

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die angesichts weiterer (kurzer) Unterbrechungen schlicht nicht mehr einzuhalten ist.

Und was ist das denn anderes, Sie Schwurbler?

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Es geht hier doch nicht um die "Höchstdauer einer Unterbrechung" (§ 229 StPO), sondern um die Anzahl weiterer coronabedingter Unterbrechungen, womit § 229 StPO überhaupt nichts zu tun hat!

Und ich weiß immer noch nicht, was Ihre "Freizeitgestaltung", mit der Sie zuerst aufschlugen und die der Anlaß meiner Wortmeldung war, mit dem allem zu tun hat...

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Unfug, denn auch bei kurzen Unterbrechungen sind doch nicht mehr genug Termine für Sitzungen nun noch unterzubringen, Herr oder Frau Gast. Auch Ladungsfristen sind ggf. einzuhalten.
 

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Heureka! Endlich haben Sie verstanden, wo das Problem liegt! Ich bin begeistert! Und das ganz ohne "Freizeitgestaltung" und ohne ganz § 229 StPO, was klassische Irrwege waren. Glückwunsch!

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Da haben Sie wieder einmal eindeutig zu früh "Heureka" gerufen, Herr oder Frau Gast, oder wie Sie sich nun gerade nennen mögen.

Also von mir aus jeden Wochen-Tag nun einen vollen Verhandlungs-Termin ansetzen.

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Also von mir aus jeden Wochen-Tag nun einen vollen Verhandlungs-Termin ansetzen.

Wenn es denn so einfach wäre, wie Lieschen Müller sich das vorstellt. Lesen Sie die PM, dann werden Sie erkennen, dass das nicht geht...

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Woher wollen Sie überhaupt wissen, dass bei Covid-19-Erkrankungen von Prozessbeteiligten, auch auf Seiten des Gerichts, der StA, der Verteidigungen, der Angeklagten, evtl. weiterer Zeugen, der Nebenkläger, von Gutachtern usw. die Höchstdauer von Unterbrechungen keinerlei Rolle mehr spielen wird?

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Weil in der Presseerklärung nichts davon steht, was bedeutet, dass das Gericht darin kein Problem sieht. Dafür spricht also, abgesehen von Ihrer schlechten Fantasie, überhaupt nichts.

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Nur mal als Tipp für den Herrn Beckhaus, falls er das noch liest: Ein Angeklagter erkrankt an Covid-19, und wird für längere Zeit mit Folgen für eine Unterbrechung verhandlungsunfähig - oder vollkommen - verhandlungsunfähig, evtl. geistig auch behindert, oder verstirbt.

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Wenn das Wörtchen wenn nicht wär', würde Ihnen der Stoff für Ihre themafremden Abwege gänzlich ausgehen. Dann müßten Sie sich an die Realität halten. Schrecklich!

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Die Realität ist, dass dieser Prozess nun eingestellt werden wird und Sie doch nichts Neues dazu mehr zu sagen hatten, denn bereits vorher ist nahezu alles schon dazu gesagt worden, also ist das enge Thema ja bereits ausdiskutiert gewesen.

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Das schrieb "Meister für Ver... " am Fr, 2020-04-10 um 13:49 Uhr:

"Bei seriöser und verantwortlicher Planung hätten die Besucher dann statt Schaden, Trauma, Verletzung, Tod dann auch unbeschwerten Spaß gehabt."

Hinter der Einschätzung des "unbeschwerten Spaß" wird man doch noch ein kleines Fragezeichen setzen dürfen bei erfahrungsgemäss vieler, auch mit Drogen schon zugedröhnter Besucher bei so einem "Event".

Aber das enthebt die Planer und Veranstalter nicht ihrer Verantwortung, wenn sie das nicht einkalkuliert hatten, auch der Gast braucht sich deswegen also nicht zu echauffieren.

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Zusammenhang? In der Charakterisierung der plebs, deren Verhalten,und dessen polizeilicher Gefahreneinschätzung.

By the way: Der Zähler für den Beitrag "Loveparade Duisburg 2010 - Fahrlässigkeiten, 21 Tote, keine Hauptverhandlung?"

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 05.04.2016 weist  457890 Aufrufe auf. Kann das sein?

Ja, das kann so sein, was Sie auch ganz leicht feststellen könnten nach einer Recherche im Internet.

Am 01. März 2019 waren es326843 Aufrufe, am 07. Dezember 2017157495 Aufrufe.

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